cooper reifen > zeon ltz in 275/65r20

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tom010

QuadCab
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hallo zusammen,

bei der suche im net, habe ich so gut wie keine angebote für den reifen cooper zeon ltz in 275/65r20 gefunden.
vor ca. 1 jahr hatte ich die marke und größe für ca 150€/stk gekauft.

woran liegt es, das es keine angebote dazu gibt?

thx, tom
 
Ist nicht 275/60 r20 gängig?
:?:
 
ja. ich hatte aber vor einem jahr schon mal 275/65r20 gekauft. da gab es keine probleme welche zu bekommen.
aktuell gibt es da so gut wie nix, oder halt für 300€+ pro stück

cu tom
 
Mahlzeit
Die cooper wurden heute auf meinen dodge gezogen
Hatte mir einige Angebote angeschaut
Und zugeschlagen
Mfg olaf
 
Grüße
Hab auch nach diesen Reifen geschaut. Das Problem ist der Geschwindigkeitsindex !!! In meiner Zulassung stehen 275/60/R 20 114 T (bis 190km/h) und die Cooper sind nur S (bis 180 km/h). Eigentlich kein Problem, wann fährt man schon mal 180. Probleme kann es nur bei einer Kontrolle der Polizei oder beim TÜV geben, da die Reifen nicht eingetragen sind.
 
Ja da steht V max 175.
Aber:
Bußgelder – Geschwindigeitsindex und Tragfähigkeitsindex

Zusätzliches Geschwindigkeit- oder Lastindex unterschritten - 50.€
- Betriebserlaubnis erlischt
- sofortige Stilllegung des Fahrzeuges
- kostenpflichtige Vorführung beim Sachverständigen
... mit Gefährdung 190.-€
- Versicherungsschutz erlischt
 
Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009

Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:
bbH × 0,01 + 6,5 km/h[4]

Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von:
205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h

Der Reifen muss also für eine Geschwindigkeit von: 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h ausgelegt sein. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H (max. 210 km/h) nicht aus und es muss ein Reifen mit (mindestens) „V“-Index benutzt werden.[2]

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Mai 2009

Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:
Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden.[5]

Bei EWG-Typgenehmigten Fahrzeugen steckt die Sicherheit schon in der im Schein abgedruckten Zahl.

Bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung muss nach wie vor mit dem Aufschlag gearbeitet werden (z.B. US-Importe).
 
Gilt aber nur für Sommerreifen ohne M+S Kennzeichnung:



Da alle Geländewagenreifen eine M+S Kennzeichnung tragen ( auch die Sommerreifen ) , dürfen auch Reifen mit niedrigerem Speedindex gefahren werden ( Ausnahme Italien ) .
 

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