sach ich doch, fett über'n Dorn gezogen, denn Bastlerfahrzeug heißt ja wohl keine Gewährleistung...
Da drüber entscheidet immer noch ein Richter. Und wie gut ein Vertrag ist, merkt man immer erst, wenn man damit vor Gericht steht.
In dem Fall, insbesondere weil der Verkäufer ein Händler war, kann man hier von arglister Täuschung und vom Verschweigen von bekannten Tatsachen reden. Und er wußte ja, dass
die Kiste einen Unfall hatte.
Den Passus Bastlerfahrzeug kannste auch ignorieren. Ab einem gewissen Preis gibt es einfach KEINE Bastlerfahrzeuge, egal was der Verkäufer da rein schreibt. Ist zwar bei Händlern gerne genommen, um
sich vor der Gewährleistung zu drücken, aber komplett für die Füße.
Apropos Gewährleistung. Bist Du gewerblich? Wenn Nein, hat der Verkäufer die Gewährleistung schriftl. auf 1 Jahr reduziert? Wenn Nein oder gar ausgeschlossen, hast Du automatisch 2 Jahre Gewährleistung.
Pack Deinen ganzen Kram und bewege Dich unverzüglich zum Anwalt. Gehe nicht über Los und ziehe keine...
Die gerichtliche Auseinandersetzung kann allerdings ziemlich lange dauern (hab im T5-Board einige solcher Fälle verfolgt) und du hast in der Zeit keinen RAM mit dem du fahren kannst. Da mußt Du Dich drauf einstellen.
Oder Du hast einen Anwalt, der es schafft, den Verkäufer so unter Druck zu setzen, dass der das Fahrzeug direkt, also außergerichtlich, zurück nimmt.
Auf keinen Fall mehr selbst noch was an der Karre schrauben!!!