Hallo,
ich bin total überrascht im Forum nicht über das Thema Ausnahmegenehmigung §70 stvzo kleines Kennzeichen gefunden zu haben. Das muss doch hier ein alter Hut sein.
Problem: Bei der Zulassung erzählen die mir, dass trotz der Eintragung im Fahrzeugschein ein Gutachten zu dem Thema vorgelegt werden soll.
Im Fahrzeugschein steht eine Ausnahme mit den Massen 150x350mm beschrieben. Demnach passt nur das Leichtkraftradkennzeichen 255x130mm.
Dennoch wollen die ein Gutachten. Dies könne vom Landkreis gefordert werden. Die Regelungen in D wären da abhänging vom Bundesland.
Jetzt mal im Erst.... Kann das sein? Das bedeuted für mich, dass Eintragungen im Fahrzeugschein nahezu gegenstandlos wären.
Demnach brauche ich ein Gutachten (kostet bestimmt 100 Taler) + eine Sondergenehmigung vom der Zulassungstelle (kostet alleine schon 60€)
Bin für Argumentationshilfe dankbar.
VG
ich bin total überrascht im Forum nicht über das Thema Ausnahmegenehmigung §70 stvzo kleines Kennzeichen gefunden zu haben. Das muss doch hier ein alter Hut sein.
Problem: Bei der Zulassung erzählen die mir, dass trotz der Eintragung im Fahrzeugschein ein Gutachten zu dem Thema vorgelegt werden soll.
Im Fahrzeugschein steht eine Ausnahme mit den Massen 150x350mm beschrieben. Demnach passt nur das Leichtkraftradkennzeichen 255x130mm.
Dennoch wollen die ein Gutachten. Dies könne vom Landkreis gefordert werden. Die Regelungen in D wären da abhänging vom Bundesland.
Jetzt mal im Erst.... Kann das sein? Das bedeuted für mich, dass Eintragungen im Fahrzeugschein nahezu gegenstandlos wären.
Demnach brauche ich ein Gutachten (kostet bestimmt 100 Taler) + eine Sondergenehmigung vom der Zulassungstelle (kostet alleine schon 60€)
Bin für Argumentationshilfe dankbar.
VG
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