Zubehörfelgen ohne ABE auch zulässig - Urteil VGH BW

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Hallo,

in der Motorradzeitschrift PS steht im Aprilheft bei der Leserpost etwas interessantes drin.
Es ging darum, dass das "Amt" beschieden hat die ABE des Fahrzeugs wäre erloschen, wenn Carbon-Räder ohne ABE oder Eintragung angebaut wären.

Dem nicht anfechtbaren Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg nach ist für Zubehörfelgen in originaler Dimension weder ein Gutachten noch eine Eintragung notwendig.

Zitat aus der Antwort auf einen Leserbrief :
" Laut dem von Ihnen erwähnten Gerichtsurteil (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az : 10 S 1857/09 )
erlischt die Betriebserlaubnis nur dann, wenn durch die Zubehörräder eine Gefährdungserwartung besteht.
Davon ist aber nicht auszugehen, wenn ein Hersteller seine Räder für öffentliche Strassen entwickelt hat und
entsprechend anbietet. Heisst : Sie dürfen solche Räder uneingeschränkt fahren. Dabei brauchen die Hersteller
für die Räder weder eine ABE noch sonstige Gutachten, auch ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht nötig.
Das gilt Bundesweit, also natürlich auch in NRW. Die Frage ist, ob es sich bei den Behörden (Prüfinstitute, Polizei)
herumgesprochen hat. Ärger ist also nicht ausgeschlossen, selbst wenn Sie sich rechtlich auf sicherem Terrain bewegen.
Die Red, " Zitat Ende

Das Urteil ist im Netz unter dem Aktenzeichen zu finden.
https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14489
https://www.landesrecht-bw.de/jport...wueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

Ob das für die RAMs auch anwendbar ist muss jeder selber prüfen oder ein Jurist möge hier Stellung beziehen, was ich prima fände.

Ich würde meine 285er gerne auf breiteren Felgen fahren. 8x16 wäre schon was. Das ist aber wohl nicht abgedeckt in diesem Fall.

Gruß
Thilo
 
Da wär ich jetzt vorsichtig. Zum einen geht es hier um Motorräder, zum anderen ist im PKW/LKW Bereich die Traglast eine erhebliche Variante auch wenn die Felgendimension ansich gleich ist
:!:
 
Ob KRAD oser PKW ist einerlei. Es geht um in D für den Strassenverkehr zugelassene Fahrzeuge.
Die Traglast ist in dem Urteil zumindest implizit enthalten, denn es sollte sich um für das Fahrzeug vorgesehene Räder handeln.
Räder die keine ausreichende Traglast haben können nicht sinnvoller Weise für das Fahrzeug vorgesehen sein und es kann eine
Gefährung von ihnen ausgehen.

Gruß
Thilo
 
Na dann versuch mal eine amtliche Aussage eines US Felgenherstellers zu bekommen, dass genau DIE Felge für genau DIESES Fahrzeug gedacht ist :roll:
 
Moin
Denke auch das das nicht so einfach ist.Nur weil ne Felge aufs Auto passt heisst das gar nix.
Wenn die nicht Stabil genug ist,fliegt die auseinander wenn du pech hast.
Gruss Yogi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das wäre mal was. Felgen nach Größe und Geschmack aussuchen, kaufen, anbauen und gucken das nichts schleift und fertig. Nix Tüv-Gejammer .Zu schön um wahr zu sein......
 
Kann man nur hoffen, dass nicht grad zufällig der 1. April ist. :mrgreen: Dann wären meine schönen Felgen auch fast legal. :lol:
 
Mir ist das völlig Wurscht ob meine Felgen zulässig sind - sind der eingetragenen Dimension entsprechend und fertig. :mrgreen:
 
Na dann versuch mal eine amtliche Aussage eines US Felgenherstellers zu bekommen, dass genau DIE Felge für genau DIESES Fahrzeug gedacht ist :roll:

na ja, ein bisschen konstruktiver darf es schon sein :lol:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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