probleme nach kfz verkauf

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
15. Jan. 2010
Beiträge
44
Reaktionspunkte
0
Ort
morsbach
moinz
kurze erklärung
mir geht momentan jemand voll auf die ...
hatte meinen golf privat verkauftwo auch im vertrag
stand : das fahrzeug wird in dem zustand wie besichtigt
und probegefahren unter ausschluss der sachmängelhaftung
verkauft. ich hatte in diesem fahrzeug einen defekte lima
hatte aber noch eine bei gegeben und ihn draufhingewiesen.
dann auf einmal sollte ich mit dem preis runtergehen da sie
nicht passen würde und jetztauf einmalsollte ich
noch irgenwelche rechungen bezahlen weil das auto
mängel hätte wie zb rost hintere rückleuchte, ein und ausbau
der lima, neuen kaltlaufregler etc...
wie issn das jetzt, ich muß da doch nix bezahlen oder doch?
kann der verkäufer mir irgendetwas anhängen durch zb einen anwalt?
hoffe jemand von euch kann mir hier weiter helfen!
;)

sg, renee...
 
Wenn Du nichts von den Mängeln wusstest, dann kann er Dir auch nichts!
Und der muss Dir erst mal nachweisen, dass Du etwas gewußt hast! Ich weiß schon, warum ich Rechtschutzversichert bin!
Schreib Ihm einfach einen Brief oder noch besser, wenn DU versichert bist, lass Deinen Anwalt einen Brief aufsetzen, das Du den Wagen privat verkauft hast und Dir diese Mängel nicht bekannt waren. Aber der wird wissen, wie er das endgültig mit einem Schreiben regelt! :mrgreen:
 
Ganz so einfach ist das nicht. Zumal Rost bekannt ist! Oder bist du nur Nachts mit dem Wagen gefahren. Jedoch genau so wie es dir auffallen musste muss es auch den Hirni aufgefallen sein. Privat verkauft so wie er da stand. Meiner Meinung nach hat der Typ keine Chance.

Aber ob das auch vor Gericht stand hat bezweifle ich.
 
Dass jemand Rostbehandlung dem Verkäufer nachträglich in Rechnung stellt, hats noch nicht gegeben. :mrgreen:
Und beim KLR sehe ich da auch keine Chance, da würd ich mir keine Sorgen machen.
 
soweit ich weis, gilt der Spruch "gekauft wie gesehen nicht mehr". Von dem Standpunkt aus siehts schlecht aus. Aber Rost sieht auch ein Laie, also kann er da nichts machen
 
Wichtig ist,was im Kaufvertrag steht,der von Verkäufer und Käufer unterschrieben sein muß!
z,B,:
Gekauft gemäß AGB, wie vorgeführt, besichtigt und probegefahren....
Bekannt sind folgende technischen Mängel bzw Gebrauchsschäden...
Der Käufer verpflichtet sich zu unverzüglicher Abmeldung mit Benachrichtigung der Versicherung...
usw

Wenn da keine Einverständniserklärung vorliegt,wirds schwierig: Der Vertrag muß im Einvernehmen zustandegekommen sein.
Ich denke ,es gibt noch mehr juristische Finessen dabei.Aber schriftlich muß unbedingt was vorliegen.Dann bist Du auf der
sicheren Seite!
Tschüs!
 
Um dich wieder ein bissl aufzubauen (wegen meinem vorherigen Beitrag) hier noch was zu deiner Rostgeschichte:

Bei Verkauf von altem Auto kein Hinweis auf Lackschäden nötig

München - Beim Verkauf eines zehn Jahren alten Autos muss ein privater Verkäufer nicht ausdrücklich auf Lackschäden hinweisen. Das hat das Landgericht München I in einem veröffentlichten Urteil klargestellt

(Az.: 26 O 17856/04).

Dies gelte auch dann, wenn das Fahrzeug bei feuchtem Wetter nass sei und die Lackschäden deshalb schwer erkennbar seien. Eine Offenbarungspflicht bestehe nicht, weil Lackschäden keine verborgenen Mängel seien. Damit scheiterte ein Autokäufer, der die Lackschäden auf dem nassen Wagen nicht bemerkt hatte und das Geschäft wegen mangelnder Aufklärung rückgängig machen wollte.
8)
 
und weils so schön ist noch einer oben drauf

“Das Auto ist in Ordnung” ist keine bindende Zusicherung

SAARBRÜCKEN (DAV). Wenn beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter Privatleuten der Verkäufer das Auto als “in Ordnung” anpreist, liegt darin keine bindende Zusicherung der Mängelfreiheit. Der Käufer darf sich deshalb auf eine solche Zusage nicht verlassen, zumal wenn im schriftlichen Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Dies entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Januar 2000 ( Az. 2 S 59/99 )
In dem Fall ging es um ein Fahrzeug, das erhebliche Verschleißmängel an der Lenkung und den Stoßdämpfern aufwies. Der Erwerber wollte dies nicht akzeptieren und verlangte vom Verkäufer, den Vertrag rückgängig zu machen: Ihm sei zugesichert worden, das Auto sei “in Ordnung”, was eine garantiemäßige Zusage der Mängelfreiheit bedeute.

