Zwangsstilllegung wegen Unstimmigkeit mit der Zulassungsbehörde

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RAM Oli

QuadCab
Registriert
01. Feb. 2014
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723
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15
Ort
Hagen
Hallo Leute,

ich habe im Dezember letzten Jahres meine KFZ-Versicherung gewechselt. Vor einer Woche bekam ich Post von der Stadt Hagen mit dem Inhalt Ordnungsverfügung Zwangsstilllegung wegen fehlenden Versicherungsschutzes.
Ein Anruf bei der Versicherung ergab, daß noch die Kopie meines Fahrzeugscheins benötigt wurde.
Diesen mailte ich der Versicherung postwendend zu. Ein Mitarbeiter der Versicherung bestätigte mir, daß die Mail eingegangen wäre und eine EVBÜ an die Zulassungsbehörde schon rausgegangen sei. Das alles fand am Montag statt. Somit, dachte ich, sei alles wieder in Ordnung.
Nun schellt es heute an der Haustür und zwei freundliche Herren vom Ordnungsamt klebten mir einen roten Zettel ans Auto und baten um den Fahrzeugschein.
Ein Anruf bei meiner Versicherung ergab, daß die EVBÜ von der Zulassungsstelle zurückgekommen sei. Warum, daß müßte noch geklärt werden.
Der Sachbearbeiter von der Versicherung sagte allerdings, daß es sein könnte, daß in meinem Antrag PKW stände, aber im Fahrzeugschein LKW.
Nun frage ich mich, hat sich da was geändert? Ich fahre den Wagen seit über 10 Jahren. In diesem Zeitraum ist die jetzige Versicherung meine dritte. Bei den letzten beiden Versicherungen hat es doch auch so funktioniert.

Was passiert da gerade, was kann / muß ich tun?

Weiß jemand Rat?
Vielen Dank im voraus.
 
Hallo Leute,

ich habe im Dezember letzten Jahres meine KFZ-Versicherung gewechselt. Vor einer Woche bekam ich Post von der Stadt Hagen mit dem Inhalt Ordnungsverfügung Zwangsstilllegung wegen fehlenden Versicherungsschutzes.
Ein Anruf bei der Versicherung ergab, daß noch die Kopie meines Fahrzeugscheins benötigt wurde.
Diesen mailte ich der Versicherung postwendend zu. Ein Mitarbeiter der Versicherung bestätigte mir, daß die Mail eingegangen wäre und eine EVBÜ an die Zulassungsbehörde schon rausgegangen sei. Das alles fand am Montag statt. Somit, dachte ich, sei alles wieder in Ordnung.
Nun schellt es heute an der Haustür und zwei freundliche Herren vom Ordnungsamt klebten mir einen roten Zettel ans Auto und baten um den Fahrzeugschein.
Ein Anruf bei meiner Versicherung ergab, daß die EVBÜ von der Zulassungsstelle zurückgekommen sei. Warum, daß müßte noch geklärt werden.
Der Sachbearbeiter von der Versicherung sagte allerdings, daß es sein könnte, daß in meinem Antrag PKW stände, aber im Fahrzeugschein LKW.
Nun frage ich mich, hat sich da was geändert? Ich fahre den Wagen seit über 10 Jahren. In diesem Zeitraum ist die jetzige Versicherung meine dritte. Bei den letzten beiden Versicherungen hat es doch auch so funktioniert.

Was passiert da gerade, was kann / muß ich tun?

Weiß jemand Rat?
Vielen Dank im voraus.
Kenne ich war bei mir exakt dasselbe Spiel.
Die Versicherung hat die falsche eVB-Nummer übermittelt und dann auf die Anfrage vom Amt den Fehler nicht korrigiert.

Mein Rat an Dich, bzw. was ich aus meinem Fall gelernt habe.
Ruf direkt beim Amt an und erkundige Dich selbst was das Problem ist. Sonst bist Du der Leittragende. ;)
Ich konnte bei mir innerhalb von nicht mal Stunden alles klären, was die Versicherung in mehreren Monaten nicht hat.
 
Hallo Tigger,
danke für deine Rückmeldung. Aber wie hast du es geschafft, daß der RAM Lkw als Pkw zugelassen wurde.
 
Hallo Tigger,
danke für deine Rückmeldung. Aber wie hast du es geschafft, daß der RAM Lkw als Pkw zugelassen wurde.
Die Huk hat eine interne Regelung das Pickups als PKW versichert werden können. Man kann also selber entscheiden ob PKW oder LKW. )

Du bekommst von der HUK zum anmelden eine EvB für LKW.
Anders geht es ja auch nicht, da Du beim Amt keinen LKW mit einer eVB für PKW anmelden kannst.

Der Rest ist HUK intern. Warum die das so machen, keine Ahnung.
Hat man aber wohl irgendwie im Zusammenhang mit der N1GBE Regelung für Pickups gemacht.
 
Bzw. wie hat dein Versicherer die richtige eVB-Nummer herausgefunden? Kann ja sein, daß die das bei meiner Versicherung überhaupt nicht geregelt bekommen.
 
Die Huk hat eine interne Regelung das Pickups als PKW versichert werden können. Man kann also selber entscheiden ob PKW oder LKW. )

Du bekommst von der HUK zum anmelden eine EvB für LKW.
Anders geht es ja auch nicht, da Du beim Amt keinen LKW mit einer eVB für PKW anmelden kannst.

Der Rest ist HUK intern. Warum die das so machen, keine Ahnung.
Hat man aber wohl irgendwie im Zusammenhang mit der N1GBE Regelung für Pickups gemacht.
Ah, ok. Dann weiß ich bescheid.
Danke dir für deine Hilfe. (y)
Schönen Abend noch.
 
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