Trailer Import aus den USA, schonmal jemand gemacht ?

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mit gelenkter deichsel brauchst du nen 40tonnen schein.
Schwachsinn.

mir geht's darum, das ich den style eines aufliegers, aber als hänger haben will. also mittels Tandemachse das gewicht schön mitteln das die stützlast nicht zu hoch ist. und das ganze dann aber nicht zu groß, hänger so 5 meter. in den "Alkoven" nur den schlafbereich, wie auch beim auflieger reinpflanzen.
Dann frag am besten mal bei nem Anhängerbauer nach. Custom würds eh werden. Ich könnte mir vorstellen dass es Probleme gibt, weil sich feste Bestandteile des Anhängers im Deichselbereich (und somit gleichzeitig Fahrzeugschwenkbereich) befinden. Dass man sowas problemlos an einen RAM anpassen kann, daran zweifle ich nicht. Ob man es aber durchbringt, das ist ne andere Sache. Stell dir bloss mal vor, dein Rämchen liegt ab: Der RAM geht auf die Brücke des Pannenhilfe-LKW, den Anhänger hängt er bei sich selbst an. Das wird 100%ig nicht klappen, der Hänger wurde schliesslich nur für den RAM gebaut und wird beim LKW überall anschlagen und streifen.

Dazu kommt ein anderes Problem: Es gibt genaue Normen, wie weit weg der Königszapfen von den vorderen Anhängerecken entfernt sein darf. Hier ist es zwar kein Zapfen, aber ich glaub es ist genauso anwendbar. Die Masse konnte ich grad auf die Schnelle nicht finden, aber ich habe etwas mit 1.2x m im Kopf.

Mal ne andere Sache: Warum nicht einfach ein fifth Wheel Anhänger? Luftbremse unter den RAM und ab gehts... gibts hier in der Schweiz relativ oft, allesamt mit dem Widder vornedran.
 
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doch ist so, wenn du ne selbstlenkende achse hast, brauchst du (hier) einen lkw schein.
ich darf 7,5 + hänger fahren. hänger einspurig, also max Tandem achse. aber sobald ein hänger 2 achsen hat, brauchst an großen schein.

ja 5thwheel war der erste plan, aber irgendwie... passt mir das alles nicht mit maßen usw. möchte es komplett nach meinen Vorstellungen bauen. ok, das es dann nur auf nen ram passt ist schon klar, oder ein Cabrio *gg - aber wäre bei nem auflieger ja auch nichts anderes. wobei, bei der höhe vom Rand hinten gerechnet, könntest da mit nem normalen pkw wahrscheinlich schon drunter fahren. gewichtsmäßig möchte ich ja auch im "normalbereich", also unter 2 tonnen bleiben.
 
doch ist so, wenn du ne selbstlenkende achse hast, brauchst du (hier) einen lkw schein.
ich darf 7,5 + hänger fahren. hänger einspurig, also max Tandem achse. aber sobald ein hänger 2 achsen hat, brauchst an großen schein
Ihr habt noch so ne Sonderregelung in Dland, die grössere Anhänger betrifft. Aber die rede war von 3.5t Anhängern. Die darfst du immer mit dem BE fahren, ob Tandemachse oder langer Radstand. Und selbst wenn nicht, ich darf alles fahren, was nicht Abheben oder Schwimmen kann. Muss nur zugelassen sein. :mrgreen:

Ich würd mal bei nem Anhängerbauer nachfragen, was die da für Möglichkeiten sehen.
 
doch ist so, wenn du ne selbstlenkende achse hast, brauchst du (hier) einen lkw schein.
ich darf 7,5 + hänger fahren. hänger einspurig, also max Tandem achse. aber sobald ein hänger 2 achsen hat, brauchst an großen schein.

ja 5thwheel war der erste plan, aber irgendwie... passt mir das alles nicht mit maßen usw. möchte es komplett nach meinen Vorstellungen bauen. ok, das es dann nur auf nen ram passt ist schon klar, oder ein Cabrio *gg - aber wäre bei nem auflieger ja auch nichts anderes. wobei, bei der höhe vom Rand hinten gerechnet, könntest da mit nem normalen pkw wahrscheinlich schon drunter fahren. gewichtsmäßig möchte ich ja auch im "normalbereich", also unter 2 tonnen bleiben.


du bist nicht mehr auf dem aktuellen stand der dinge im führerscheinrecht! :idea: :twisted:

https://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
 
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erklär mal, versteh ich nicht.

mitm 3er schein darf ich 3 spurig fahren, also mit hänger (Tandemachse). darf man das heute schon mitm pkw schein? seh ich nirgends
 
erklär mal, versteh ich nicht.

mitm 3er schein darf ich 3 spurig fahren, also mit hänger (Tandemachse). darf man das heute schon mitm pkw schein? seh ich nirgends


sag mir, was du fahren willst und ich sag dir, was du brauchst, eigentlich ist nur noch das gewicht und der zeitpunkt der aussstellung vom führerschein wichtig,
die anzahl der achsen wurde gelöscht,
daher auch mit der alten "3" ein drehschemel-anhänger möglich :idea:

PS: 3 spurige fahrzeuge kenn ich nicht! wäre etwas zu breit für europa, du meinst wohl die anzahl der achsen :idea: :roll: :mrgreen:



Klasse BE:
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.


die regelung stimmt nicht mehr, achsen sind nun egal:


Mit der "alten" Führerscheinklasse 3

dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, L sowie M und S (beide Fahrerlaubnisklassen gültig bis 18. Januar 2013) erteilt.
Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.




unser fahrerlaubnisrecht ist heute so kompliziert, dass sich oft die polizei oder die führerscheinstellen (ich wurde schon hinauskomplementiert, weil keiner eine antwort wusste) nicht mehr auskennen.
Wir haben mittlerweile fast jeden tag ein "fahren ohne fahrerlaubnis", meist in verbindung mit dem "E" (anhängerschein), weil sich keine sau mehr auskennt! :twisted: :mrgreen: :twisted:
 
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Klar, weil sich solche Hänger immer selbst bremsen, via Luft oder in Amerika auch Elektrisch. Es gibt keine Sattelauflieger mit Auflaufbremse. Die sind dann folglich idR auch über 3.5t schwer. Ist auch absolut richtig, dass sowas nicht mit BE gefahren werden darf, da kommt nochmals zusätzliches Wissen (bzgl. Druckluftanlagen) hinzu, welches ein Autofahrer einfach nicht hat.


