Hallo,
in der Motorradzeitschrift PS steht im Aprilheft bei der Leserpost etwas interessantes drin.
Es ging darum, dass das "Amt" beschieden hat die ABE des Fahrzeugs wäre erloschen, wenn Carbon-Räder ohne ABE oder Eintragung angebaut wären.
Dem nicht anfechtbaren Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg nach ist für Zubehörfelgen in originaler Dimension weder ein Gutachten noch eine Eintragung notwendig.
Zitat aus der Antwort auf einen Leserbrief :
" Laut dem von Ihnen erwähnten Gerichtsurteil (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az : 10 S 1857/09 )
erlischt die Betriebserlaubnis nur dann, wenn durch die Zubehörräder eine Gefährdungserwartung besteht.
Davon ist aber nicht auszugehen, wenn ein Hersteller seine Räder für öffentliche Strassen entwickelt hat und
entsprechend anbietet. Heisst : Sie dürfen solche Räder uneingeschränkt fahren. Dabei brauchen die Hersteller
für die Räder weder eine ABE noch sonstige Gutachten, auch ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht nötig.
Das gilt Bundesweit, also natürlich auch in NRW. Die Frage ist, ob es sich bei den Behörden (Prüfinstitute, Polizei)
herumgesprochen hat. Ärger ist also nicht ausgeschlossen, selbst wenn Sie sich rechtlich auf sicherem Terrain bewegen.
Die Red, " Zitat Ende
Das Urteil ist im Netz unter dem Aktenzeichen zu finden.
https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14489
https://www.landesrecht-bw.de/jport...wueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
Ob das für die RAMs auch anwendbar ist muss jeder selber prüfen oder ein Jurist möge hier Stellung beziehen, was ich prima fände.
Ich würde meine 285er gerne auf breiteren Felgen fahren. 8x16 wäre schon was. Das ist aber wohl nicht abgedeckt in diesem Fall.
Gruß
Thilo
in der Motorradzeitschrift PS steht im Aprilheft bei der Leserpost etwas interessantes drin.
Es ging darum, dass das "Amt" beschieden hat die ABE des Fahrzeugs wäre erloschen, wenn Carbon-Räder ohne ABE oder Eintragung angebaut wären.
Dem nicht anfechtbaren Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg nach ist für Zubehörfelgen in originaler Dimension weder ein Gutachten noch eine Eintragung notwendig.
Zitat aus der Antwort auf einen Leserbrief :
" Laut dem von Ihnen erwähnten Gerichtsurteil (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az : 10 S 1857/09 )
erlischt die Betriebserlaubnis nur dann, wenn durch die Zubehörräder eine Gefährdungserwartung besteht.
Davon ist aber nicht auszugehen, wenn ein Hersteller seine Räder für öffentliche Strassen entwickelt hat und
entsprechend anbietet. Heisst : Sie dürfen solche Räder uneingeschränkt fahren. Dabei brauchen die Hersteller
für die Räder weder eine ABE noch sonstige Gutachten, auch ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht nötig.
Das gilt Bundesweit, also natürlich auch in NRW. Die Frage ist, ob es sich bei den Behörden (Prüfinstitute, Polizei)
herumgesprochen hat. Ärger ist also nicht ausgeschlossen, selbst wenn Sie sich rechtlich auf sicherem Terrain bewegen.
Die Red, " Zitat Ende
Das Urteil ist im Netz unter dem Aktenzeichen zu finden.
https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14489
https://www.landesrecht-bw.de/jport...wueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
Ob das für die RAMs auch anwendbar ist muss jeder selber prüfen oder ein Jurist möge hier Stellung beziehen, was ich prima fände.
Ich würde meine 285er gerne auf breiteren Felgen fahren. 8x16 wäre schon was. Das ist aber wohl nicht abgedeckt in diesem Fall.
Gruß
Thilo