Mal wieder Datenblatt

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
06. Okt. 2023
Beiträge
16
Reaktionspunkte
8
Guten Morgen,

ich brauche für die Vollabnahme ja ein Datenblatt (2015er RAM 1500 aus Kanada). Laut meinem Gutachter ist das nicht so leicht zu bekommen.
Nun habe ich mal selbst gesucht und bin bei "datenblatt.kaufen: Anfrage starten" fündig geworden. Kostet natürlich einige hundert Euro. Bevor ich die ausgebe, wollte ich gerne wissen, ob hier im Forum schon mal jemand dort ein Datenblatt gekauft hat bzw. wo ihr eure Datenblätter her habt. Kann ja wohl nicht sein, dass es da nichts gibt ...

Gruß, Joachim
 
Wie war denn dein Plan zu dem Thema VOR dem Import?

Meld dich mal hier bei denen. ( Link siehe unten) Die haben ganz sicher eins.
Klar kostet son Datenblatt mehrere hundert Euro. Die Prüfung des Ersten Autos war ja auch nicht kostenfrei.

Ich habe ein Auto, was es noch nicht in Deutschland gab nach Paragraph 21 Prüfen lassen. Das Datenblatt wurde quasi durch dieses Fahrzeug erst erstellt.

Was meinste, was das gekostet hat😂

https://www.dekra-importcertificate24.de/index.php?id=3&L=0

Ist sonst schon alles auf StVO umgebaut?

Viel Spaß beim Zulassen ;-)
In welchem Bundesland wohnst du? Auch da gibt es unterschiede und Besonderheiten.
 
Plan vorm Import? Negativ. Wenn man vorher wüsste, was auf einen zukommt, würde man das eine oder andere nicht machen ...
Nein, passt schon alles, ich bin zuversichtlich.

Das das Datenblatt einiges kostet weiß ich, das ist auch nicht das Thema. Es geht darum, dass es überhaupt was gibt. Das mit der Dekra ist ein guter Tipp. Also der TÜV Süd hat schon mal nix ...
Mein Gutachter (GTÜ) ist dran, tut sich aber "etwas schwer". Ich will ihm auch nicht ins "Handwerk pfuschen". Dachte, das geht schneller.

Ich wohne übrigens in RLP, Verzollung und Zulassung ist mit den entsprechenden Stellen alles schon vorab geklärt, ich brauch halt nur dieses verf***te Datenblatt. StVO-Umbau wird wohl das kleinste Problem sein ...

Gruß, Joachim
 
Schreib mal der Dekra aus meinem Link. Die sollten was haben.
 
Hallo,

nun kann der TÜV Nord doch ein Datenblatt liefern. Hat allerdings jetzt 1 1/2 Wochen gedauert bis die geantwortet haben.
Noch eine Frage:
Wie rüstet man am einfachsten eine Nebelschlussleuchte nach?

Gruß, Joachim
 
Kippschalter mit gelber Kontrollleuchte an einen beliebigen Ort ins Armaturenbrett bauen.

Wichtig für den Prüfer, dass der Schalter gelb leuchtet, wenn die NSL AN ist!!!


Dann vom Lichtschalter ein Signal abgreifen, was nur anliegt, bei eingeschaltetem Licht. Dieses Signal als Schaltsignal für ein Relais nehmen. Von diesem Relais dann das neu geschaltete Plus, welches von der Autobatterie kommt, zur Leuchte am Heck führen und dort irgendwo noch Masse für die Leuchte abgreifen.

Fertig.

Edit.
Extra SICHERUNG nicht vergessen!!!
 
Mich würde mal noch interessieren wo ihr die NSL angebracht habt. Soll ja schliesslich vernünftig aussehen ...

Gruß, Joachim
 
Mich würde mal noch interessieren wo ihr die NSL angebracht habt. Soll ja schliesslich vernünftig aussehen ...

Gruß, Joachim

Dazu hilft, sich einfach mal mit der StVZO auseinander zu setzen - die gibt einem da so ein paar (verpflichtende) Anreize... 😜



Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)​

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53d Nebelschlussleuchten

(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.​
 
Bei mir ist das eine schmale LED-Leiste zwischen Heckklappe und Stoßstange. Die Dinger haben allerdings nicht den Ruf, wahnsinnig langlebig zu sein.
 
Ja, so etwas wollte ich wissen ...

Joah - "viele Wege führen nach Rom"...

Aber egal, wie das hier von jemand anderem umgesetzt wurde, um die gesetzlichen Vorgaben kommst Du hinsichtlich Deiner Abnahme nun einmal nicht drumherum!
Gut/vernünftig aussehen und Meinung des entsprechenden Blaukittels dazu - puhh - kommt natürlich wieder ganz individuell auf den Prüfer an.
...und das haben wir hier bei den verschiedensten Themen ja immer wieder, dass das generell mit dem entsprechenden Bundesland/Bezirk der Abnahme schwankt 🤷‍♂️

Trag' Deinen Wunsch für die Nebelschlussleuchte (LED o.ä., Ort der Anbringung,...) doch einfach vorher dem Prüfer vor und wenn er es abnickt, kannst Du es umsetzen, ohne später nachbessern/umbauen zu müssen!

So sieht's übrigens bei mir aus - da hast Du auch mal ein optisches Beispiel:
(ich persönlich finde die primitive Umsetzung mit den Bohrlöchern/Halterungen an der Stoßstange ja unmöglich/dilettantisch, aber so war es halt schon verbaut)


20220616_152756.jpg
 
(y) Ja, sowas in der Art schwebt mir auch vor. Sonst seh ich da keine andere Möglichkeit.
Wie hättest du es denn gemacht, wenn's nicht schon verbaut gewesen wäre?

Gruß, Joachim (übrigens aus DÜW)
 
(y) Ja, sowas in der Art schwebt mir auch vor. Sonst seh ich da keine andere Möglichkeit.
Wie hättest du es denn gemacht, wenn's nicht schon verbaut gewesen wäre?

Gruß, Joachim (übrigens aus DÜW)

Wenn es die gleiche Stelle unter der Stoßstange hätte werden sollen, dann hätte ich mir Halterungen aus Edelstahl machen lassen, die ich entweder an der Rückseite von der Aufnahme für den Einschub der Anhängerkupplung montiert hätte, oder an alternativen Punkten, die auf jeden Fall keine Löcher in der Stoßstange erfordern.

Sehr sympathisch wäre mir zudem eine Lösung in der Mulde/Aussparung gewesen, wo das Kennzeichen sitzt.
Es entzieht sich aber meiner Kenntnis, ob das zulässig wäre und müsste man daher mal recherchieren bzw. hinterfragen!
...denn ich könnte mir gut vorstellen, dass da ein Blaukittel meckern würde, wenn Leuchtquellen in der Nähe des Kennzeichens sitzen und es sich dabei nicht um die Kennzeichenleuchten handelt... 🤷‍♂️
 
...denn ich könnte mir gut vorstellen, dass da ein Blaukittel meckern würde, wenn Leuchtquellen in der Nähe des Kennzeichens sitzen und es sich dabei nicht um die Kennzeichenleuchten handelt... 🤷‍♂️
Ist bei mir genau über dem Nummernschild. Das hat den TÜV bisher nie gestört.
 
Oben