Umschreibung zu N1G BE

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Achso. Schon komisch, das sich sowas immerwieder ändert. Sorry, das ich solche Fragen stelle, kenn mich da nicht so aus. Meine beiden anderen Pick Ups, die ich davor hatte, waren groß genug für eine LKW Zulassung, da hat sich diese Frage nicht gestellt.
 
Oh, ist also schon länger her. Naja, wie gesagt, mit ner LKW Zulassung macht man sich über sowas keine Gedanken. Hab immer artig meine 160 € bezahlt und gut war es.
 
So, ich fleddere mal die alte Leiche hier raus und frag mal ganz blöde und unwissend, wo genau jetzt der Unterschied ist zwischen N1G BA und N1G BE??? Hab jetzt nicht den ganzen Fred hier durchgestöbert, aber da mein TÜV Mann ohnehin grad dabei ist, mir meinen noch nicht abgeholten Haufen aufzulasten auf 3,5t zGg, sowie 3,5t Ahl. stellt sich mir die Frage, ob es tatsächlich Sinn macht, ihn eben drum zu bitten, mir Ziffer 4 des Fzg. Scheins direkt mit umzuschlüsseln auf BE?

Derzeit hat er wohl ein BA eingetragen...

Könnte mir da bitte jemand Licht an´s Fahrrad machen???

Meine Fresse, auf was man plötzlich alles achten muss, wenn man mal ´n neuen Auddowagen kauft... Dabei hab ich das Fass noch nichtmal abgeholt😱
 
BE ist Gewichtsbesteuert. Bei 3,5t sind das exact 210€ Steuern im Jahr.
Bei BA ist er ein PKW und bei 6-700€/ Jahr. Vorteil bringt es keinen, außer Du willst gewerblich am Sonntag Hänger ziehen. Gewerblich!
Wegen 500€ würde ich den Tüv jetzt nicht belästigen.😜🤣🤣🤣
 
BE ist Gewichtsbesteuert. Bei 3,5t sind das exact 210€ Steuern im Jahr.
Bei BA ist er ein PKW und bei 6-700€/ Jahr. Vorteil bringt es keinen, außer Du willst gewerblich am Sonntag Hänger ziehen. Gewerblich!
Wegen 500€ würde ich den Tüv jetzt nicht belästigen.😜🤣🤣🤣
DANKE für die schnelle Rückmeldung. Bei knapp 500 Talern p.A. an Steuerersparnis belästige ich den TÜV aber sowas von... :ROFLMAO: :ROFLMAO: Ich hab ja das grosse Glück, dass der TÜV direkt bei mir gegenüber am Betrieb ist, ich kann von meinem Büro aus in die Hallen beim TÜV lunkern, wenn die Türe aufsteht. Ausserdem schuldet mir der gute Mann, der die Einzelabnahmen da macht noch ´ne ganze Menge, deswegen trägt der mir so ziemlich alles ein, was ich eingetragen haben will, solange es irgendwie Gesetzeskonform ist🤪

Was ich nicht ganz verstehe ist, ob ich denn nun mit BE, oder mit BA Sonntags Hänger ziehen darf (ggf. gewerblich). Wenn ich jetzt z.B. Sonntags ein Fahrzeug vom einen Betrieb in den nächsten Trailern will, was ja gewerblich ist, was dann??? Worauf muss ich achten???
 
Wenn ich jetzt z.B. Sonntags ein Fahrzeug vom einen Betrieb in den nächsten Trailern will, was ja gewerblich ist, was dann??? Worauf muss ich achten???

Eigentlich auf nicht viel. Wenn Du Sonntags gewerblich nen Hänger ziehen möchtest, ist das mit BE schlicht und ergreifend nicht erlaubt 🤷🏻‍♂️

Achso - was auch noch dazu kommt, wenn BE (also PickUp, also LKW) und du fällst beim gewerblichen Anhänger ziehen NICHT unter die Handwerkerregel (max. 100 km um den Betrieb) ist auch noch ein Fahrtenschreiber von Nöten.
 
Eigentlich auf nicht viel. Wenn Du Sonntags gewerblich nen Hänger ziehen möchtest, ist das mit BE schlicht und ergreifend nicht erlaubt 🤷🏻‍♂️
Mit BA aber schon oder wie???

also hat man die Wahl zwischen Pest und Cholera wenn ich das richtig sehe... Ich kann dem Finanzamt mein Geld in den Rachen schmeissen, dafür aber dann Sonntags auch ´ne Karre verbringen, oder aber Steuern sparen und bin dafür Sonntags nicht so "flexibel" wie ich´s gerne wäre.???

Edit sagt:

Meine Betriebe liegen 35Km. voneinander entfernt, demnach hab ich mit Fahrtenschreiber nix an der Brause.

Hab einen Mitarbeiter, der den ganzen Tag nix anderes macht, als mir Autos von rechts nach links zu bringen (dafür hab ich aber ein anderes zugfahrzeug, der RAM wird als "Geschäftsführerfahrzeug" laufen)
 
Mit BA aber schon oder wie???

also hat man die Wahl zwischen Pest und Cholera wenn ich das richtig sehe... Ich kann dem Finanzamt mein Geld in den Rachen schmeissen, dafür aber dann Sonntags auch ´ne Karre verbringen, oder aber Steuern sparen und bin dafür Sonntags nicht so "flexibel" wie ich´s gerne wäre.???
Ja, so ist das Leben nunmal. 😉
Entweder, oder.
 
