Umschreibung zu N1G BE

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das lese ich das erste Mal dass eine Zulassungsstelle sich weigert die Änderungen die vom TÜV bestätigt wurden einzutragen. Was sagt dessen Vorgesetzter dazu ?
 
Hessen ist da ein beschissener Sonderfall. Habe schon öfter gelesen, dass die Mitarbeiter der Zulassungsstellen Begutachtungen ablehnen. Außerdem lehnt die Bündelungsbehörde etliche Eintragungen ab.

Ist schon toll dort.
Ein aaS erstellt ein Gutachten und ein Beamter sagt, NÖ, das tragen wir nicht ein.
 
Ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, denn die Zulassungsstelle als Behörde ist nun wirklich alles andere - aber nicht Gott (auch wenn die sich gelegentlich wohl dafür halten). Die haben eigentlich einzutragen, was ihnen von einer zugelassenen Prüforganisation vorgegeben wird (TÜV/Dekra/KÜS) und da gibt es auch nur wenig Ermessensspielraum. In Sachen kleine Fahrzeugkennzeichen immer wieder recht interessant.

Zunächst würde ich mich nochmal im Guten Richtung des direkten Vorgesetzten wenden, also den Leiter/die Leiterin der Zulassungsstelle, wenn das nicht hilft, an dessen/deren direkte(n) Vorgesetzte(n). Dürfte in den meisten Fällen Landrat oder Bürgermeister sein.

Wenn alles nichts hilft, wird es halt am Ende doch juristisch. Zunächst mal darauf bestehen, dass ein schriftlicher Bescheid erlassen wird, denn mündliches Rumgejaule seitens der Behörde ist eigentlich nicht wirklich rechtsverbindlich. Du stellst schließlich mit dem Begehren der Eintragung/Umschreibung einen offiziellen Antrag bei einer deutschen Behörde, auch wenn dies im Normalfall mündlich durch Vorsprache passiert. Also auf jeden Fall schriftlich geben lassen, dass man diese Umschreibung nicht vornimmt - und schon ist es ein offizieller Verwaltungsakt - gegen den man auch offiziell die Möglichkeit des Widerspruchs hat. Ein solcher Widerspruch wird dann im Regelfall von anderer Stelle der Behörde bearbeitet und je nach Ergebnis, der Zulassungsstelle aufgetragen, die Umschreibung vorzunehmen - oder eben auch nicht. In zweiterem Fall kann dann offiziell vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Da der Streitwert in dem Fall nicht gar so hoch ist, kostet das Späßle auch nicht sonderlich viel, zuweilen ein Rechtsbeistand auch nicht zwingend erforderlich ist.

Im Übrigen, weigert sich die Behörde, im Rahmen eines offiziellen Antrages einen schriftlichen Bescheid zu erlassen, tut es auch eine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO beim Verwaltungsgericht. Dann wird im Regelfall ganz schnell reagiert...
 
und schon ist es ein offizieller Verwaltungsakt - gegen den man auch offiziell die Möglichkeit des Widerspruchs hat.
Das hat man in Bayern vorsichtshalber gleich abgeschafft.
Da musst du immer gleich vor dem Verwaltungsgericht klagen...
Nachdem sich der durchschnittliche Bürger aber davor scheut, haben die auf dem Amt Ihre Ruhe....
 
ich bin damals bis zum bay. Innenministerium gegangen und es hat leider nichts gebracht. Ich, selber Beamter, fühle mich von meinem Arbeitgeber schon sehr verarscht. Jetzt im Ruhestand können mich alle mal kreuzweise, es gibt wichtiger Sachen für mich jetzt. Mein 1. Schritt ist nun ein 2.Wohnsitz in Spanien, den ich schon habe, vielleicht noch einer in Ungarn und wenn es mir hier zu toll wird, bin ich ganz weg!
 
Moin,

ich war bei mir in Pinneberg beim TÜV
Der Hr. Schön hat mich super beraten und an den TÜV Norderstedt verwiesen.

Ein Hr. Fred Timm hat meinen kurz begutachtet, dann ab auf die Waage, Frage nach dem Tankfüllstand beantwortet.

Kurz gewartet, bezahlt (122 Euro, hier war aber auch die Abnahme des neuen Gastanks dabei) und die neuen Papiere bekommen.

Post vom Zoll folgte und seit dem 16.10.2018 ist alles gut.
 

Anhänge

  • 20181016_Tuev_Norderstedt_Aufstellung_technischer_Vorschriften_Umschluesselung.pdf
    98,6 KB · Aufrufe: 100
Servus;

anscheinend gibt es auch heutzutage noch immer mal wieder etwas neues...
:rolleyes:


aber den Vorschlag mit dem Vorgesetzten werde ich mal weiter verfolgen und mich erkundigen, wer zur Zeit die Zulassungsstelle leitet - der Name des alten Leiters war auch überaus bekannt und meines Wissens lag dieser auf ähnlicher Linie wie der Sachbearbeiter (da wurde auch schon mal auf Zuruf ein bereits in den Papieren eingetragenes kleines Nummernschild wieder entfernt...)

