ah ok, dies gillt nur wenn man den führerschein für seine arbeit nutzt
privat darf man wohl noch 7,5 tonnen umherfahren
also für alle die zwecks einer tätigkeit mehr als 3,5 tonnen fahren müssen die BKrFQG bis zum 10.9.2014 gemacht haben, sonst dürfen sie nur 3,5 tonnen fahren
besser?