Nein, nein. Auch ein reparierter Totalschaden ist ein "Salvage"-Title, im Sinne von "wiederhergestellt", was aber am Wert des Fahrzeugs nichts ändert. Und die Behauptung "unfallfrei" des Händlers wie in diesem Falle wäre nach wie vor eine Sache für den Staatsanwalt ...