Servus,
also ich werde mir nen neuen RAM2500 6.4Hemi gönnen (CrewCab, 6.4er Bed), auch in Anbetracht der EU-Gängelungsmaßnahmen der Autofahrer ab 2022. Dient primär als Zugfahrzeug für meinen Autotransporter (3,5t) und für den Brennholztransport mit 3,5t+ am Haken. Dürfte die Aufgaben souveräner als der 1500er erledigen und als G-Fahrer seit 18 Jahren fehlt mir am 1500er sowieso die Starrachse vorne
Nur wie ist es mit der Zulassung? Was für Möglichkeiten gibt es und was bietet sich an?
Für N1G-BE spricht Keine Tempobegrenzung, aber die Nutzlast ist dann halt unterirdisch. Hab halt öfters auch mal zwei Moppeds drauf
Gibt es Alternativen dazu? Zulassung mit Zzgw. 4.5t, ergo N2G-BA in dem Fall, aber dann mit 80km/h max?!? Gut, mit Trailer bin ich eh nicht schneller als 90 unterwegs.
Oder Zulassung als Zugmaschine? Habe Gooseneck und 5th-Wheel Vorbereitung, getreu dem Motto: Haben ist besser als brauchen...
Zulassung auf Privatperson oder Firma? Bei Firma und LKW würde der Fahrtenschreiber wieder dagegen sprechen.
Ach deutsche Gesetzgebung ist doch Banane.
Gruß
Steffen
also ich werde mir nen neuen RAM2500 6.4Hemi gönnen (CrewCab, 6.4er Bed), auch in Anbetracht der EU-Gängelungsmaßnahmen der Autofahrer ab 2022. Dient primär als Zugfahrzeug für meinen Autotransporter (3,5t) und für den Brennholztransport mit 3,5t+ am Haken. Dürfte die Aufgaben souveräner als der 1500er erledigen und als G-Fahrer seit 18 Jahren fehlt mir am 1500er sowieso die Starrachse vorne
Nur wie ist es mit der Zulassung? Was für Möglichkeiten gibt es und was bietet sich an?
Für N1G-BE spricht Keine Tempobegrenzung, aber die Nutzlast ist dann halt unterirdisch. Hab halt öfters auch mal zwei Moppeds drauf
Gibt es Alternativen dazu? Zulassung mit Zzgw. 4.5t, ergo N2G-BA in dem Fall, aber dann mit 80km/h max?!? Gut, mit Trailer bin ich eh nicht schneller als 90 unterwegs.
Oder Zulassung als Zugmaschine? Habe Gooseneck und 5th-Wheel Vorbereitung, getreu dem Motto: Haben ist besser als brauchen...
Zulassung auf Privatperson oder Firma? Bei Firma und LKW würde der Fahrtenschreiber wieder dagegen sprechen.
Ach deutsche Gesetzgebung ist doch Banane.
Gruß
Steffen