Ram nicht zulassungsfähig?!

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.

CruiserWK

QuadCab
Registriert
14. Sep. 2010
Beiträge
534
Reaktionspunkte
0
Ort
Wittstock/Dosse
Stehe vor einem etwas supekten Problem.
Es handelt sich um einen 2500er Ram BJ 2002 (noch 2. Generation!!!) mit nem 5,9er V8 und dem Buchstaben "Z" an 8.Stelle der VIN.
Wie ich jetzt erfahre bedeutet dieses "Z" eine Einstufung gemäß Euro 2 und damit ist der Wagen nicht mehr zulassungsfähig wenn er auf 3,49to zGg abgelastet werden soll.
Gibts denn eine Möglichkeit dies zu ändern oder weiss jemand wo es ein Euro 3 Gutachten für den Motor gibt?

Bin für jeden Tip dankbar!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Warum sollte ein Gebrauchtwagen mit Euro 2 denn nicht mehr zulassungsfähig sein? Wer hat die Zulassung denn abgelehnt? Welche Einstufung steht im Datenblatt?
 
Die Auskunft hab ich von meiner Zulassungsstelle, da wurde mir gesagt das ein Fahrzeug mit Euro 2 nicht mehr zulassungsfähig sei.
Abgasschlüsselnummer soll nach Gutachten 0633 sein - was ich mir aber icht vorstellen kann. Gutachten liegt mir persönlich noch nicht vor - ich arbeite gerade daran eins zu bekommen.
 
Hi,

mein 1500 er EZ`94
dürfte den gleichen Motor haben, auch Z an gleicher Stelle, letztes Jahr zugelassen.

Im Schein steht unter 14 96/96/ EG II

Gruß
Dirk
 
Da ist das Problem -Dein Wagen ist vor 2000 zugelassen gewesen - meiner wäre Ez 2002, einer der Letzten der Generation 2...
 
Ist die Kiste denn noch nie in Deutschland angemeldet gewesen ?

Ich könnte es mir vorstellen, dass bei Erstzulassungen Probleme gemacht werden.

Ansonsten ist es eine Ummeldung, mit welcher Begründung sollte ein Fahrzeug, das hier schon mal gelaufen ist dann nicht weiterlaufen dürfen.
-gibt es dann in 10 Jahren keine 2500er Oldies ? oder sollen die bis dahin in der Scheune anrosten ?

Aber möglich ist in unserem Ländle alles, und genaues weiß ich nicht.
Wie sieht es denn bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen aus ?

Wäre evtl. dann möglich den Weg über 3,5 T zu gehen und dann abzulasten, oder auch lassen .

Viel Glück!

Gruß
Dirk
 
Zuletzt bearbeitet:
0633 wäre in der Tat Euro 2
 
soweit ich weiss, spielte das früher keine Rolle, wir sprechen doch hier nicht von einer ersten Inbetriebnahme. Das Fahrzeug war doch schon mal zugelassen, egal in welchem Land.
Selbst wenn er nur Euro 1 erfüllt, müsste er normal zugelassen werden, denn er war schon mal zugelassen.
Seit dieser Feinstaubverordnung haben alle nur noch Panik und keiner blickt mehr richtig durch.

Du brauchst dann in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung, die bekommst Du aber nicht mehr in allen Bundesländern (vorher schlau machen).
Die Euro 3 Anforderungen erfüllt der 5,9er Z nicht, da kannst Du machen was Du willst.

Ist es wirklich ein 02er (Doorsticker), vieleicht ist es laut FIN ein 02er aber laut Doorsticker 10/01 oder so.
 
Das stimmt wohl, allerdings wird eine frühere EZ nur angenommen wenn die auch nachweisbar ist. Da das durch US-Title aber meist nicht geht, wird i.d.R. der 1.7. des Baujahres angenommen

Aber zum Thema - meines Wissens nach ist die Grenze für Euro 3 der 1.1.2000 , d.h. Fahrzeuge die nach dem 1.1.2000 das erste Mal zugelassen worden sind, müssen mindestens Euro 3 erfüllen. Wenn dem so wäre hätten doch aber auch schon andere Gen 2 Fahrer dieses Problem haben müssen? zB auch die aus den Baujahren 2001 ?
 
Das stimmt wohl, allerdings wird eine frühere EZ nur angenommen wenn die auch nachweisbar ist. Da das durch US-Title aber meist nicht geht, wird i.d.R. der 1.7. des Baujahres angenommen

Aber zum Thema - meines Wissens nach ist die Grenze für Euro 3 der 1.1.2000 , d.h. Fahrzeuge die nach dem 1.1.2000 das erste Mal zugelassen worden sind, müssen mindestens Euro 3 erfüllen. Wenn dem so wäre hätten doch aber auch schon andere Gen 2 Fahrer dieses Problem haben müssen? zB auch die aus den Baujahren 2001 ?

Nee das Problem ist: Das Baujahr 2002! wäre der Wagen Baujahr 2001 = alles kein Problem! Gleiches Auto nur ein BJ weiter großes Problem = das ist EU
:evil:
:evil:
:evil:
 
Ist die Kiste denn noch nie in Deutschland angemeldet gewesen ?

Ich könnte es mir vorstellen, dass bei Erstzulassungen Probleme gemacht werden.

Ansonsten ist es eine Ummeldung, mit welcher Begründung sollte ein Fahrzeug, das hier schon mal gelaufen ist dann nicht weiterlaufen dürfen.
-gibt es dann in 10 Jahren keine 2500er Oldies ? oder sollen die bis dahin in der Scheune anrosten ?

Aber möglich ist in unserem Ländle alles, und genaues weiß ich nicht.
Wie sieht es denn bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen aus ?

Wäre evtl. dann möglich den Weg über 3,5 T zu gehen und dann abzulasten, oder auch lassen .

Viel Glück!

Gruß
Dirk

also über 3,5 to muss ein Begrenzer eingebaut werden - Preis ????
bei einer späteren Ablastung wird dann wieder dieses ominöse Gutachten fällig womit es dann wieder scheitert.

Grundsätzlich geht eine Anmeldung / Zulassung ÜBER 3,5to ohne nennenswerte Probleme AUSSER man stört sich an dem Geschwindigkeitsbegrenzer...
 
Oben