KFZ Steuer

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Pharao

QuadCab
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15. Dez. 2009
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Rommerskirchen
Hallo Leute,
hab da mal ne frage. Nein nicht schon wieder son Steuer Thread.

Hat schon mal jemand z.B. den ADAC darauf hingewiesen, wie das Finanzamt mit uns umgeht. Mal LKW mal PKW. Sogar unterschiede in der eigenen Kommune.

Wenn jeder der als PKW eingestuft wurde, den ADAC davon in Kenntnis setzt, werden die sich doch evtl. mal um unser problem kümmern.

Was haltet Ihr davon?
 
Meine Vermutung:

Falls die sich der Sache annehmen,
wird das nicht gut ausgehen für die "LKW-Steuer-Fraktion".

Eingedenk der aktuellen Betrachtung von PKW ("hatter weniger als 100 Gramm C02 pro 100km?, sind die Dämmstoffe aus nachhaltig angebauten Pflanzen" etc.)
glaube ich nicht, dass die in unserem Sinne nach vorne preschen werden.

Ich zahle selber Mitte 800 € PKW Steuer; so sehr mich auch eine geringere Steuer freuen würde: Hängt das Thema jemand an die große Glocke,
wird Steuergerechtigkeit hergestellt werden.
Leider anders herum als gewünscht.
 
Meine Vermutung:

Falls die sich der Sache annehmen,
wird das nicht gut ausgehen für die "LKW-Steuer-Fraktion".

Eingedenk der aktuellen Betrachtung von PKW ("hatter weniger als 100 Gramm C02 pro 100km?, sind die Dämmstoffe aus nachhaltig angebauten Pflanzen" etc.)
glaube ich nicht, dass die in unserem Sinne nach vorne preschen werden.

Ich zahle selber Mitte 800 € PKW Steuer; so sehr mich auch eine geringere Steuer freuen würde: Hängt das Thema jemand an die große Glocke,
wird Steuergerechtigkeit hergestellt werden.
Leider anders herum als gewünscht.

bin leider auch deiner Meinung
:(
für 2013 bis zur Wahl sind solche Themen Politisch unerwünscht und auch der ADAC schwimmt zumindest im Hindergrund mit
:evil:
 
Die Steuergeschichte hat schon andere zur Verzweiflung getrieben,
man erinnere sich nur an "ProAllrad". 5 Jahre Prozesse geführt, nichts erreicht.
Zu guter Letzt gab's auch noch vereinsinterne Querelen...
 
Das ist dem ADAC warscheinlich ziemlich egal, ich habe da ja auch meine Rechtsschutz Versicherung, und als die hörten weshalb ich mit dem FA vor Gericht gehen will, reichte denen meine PKW Rechtsschutz nichtmehr, und ich musste eine LKW Zusatz Rechtsschutz abschliessen.Solange alle an uns verdienen können haben die kein Intresse was zu verändern.Jeder nimmt sich von dem Kuchen soviel er kann, und wir dürfen die Krümmel auflesen.
 
Das ist dem ADAC warscheinlich ziemlich egal, ich habe da ja auch meine Rechtsschutz Versicherung, und als die hörten weshalb ich mit dem FA vor Gericht gehen will, reichte denen meine PKW Rechtsschutz nichtmehr, und ich musste eine LKW Zusatz Rechtsschutz abschliessen.Solange alle an uns verdienen können haben die kein Intresse was zu verändern.Jeder nimmt sich von dem Kuchen soviel er kann, und wir dürfen die Krümmel auflesen.

gut zu wissen, was kostet die
:?:
Machen das andere Vers. auch
:?:
 
Oh, den Aspekt mit der Rechtsschutz hab ich beim LKW gar nicht bedacht. Guter Tipp muss ich mal ansprechen.
 
Musstest du nach den 70€ noch eine Wartezeit einhalten
:?:

Nein, der ADAC war sogar so großzügig und hat mir trotz fehlender LKW Rechtschutz beim Einspruch gegen den Steuerbescheid den Anwalt bezahlt, und dann habe ich direkt den LKW Rechtsschutz abgeschlossen.Im Stich lässt der ADAC eigentlich meiner Erfahrung nach Niemanden
 
Es interressiert die auch nicht.

Folgende Antwort bekommen:

Die von Ihnen geschilderte Thematik ist seit Jahren ein Problem.
Bis 11.12.2012 waren die Finanzämter nach ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung eines Kfz nicht an
die in den Papieren eingetragene Fahrzeugart gebunden. Ein LKW konnte also auch als PKW besteuert werden.
Dieses ist z. B. der Fall bei Pick-ups, in denen die Ladefläche kleiner ist als die Personenbeförderungsfläche ist
(insbesondere also Pick-ups mit Doppelkabine).
Durch eine Gesetzesänderung sind seit 12.12.2012 die Finanzämter nach § 2 Absatz 2 Nr. 1 KraftStG zwar an die
verkehrsrechtliche Eintragung (z. B. LKW) gebunden.
§ 18 Absatz 12 KraftStG lautet jedoch:
"Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer
als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2 a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."
Es ist also weiterhin auf die alte, o. g. Regelung abzustellen.
Durfte (bis 11.12.2012) Ihr Fahrzeug vom Finanzamt als PKW besteuert werden (Pick-up mit Doppelkabine), so darf es also auch weiterhin
als PKW besteuert werden.
 
Da habe ich nun eine Frage.

Verstehe ich das nun Richtig, dass, wenn mein Ram nun immer als LKW zugelassen war, (ist im Fz so eingetragen) er weiter als LKW besteuert werden muss ? wenn ich ihn hier bei mir in OB zulasse ?
Es ist ein Laramie Crew Cap.
 
Nö. Den Herren vom Finanzamt ist es schei....egal ob du Lkw offener Kasten oder Pkw im Schin stehen hast. Wenn die meinen den als Pkw zu versteuern dann ist das so. Da machste gar nix dran.
 
OK danke. So hab ich es auch aus der Vielzahl eurer Beiträge herauslesen können.
Mach mir ehrlich gesagt da auch kein Kopp mehr drum, sonst hät ich ja auch bei meinem RAV bleiben können
;-)
 
Ich habe meinen RAM QC am 25.05. als Lkw zugelassen und als Pkw versichert. Ich habe bis heute noch keinen Steuerbescheid bekommen! Da bin ich mal gespannt, was die da so beim Zoll in dieser langen Zeit ausgekaspert haben. :cry:
 

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