Gab wohl vor nicht allzu langer Zeit einen Führungswechsel - ein wenig Hoffnung bleibt also noch, die Sache ohne große Ummeldeaktion oder über NeoNeos weiter vorgeschlagenen Weg zu klären ...

Mit dem Gutachter vom TÜV Nord habe ich telefoniert - bekomme für kleines Geld ein reines Umschreibungsgutachten auf Pick-Up von ihm zugeschickt - das aktuelle ist ja durch...

Gruß
 
Das hat man in Bayern vorsichtshalber gleich abgeschafft.
Da musst du immer gleich vor dem Verwaltungsgericht klagen...
Nachdem sich der durchschnittliche Bürger aber davor scheut, haben die auf dem Amt Ihre Ruhe....
Das mit der Abschaffung wäre mir neu...
:/


Hatte hier im oberpfälzischen Landkreis Schwandorf (SAD) zwar noch keinerlei Probleme mit den Zulassungsstellen, aber ein Spezi von mir mit seiner Harley. Da hatte der von mir vorgeschlagene Weg über einen schriftlichen Antrag, Ablehnung dessen und Widerspruch noch funktioniert. Auf eine Klage wollte es das Landratsamt SAD dann scheinbar doch nicht ankommen lassen. Normalerweise sollte es also schon möglich sein, auch den Antrag auf Umschreibung schriftlich zu stellen - und darauf muss das Amt im Grunde eigentlich reagieren. Eben auf die eine oder andere Art und Weise. Würde meine Hand dafür jetzt nicht ins Feuer legen, versuchen kann man es aber sicher mal...

Beim Verwaltungsgericht sähe ich jetzt bis auf den Zeitaufwand und die Verfahrensdauer auch kein nennenswertes Problem, der Streitwert ist ja nicht allzu hoch, insofern auch die Kosten nicht, die am Ende dann wohl eh die/der Beklagte zu tragen hätte. Müsste man halt im Vorfeld mal abklären, wie weit die Weisungsbefugnis der anerkannten Prüfstellen geht, denn Narrenfreiheit haben die Behörden am Ende auch nicht...
 
Aber wie dem auch sei, was Schriftliches muss her, denn ohne schriftlichen Bescheid im Regelfall kein Klageweg und ohne schriftlichen Antrag auch keine Möglichkeit der Untätigkeitsklage. Ich würde es zumindest probieren, falls es mit dem Gespräch beim Leiter der Zulassungsstelle nicht klappt.

Die Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle hat nämlich letztlich einzutragen, was die staatlich anerkannte Prüforganisation ihr vorgibt, ein Ermessensspielraum hat sie dabei im Normalfall nicht.

Bei den kleinen Kennzeichen, wo Viele so ihre Probleme haben, könnte es in der Praxis durchaus noch daran scheitern, dass Größe oder Kombinationsmöglichkeiten des begehrten kennzeichens nicht mehr gegeben/verfügbar sind. Dann muss eben die nächstgrößere oder nächstkleinere Kennzeichengröße herangezogen werden.

Hier geht es aber um eine Änderung der Fahrzeugart, völlig andere Baustelle - ohne Ermessensspielraum seitens der Zulassungsstelle...
 
Also was Nummernschilder betrifft hab ich im Lkr Aö schon die tollsten Sachen gesehen. Ein Traktor Schild aufn RAM mit 2 Buchstaben und 1860, das war so klein geschrieben, das man es fast nicht mehr lesen konnte. Und 36cm Schilder hab ich auch gesichtet.
 
Ich habe 36er Schilder bekommen. War mit dem Bearbeiter kurz am Auto, habe ihm die US Steckdose hinten gezeigt und die Parksensoren vorne und schon hatte ich ein 36er, ohne Mühen und Klagen. Ja ich weiß, nen guten Tag braucht man ab und zu, vor allem wo in den Papieren stand hinten max. 44cm
8)


Steuerbescheid ist heute gekommen, bin gespannt wenn ich heute Nacht nach Hause komme
;(
:D
:evil:
:saint:
wer weiß