Die Sonntagsproblematik hättest Du mit BA nicht.
Was den Fahrtenschreiber und BA angeht, kann ich Dir leider nicht sagen.
 
Ja, so ist das Leben nunmal. 😉
Entweder, oder.
Nunja, dann wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich eher die Steuerersparnis mitnehme. So oft bin ich ja Sonntags jetzt nicht on Tour (bisher 1-2 mal in knapp 15 Jahren)...

Aber schon verrückt, was die sich da oben alle ausdenken um einen zu bespassen...
 
Nunja, Du entscheidest Dich ja freiwillig dafür und zahlst dafür 500euro weniger Steuer im Jahr. 😉
Darüber kann man sich jetzt streiten, ob das so ganz freiwillig entschieden wird. Es ist ja wie gesagt die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ich wähle halt (nicht ganz freiwillig) das für mich persönlich geringere Übel. Hätte mich auch gewundert, wenn es in D nicht wieder irgendwelche Fallstricke gäbe, über die man durch Unwissenheit stolpern kann...

Wenn ihr hier nicht wäret, hätte ich ´ne Menge "Kleinigkeiten" beim Kauf des Dicken, bzw. bei der Zulassung/ Umschreibung gar nicht erst bedacht und hätte mich vermutlich ganz schön blöde umgeschaut, wenn dann bspw. der Steuerbescheid einfliegt, oder ich feststelle, dass die Kanne keine 3,5t ziehen dürfte o.Ä.

Ein dickes DANKE!!!!! geht auf jeden Fall an diese ganze Community für die jederzeit freundliche und vor Allem schnelle Unterstützung bei meinen doch teilweise sehr dummen Fragen...🤗🤗

Dieses Forum scheint aber Spass zu machen, ich glaub, hier bleib ich:p
 
BE ist Gewichtsbesteuert. Bei 3,5t sind das exact 210€ Steuern im Jahr.
Bei BA ist er ein PKW und bei 6-700€/ Jahr. Vorteil bringt es keinen, außer Du willst gewerblich am Sonntag Hänger ziehen. Gewerblich!
Wegen 500€ würde ich den Tüv jetzt nicht belästigen.😜🤣🤣🤣

Ähh ... nö.

Fahrzeugklasse ist N1(G)
BA ist Aufbauart offener Kasten
BE ist Aufbauart Pickup

Bis zur Coronazeit wurde BA nach PKW besteuert, wenn die Ladefläche im Verhältnis zur Kabine zu klein war. BE hingegen war gewichtsbesteuert.

Während Corona gab es eine Gesetzesänderung und von da an wurde auch BA (wieder) gewichtsbesteuert.

Fazit:
Aktuell ist es egal, ob die Zulassung N1(G) BA oder BE lautet.
Ob das für die Zukunft auch gilt ... keine Ahnung.


Edit:
Bei der Geschichte mit Anhänger und gewerblich bin ich raus.
Die Aussage BA darf sonntags ziehen und BE nicht, bezweifle ich allerdings (kann das aber nicht belegen).
 
Ähh ... nö.

Fahrzeugklasse ist N1(G)
BA ist Aufbauart offener Kasten
BE ist Aufbauart Pickup

Bis zur Coronazeit wurde BA nach PKW besteuert, wenn die Ladefläche im Verhältnis zur Kabine zu klein war. BE hingegen war gewichtsbesteuert.

Während Corona gab es eine Gesetzesänderung und von da an wurde auch BA (wieder) gewichtsbesteuert.

Fazit:
Aktuell ist es egal, ob die Zulassung N1(G) BA oder BE lautet.
Ob das für die Zukunft auch gilt ... keine Ahnung.
😳
O.k. Vielen Dank für das Update.👍

Wenn ich jetzt das Gegenteil behaupte, werde ich als Politiker beschimpft, oder?🤪🤣🤣🤣
 
Fahrzeugklasse ist N1(G)
BA ist Aufbauart offener Kasten
BE ist Aufbauart Pickup

Dann wäre es sozusagen gehopst wie gehickelt und man ist bei beiden Sonntags gewerblich Zuhause und hat unter der Woche das Fahrtenschreiberproblem.
 
Grad mal geschaut, mein Ranger hat BE eingetragen.

Ich lass den RAM einfach auch umtragen und gut ist. Kostet mich 'n Lächeln und wenn die Regierung was ändert, brauch ich nicht nochmal los🤷🏼‍♂️

Die Fahrtenschreiberthematik kommt nur auf, wenn man sich in einem Dunstkreis >100Km. um den Hauptarbeitsplatz bewegt. Mit der Thematik musste ich mich bereits beruflich auseinandersetzen und in meinem Fall ist das zumindest hinfällig.
 
Eigentlich auf nicht viel. Wenn Du Sonntags gewerblich nen Hänger ziehen möchtest, ist das mit BE schlicht und ergreifend nicht erlaubt 🤷🏻‍♂️

Achso - was auch noch dazu kommt, wenn BE (also PickUp, also LKW) und du fällst beim gewerblichen Anhänger ziehen NICHT unter die Handwerkerregel (max. 100 km um den Betrieb) ist auch noch ein Fahrtenschreiber von Nöten.
Da bist auf dem Holzweg... Fahrtenschreiber ist die Zulassungsart sowas von EGAL.... wenn man einen Golf (PKW) hat und mit Anhänger über 3,5t kommt brauchst einen Fahrtenschreiber unabhängig der Zulassung (Gewerblich) und Handwerkerregel bei Fahrzeugtransport fällt auch weg außer die Hauptaufgabe ist nicht der Transport...
 
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