Hi, ich habe Einspruch eingelegt und warte noch auf die Antwort.
Argumentiert habe ich mit der Eintragung im brief als LKW, mit dem zuässigen Gesamtgewicht versus Leergewicht (3.449 kg gegenüber einem Leergewicht von 2.360kg), mit den Blattfedern (typisch für einen LKW), und mit der Ladefläche...