Das sah das Landgericht anders: Eine “so allgemeine Zustandsbeschreibung” könne unter Privaten nicht als vertragliche Zusicherung gewertet werden, zumal die schriftliche Vereinbarung das Gegenteil aussage. Und dass der Verkäufer dem Käufer das vorliegen der Mängel arglistig verschwiegen habe, sei im Prozess nicht bewiesen worden, argumentierten die Richter. Sie wiesen die Klage des Käufers auf Wandlung - also die Rückgängigmachung - des Vertrages in der Berufungsinstanz ebenso ab wie zuvor schon das Amtsgericht.


aber wie gesagt zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt in unserem Ländchen ein himmelweiter Unterschied :roll:

Tipp von mir in schönem Behördendeutsch schriftlich auf die von mir geschicken Aktenzeichen verweisen und hoffen.... (hoffe konnte ä bissle weiterhelfen)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hast Du den Wgen über mobile oder ebay verkauft?

Es läuft dort eine widerliche Masche, geht etwa so: Nachdem der Wagen abgeholt wurde, ruft jemand aus dem Dunstkreis des Käufers (aber nicht der Käufer) an und pöbelt und droht aufgrund irgendwelcher Mängel so lange, bis der eingeschüchterte Verkäufer etwas vom Preis nachläßt und bar an irgendeine Gestalt, die dann vorbeikommt, bezahlt.

So einen Pöbelanruf hatte ich auch schon mal bekommen, allerdings stand da der Wagen noch bei mir auf dem Hof, womit sich die Sache dann erledigt hatte.

Auch wenns bei Dir nicht solche Abzocker sind- am besten nicht drum kümmern.
 
Wie Brian schon schrieb: Erstmal nichrt drum kümmern!

Wichtig (!!!): NICHT Agieren sondern Reagieren! Oder im Klartext: Wenn er was von dir möchte, so möge er den Rechtsweg einschlagen. Dann, und nur dann, gehst Du mit dem Kaufvertrag zum Fachanwalt für Schuldrecht (!!!). Einige solcher oben genannten Urteile sind durch mangelnde Sachkenntnis der Parteien zustande gekommen sodass die Richter teilweise garkeine andere Möglichkeit der Entscheidung hatten. Wenn´s brennt => Fachanwalt!
 
Hi,
wenn du privat ein Auto verkaufst und nicht beruflich mit Kenntnissen aus diesem Gewerbe zu tun hast, bist du ein Grünschnabel. Genauso umgekehrt.
Also wenn zwei sich über Dinge unterhalten von denen sie keine Ahnung haben kommt nur dünnes raus. Du hast in dem Fall ein altes Auto verkauft. Bist nicht gewerblich auch Verkäufer von Autos. Die Kiste ist schon steinalt und du hattest die zB 8 Jahre.
Dann weißt du okay die Mühle fährt, warum keine Ahnung. Nun wird es Zeit für ein neues also weg damit. Es wird Begutachtet Probegefahren und man einigt sich. Kauf abgeschlossen. Fertig

Du hast aber festgestellt Lima ist nicht mehr so okay. Packst noch eine rein und sagst dem Käufer pass auf die Lima spinnt. Er willigt das Geschäft nach Begutachtung des Wagens ein Fertig.

Bei einem Privatkauf geht es um Treu und Glauben. Auf deutsch wenn du versuchst einen Golf als Corsa zu verkaufen und du findest einen der deine Corsa Sonderauflage kauft ist das Geschäft besiegelt. Aber, beide Seiten haben keine beruflichen Kenntnisse im Wesen! Gekauft wie gesehen gibt es nicht. Immer sagen was man meint zu wissen.
 
Ja richtig was Thorsten sagt,

erstmal Finger in PO Mexico feddig.

Wenn der was will las den kommen rede nicht mit dem laß Dich auf NICHTS ein.

Und wenn ein Brief vom Anwalt kommt dann reagiere. So würde ich das machen und ich habe schon ganz andere Sachen in meiner Firma erlebt da ist das nen kinkerlitz (schreibt man das so ?).

Ich würde sagen der kann Dir nix :mrgreen:

PS: Ich habe auch schon ein paar PKW`s mit teilweisen versteckten Mängeln (die mir bekannt waren) verkauft aber immer Privat/Privat nicht als Firmeninhaber laso nix Garantie gekauft wie gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie schon geschrieben: NICHTS machen!
Der Käufer muß den Rechtsweg einschlagen, wenn er berechtigte Reklamationen hat.
Du hast nur Probleme bei verdeckten Mängeln, die du verschwiegen hast.
Rost ist was anderes und wenn ne Lichtmaschine beiliegt...
Ist wahrscheinlich nur ein Versuch Kohle raus zu schlagen.

Frank
 
erstmal vielen dank leute :mrgreen: :mrgreen:
was mir aber auch grad noch eingefallen ist.
ich mußte andem auto vor ca 1.5 jahren ein kleines blech
unter dem fahrzeug einsetzten weil es da durch gerostet war.
hatte ich aber total vergessen dem käufer zusagen
:(

weil so oft guckt man jab schliesslich auch nit unters auto
;)

da kann ich ja jetzt nicht sagen, hatte ich nicht gewust!
sg, renee...
 
Oben