öhm... Ammu da liegst Du in der Schweiz falsch.

B: Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

BE: Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

Als ich mich beim Amt erkundigt habe, wurde mir gesagt, dass das zugfahrzeug relevant ist. Bei uns darf anscheinend ein Hänger so schwer sein, wie es das Zugfahrzeug zu lässt. Den darfst Du dann mit BE fahren.

Die 7Tonnen Beschränkung bezieht sich dann immer auf das Zugfahrzeug. Mit BE darfst Du also Deine Karre mit 3,5t und Hänger mit Gesamtgewicht 7t + fahren
 
Als ich mich beim Amt erkundigt habe, wurde mir gesagt, dass das zugfahrzeug relevant ist. Bei uns darf anscheinend ein Hänger so schwer sein, wie es das Zugfahrzeug zu lässt. Den darfst Du dann mit BE fahren.

Die 7Tonnen Beschränkung bezieht sich dann immer auf das Zugfahrzeug. Mit BE darfst Du also Deine Karre mit 3,5t und Hänger mit Gesamtgewicht 7t + fahren
Ich hab das jetzt mal recherchiert... und es scheint, als hättest du recht :shock: Jemand mit der Kat. BE (also alle, die die Prüfung vor 2003 gemacht haben) darf also einen 3.5t schweren RAM 2500 mit Luftdruckbremse und einen 10t schweren Anhänger hinterher ziehen :shock: Ich dachte bisher immer, dass das maximale Gesamtzugsgewicht für BE bei 7t liegt. Ehrlich gesagt ists auch daneben, dass ein Omalein mit dem Autolappen einen Luftgebremsten Anhänger hinterherziehen darf...
 
also ich will ja grundsätzlich Garnichts fahren, mir ging es nur darum das 3 spurig... äh, achsig..(fast schon wieder passiert) mit nem "normalen" Führerschein (3er alt) bis 16 to gefahren werden darf, 4 achsig aber garnicht, das ist LKW schein.

oder welchen schein brauch man für 4 achsig?

edit: sorry, wir schweifen vom Thema ab..
 
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...4 achsig aber garnicht, das ist LKW schein.

Und genau das ist nicht die ganze Wahrheit. Mit Einführung des EU-Führerscheines ist für die Besitzer der alt Klasse 3 die Begrenzung der Achsanzahl für Züge mit einem Gesamtzuggewicht bis max 12t entfallen! Erst darüber hinaus gilt wieder die Begrenzung auf 3 Achsen für den gesamten Zug (EU-Führerschein-Klasse CE mit Merkziffer 79). Die Begrenzung auf die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges auf max. 7,5t bleibt dabei aber natürlich bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und genau das ist nicht die ganze Wahrheit. Mit Einführung des EU-Führerscheines ist für die Besitzer der alt Klasse 3 die Begrenzung der Achsanzahl für Züge mit einem Gesamtzuggewicht bis max 12t entfallen! Erst darüber hinaus gilt wieder die Begrenzung auf 3 Achsen für den gesamten Zug (EU-Führerschein-Klasse CE mit Merkziffer 79). Die Begrenzung auf die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges auf max. 7,5t bleibt dabei aber natürlich bestehen.

stimmt soweit
:!:
und

@ sandman: woher hast du die von dir oben genannten 16 t schon wieder her??
...
ich liebe diese, ich sag mal vorsichtig "stammtischparolen nach 10 halben bier" :twisted: :mrgreen:
 
Echt jetzt? Is ja cool!! Das eröffnet ganz neue moglichkeiten
:)


Das mit den 16to is so irgendwo aus den grauen Zellen... irgendwas war da mal bei 7,5to + Hänger...
 
Diese EU Führerscheinklassen sind doch eh der letzte Mist!

Ich darf mit meinen FS der Klasse "T" Schlepper bis 60km/h mit den größten Anbaugeräten bewegen, einen kleinen 7,5t LKW darf ich hingegen nicht bewegen... Wer sich so etwas ausgedacht hat, der gehört doch öffentlich auf den Marktplatz hingerichtet!
 
Das mit den 16to is so irgendwo aus den grauen Zellen... irgendwas war da mal bei 7,5to + Hänger...

18,75t
Ergibt sich aus Zugfahrzeug max. 7,5t + Anhänger max. 1,5faches zGG des Zugfahrzeuges. Hierbei bleibt die Begrenzung des Zuges auf Achsanzahl max. 3 jedoch bestehen!
Alles beschriebene gilt für alt Klasse 3 bzw. neu CE mit Merkziffer 79.
 
18,75t
Ergibt sich aus Zugfahrzeug max. 7,5t + Anhänger max. 1,5faches zGG des Zugfahrzeuges. Hierbei bleibt die Begrenzung des Zuges auf Achsanzahl max. 3 jedoch bestehen!
Alles beschriebene gilt für alt Klasse 3 bzw. neu CE mit Merkziffer 79.


danke thorsten,
ich bin so froh, dass du dir auch die mühe machst,
ich krieg sonst ab und zu die krise hier :mrgreen: :mrgreen:
 
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