Gruß
duckhunter
 
Mal ne andere blöde Frage. Wenn die Eintragung und Umschlüsselung von 10 200 auf N1(G) BE erfolgt ist. Bleibt dann die ursprüngliche Abgasnorm (zB Euro 3) weiterhin verbindlich eingetragen und somit für den Notfall gültig? Ich bin da ein gebranntes Kind. Bei meinem K5 Blazer wurde seinerzeit mal aufgelastet auf 2810kg und eine gewichtsbesteuerte Eintragung als Kombinations Kfz erstellt. In dem Zug hat man dann sinnigerweise die damalige Abgasnorm Euro 1 (oder Sogar 2) ausgenullt. Hat ja keinen interessiert, da ab dem Zeitpunkt Gewichtsbesteuert. In 2006 hat man aber nun das Kombinations Kfz ersatzlos gestrichen. Auch Bestandsschutz war Fehlanzeige. Im Gegenteil war sogar eine rückwirkende Nachzahlung fällig. Das schlimmste war aber... Die Besteuerung nach der ursprünglichen Euronorm ging auch nicht mehr, da ausgenullt. Somit wurde hubraumbesteuert nach "Schadstoffklasse unbekannt", sprich wie ohne Kat. Bedeutet bei 5,7l dann lässige 1500 EUR Steuern ?.
Da ich unserer Giergeier kenne, fürchte ich mittelfristig auch den ersatzlosen Entfall von N1 BE und die somit dann trotz Eintragung fällige Hubraumbesteuerung. Dann wäre es natürlich fatal, wenn es kein Zurück mehr auf Euro 3 gäbe, sondern stattdessen mit unbekannt. In dem Fall wäre es sicher besser, auf die Umschlüsselung ganz und gar zu verzichten und mit Hubraumsteuer nach Euro 3 zu leben (was bei einem 2004er ohne CO2 Komponente auch nur ca 200 Euro mehr als Gewichtsbesteuerung ist)....?
 
Mal ne andere blöde Frage. Wenn die Eintragung und Umschlüsselung von 10 200 auf N1(G) BE erfolgt ist. Bleibt dann die ursprüngliche Abgasnorm (zB Euro 3) weiterhin verbindlich eingetragen und somit für den Notfall gültig? Ich bin da ein gebranntes Kind. Bei meinem K5 Blazer wurde seinerzeit mal aufgelastet auf 2810kg und eine gewichtsbesteuerte Eintragung als Kombinations Kfz erstellt. In dem Zug hat man dann sinnigerweise die damalige Abgasnorm Euro 1 (oder Sogar 2) ausgenullt. Hat ja keinen interessiert, da ab dem Zeitpunkt Gewichtsbesteuert. In 2006 hat man aber nun das Kombinations Kfz ersatzlos gestrichen. Auch Bestandsschutz war Fehlanzeige. Im Gegenteil war sogar eine rückwirkende Nachzahlung fällig. Das schlimmste war aber... Die Besteuerung nach der ursprünglichen Euronorm ging auch nicht mehr, da ausgenullt. Somit wurde hubraumbesteuert nach "Schadstoffklasse unbekannt", sprich wie ohne Kat. Bedeutet bei 5,7l dann lässige 1500 EUR Steuern ?.
Da ich unserer Giergeier kenne, fürchte ich mittelfristig auch den ersatzlosen Entfall von N1 BE und die somit dann trotz Eintragung fällige Hubraumbesteuerung. Dann wäre es natürlich fatal, wenn es kein Zurück mehr auf Euro 3 gäbe, sondern stattdessen mit unbekannt. In dem Fall wäre es sicher besser, auf die Umschlüsselung ganz und gar zu verzichten und mit Hubraumsteuer nach Euro 3 zu leben (was bei einem 2004er ohne CO2 Komponente auch nur ca 200 Euro mehr als Gewichtsbesteuerung ist)....?
Also bei mir steht Euro 6,allerdings hab ich ein Neufahrzeug.
 
Also bei mir steht Euro 6,allerdings hab ich ein Neufahrzeug.
Ob neu oder älter sollte dabei wohl egal sein... ?
Wie gesagt kann ich mir vorstellen, daß es am Tag x Überraschungen geben könnte, wenn man von Gewicht auf Hubraum zurück muß und nicht genauestens und verbindlich die Abgasnorm verbrieft und vor allem weiterhin uneingeschränkt bei Hubraumbesteuerung anzuwenden ist.
 
Ob neu oder älter sollte dabei wohl egal sein... ?
Wie gesagt kann ich mir vorstellen, daß es am Tag x Überraschungen geben könnte, wenn man von Gewicht auf Hubraum zurück muß und nicht genauestens und verbindlich die Abgasnorm verbrieft und vor allem weiterhin uneingeschränkt bei Hubraumbesteuerung anzuwenden ist.
Zusaätlich habe ich eingetragen WLTP befreit
 
am fr habe ich meinen neuen gen 5 zugelassen. Ging alles problemlos und hoffe dass auch wieder 210 Euro jährlich abgebucht werden
 

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