Zusatz- oder "Arbeits"Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen

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Patrik

QuadCab
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Hallo Leute!

Ich würde an meinem 2. Fahrzeug, einem alten Golf 2 am Dachgepäckträger (so ein "Oldschool" Teil wie man es oft bei Ratten sieht)gerne ein paar Lampen anbringen. Auch wenn das nicht jeder unbedingt nachvollziehen kann, so sollen sie jedoch in erster Linie nur der. Optik dienen, aber natürlich trotzdem funktionieren.
Jetzt hab ich aber mal gehört das jede Beleuchtung die am Fahrzeug verbaut ist, auch funktionieren muss und eingetragen sein muss bzw über ABE/E-Prüfzeichen verfügen muss.

Die Scheinwerfer die ich habe, bzw dafür gerne verwenden würde, haben jedoch kein E-Prüfzeichen.
Darf ich die trotzdem montieren, sofern ich sie nicht als Fernlicht oder ähnliches nutze?
 
Jetzt hab ich aber mal gehört das jede Beleuchtung die am Fahrzeug verbaut ist, auch funktionieren muss und eingetragen sein muss bzw über ABE/E-Prüfzeichen verfügen muss.

Da beantwortest du deine Frage schon selber.
 
An meinem Dakota gibts keine Lampe mit E Dingens und TÜV hat er auch....
 
Pauschal nein ist nicht ganz richtig.
Der §52/7 StVZO lässt Arbeitscheinwerfer zu. Diese sind nach Dekra-Broschüre auch ohne Prüfzeichen zulässig, dürfen aber nicht während der Fahrt benutzt werden und müssen unabhängig von den Begrenzungs-/Abblend- und/oder Fernlicht geschaltet werden.
Download der Broschüre rechts im Fenster: https://www.dekra.de/de/1471
 
Genau so habe ja Gerade die Stoßstangen eingetragen hinten sind auch 2 Arbeitsscheinwerfer verbaut es gab keine Beanstandungen da diese extra geschaltet sind


Gruß Uwe
 

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Hab heute beim TÜV vor Ort mal nachgefragt und das hier bekommen:

(Sorry, bekomme das Bild online nicht gedreht)


Zusätzlich die mündliche Aussage, das die "Arbeitsscheinwerfer" so geschaltet sein müssen, das bei deren Aktivierung bzw. beim Einschalten, die Rückleuchten bzw. mindestens Markierungs-/Umrissleuchten mit an gehen müssen... :shock:
 
Egal,anbauen und wenn du zum TÜV fährst mit einer Abdeckung versehen..fertsch,aus die Maus :idea:
 
Hab heute beim TÜV vor Ort mal nachgefragt und das hier bekommen:


Zusätzlich die mündliche Aussage, das die "Arbeitsscheinwerfer" so geschaltet sein müssen, das bei deren Aktivierung bzw. beim Einschalten, die Rückleuchten bzw. mindestens Markierungs-/Umrissleuchten mit an gehen müssen... :shock:

Der Prüfer sollte sich eine neue Stelle suchen, als Pizzabote oder so..............
;)

Er bringt da 2 verschiedene Sachen grundsätzlich durcheinander. ARBEITSscheinwerfer müssen vollkommen unabhängig von der restlichen Fahrzeugbeleuchtung geschaltet sein. SUCHscheinwerfer dürfen nur gleichzeitig mit Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung geschaltet werden, sind aber auf 35W begrenzt.
Streng genommen dürfen Arbeitsscheinwerfer noch nichtmal ein E-Prüfzeichen haben, denn sobald ein Scheinwerfer ein Prüfzeichen hat, ist auch die Funktion festgelegt (Nebl, Fern, etc) und darf dann auch nur in seiner Funktion geschaltet und benutzt werden. Für Arbeitsscheinwerfer gibt es aber kein Prüfzeichen.
Also pack rauf die Dinger und gib dich der optischen Lächerlichkeit mit vollem Elan preis :mrgreen:
 
Streng genommen dürfen Arbeitsscheinwerfer noch nichtmal ein E-Prüfzeichen haben, denn sobald ein Scheinwerfer ein Prüfzeichen hat, ist auch die Funktion festgelegt (Nebl, Fern, etc) und darf dann auch nur in seiner Funktion geschaltet und benutzt werden. Für Arbeitsscheinwerfer gibt es aber kein Prüfzeichen.

Genau das steht ja quasi im letzten Punkt unter "Besonderheiten", im Bild oben.

Also pack rauf die Dinger und gib dich der optischen Lächerlichkeit mit vollem Elan preis :mrgreen:

Das werd ich :mrgreen:

BTW: Ich such noch Front und Heckstoßstangen bzw. Bügel/Ramme vom Golf 2 Country. Wer was weis, gerne bei mir melden :mrgreen:
 
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