Steuerbescheid/jetzt angebl. PKW bei vorher LKW/ Einspruch

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Penelope

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Hallo zusammen!

Nach einem gerade geführten Telefonat mit meinem SB beim Finanzamt rate ich in jedem Falle Einspruch einzulegen. Zumindest das Finanzamt Schwelm (Nähe Hagen, Bundesland NRW) will wohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Der Fall wird rechtswahrend solange ruhend gestellt. (Kriegt man dann geschrieben).
Im günstigen Fall bekommt man den zuviel geazahlten Betrag irgendwann vielleicht zurück.

Wichtig ist: Einspruch einlegen.

Grüße
Martina!
 

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