hier mal die ganz aktuelle Antwort vom LRA Starnberg vom 2.7.2008:
Sehr geehrter Herr xxx,
nach dem Stand vom 10.06.2008 sind die Anwendungshinweise des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug der
Straßenverkehrs-Ordnung geändert worden.
Generelle Ausnahmen vom Fahrverbot:
Das...