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Muss mich ja schon wieder den Ausführungen von Oli anschließen :mrgreen: (keine Angst, wird nicht zur Gewohnheit
:-D
)

Hatte so was selbst schon mal. Stand auf einem Parkplatz, da fährt mir so ein Dussel in's Auto.

Der Richter wusste nicht, wem er glauben sollte. Also hat jeder den Schaden des Anderen bezahlt. Schöner Mist.

Viele wissen nicht, dass auf einem Parkplatz nur der §1 der StVo (Vorsicht u. gegenseitige Rücksicht) gilt. Damit geht einher, dass die höchst zulässige Geschwindigkeit im Schritttempobereich liegt. Es gibt keine Vorfahrtregeln oder Wartepflicht beim links Abbiegen.

Gerade mit der Geschwindigkeit kann man vor Gericht den Gegner leicht austricksen. Man hält ihm vor doch viel zu schnell gefahren zu sein, mindestens 50 (ist bewusst übertrieben). Die empörte Antwort ist meisten "das war niemals mehr als 30"!! Das ist vür viele schon extrem langsam, kann man auf jedem Parkplatz beobachten. Und schon sitzt er in der Falle :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oli_gibt_Gas
Bin zu meinem Händler, hab gefragt was ein neuer Spiegel kostet, 300 DM hab ich gesagt ich brauch ein Angebot über 650 DM, hab ich bekommen, dann wurden mir 325 DM von der Versicherung des anderen bezahlt!

Wie naiv ist Deine Versicherung?

1. Wissen die was ein Spiegel kostet.... und 2. gibst Du hier einen Versicherungsbetrug zu? :shock:
 
Da lob ich mir meine Drivecam... da sieht man nämlich eindeutig ob ich stehe oder fahre, die Geschwindigkeit und die genaue Position...
8)
 
Da lob ich mir meine Drivecam... da sieht man nämlich eindeutig ob ich stehe oder fahre, die Geschwindigkeit und die genaue Position...
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HaHa..der war gut...dir ist aber schon klar das Gerichte die Aufnahmen NICHT als Beweis anerkennen??? Sind nicht genehmigt Aufnahmen von Unbeteiligten....außerdem können Rechte des Täters verletzt werden.

Muss man nicht verstehen ist aber so.

Trotzdem ist in letzten Tagen eine solche Aufnahme zugelassen worden weil geschädigte ausgesagt das die Aufnahme "in diesem Moment" gestartet worden ist.
 
HaHa..der war gut...dir ist aber schon klar das Gerichte die Aufnahmen NICHT als Beweis anerkennen??? Sind nicht genehmigt Aufnahmen von Unbeteiligten....außerdem können Rechte des Täters verletzt werden.

Muss man nicht verstehen ist aber so.
Das entscheidet immer noch der zuständige Richter. Datenschutztechnisch stellt dies in der Schweiz kein Problem dar, sofern die Daten nicht gebunkert sondern laufend überschrieben werden. Noch besser ist, wenn die Aufnahme erst im Falle eines Crashs stratet - bloss fehlt dann der relevante Teil. :roll:

Trotzdem ist in letzten Tagen eine solche Aufnahme zugelassen worden weil geschädigte ausgesagt das die Aufnahme "in diesem Moment" gestartet worden ist.
... also wie war das gerade eben, dass solche Aufnahmen nicht anerkannt werden? :mrgreen:
 
Das entscheidet immer noch der zuständige Richter. Datenschutztechnisch stellt dies in der Schweiz kein Problem dar, sofern die Daten nicht gebunkert sondern laufend überschrieben werden. Noch besser ist, wenn die Aufnahme erst im Falle eines Crashs stratet - bloss fehlt dann der relevante Teil. :roll:

... also wie war das gerade eben, dass solche Aufnahmen nicht anerkannt werden? :mrgreen:


JA..es kommt eben auf die Formulierung an...das Gerät darf nicht dauerthaft aufnehmen....aber wenn du in weiser Vorraussicht das Ding rein vorsorglich einschaltest ist nix dagegen einzuwenden....darum mache ich immer nur Minutenaufnahmen...rein vorsorglich.

Die deutsche Rechtsprechung ist eben etwas schwammig.

Nur als Beispiel:
Unsere Linienbus sind alle Videoüberwacht...bei einem Unfall ist die Scheibe wo der Hinweisaufkleber steckte zerstört und nicht wieder ersetzt worden. Aufnahmen aus diesem Fahtzeug durften nicht verwertet werden weil eben dieser Hinweis fehlte....deutsche Rechtsprechung.
 
Wie naiv ist Deine Versicherung?

1. Wissen die was ein Spiegel kostet.... und 2. gibst Du hier einen Versicherungsbetrug zu? :shock:

Ähh ich habe keine Versicherung betrogen! Was redest du denn eigentlich zur Zeit ständig für Müll?

Ich habe zur Regulierung des Schadens ein Kostenvoranschlag an den Schädiger weiter gegeben, nicht meiner Versicherung, darauf hin wurde mir von denen die Hälfte dieses Schadens bezahlt, nicht von deren Versicherung, das war ein städtisches Fahrzeug, sondern von der Stadt! Nachher hat mein Schaden nur die Hälfte gekostet.... fertig. Selbst wenn das Versicherungsbetrug gewesen wäre, würde ich da drauf Scheißen... und würde ich gemütlich zu geben, ist ja schließlich rund 20 Jahre her... aber ich habe da gar nichts mit einer Versicherung zu tun gehabt, warum auch, sondern nur mit einem Idioten, bzw. seinen Chefs, der meinte er hätte seine Karre im Griff, hatte er aber nicht... die sind wahrscheinlich froh, dass sie da so raus gekommen sind...
:evil:


Soll ich jetzt ein schlechtes Gewissen bekommen, weil mir im STEHEN mein Spiegel abgerissen wurde und ich das so hin gedeichselt habe, dass mir keine Kosten entstanden sind?
:evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da lob ich mir meine Drivecam... da sieht man nämlich eindeutig ob ich stehe oder fahre, die Geschwindigkeit und die genaue Position...
8)

Ja das hätte was gebracht... nur unterm Strich auch nicht, da es mich ja letztlich nichts kostete... übrigens, die Polizisten haben dem anderen irgend eine Strafe verpasst, mir nicht... der musste dort vor Ort noch blechen... also geglaubt hatten sie mir... :roll:
 
[Ja das hätte was gebracht... nur unterm Strich auch nicht, da es mich ja letztlich nichts kostete...
Vor 30 Jahren waren solche Gerätschaften ja auch kein Thema. Und dass der Fall für dich dann gut rausgekommen ist, ist ein Happy End. Leider gibt es genügend Fälle, die dann nicht so happy ausgehen. Und für solche Fälle hat man dann eben eine Drivecam. Besser eine haben und nicht brauchen als umgekehrt - wie mit dem 4x4
;)


Ausserdem glaubt ihr gar nicht in welch kurzer Zeit man da drauf unglaublich viele skurrile, lustige und schräge Szenen festhält. :mrgreen:
 
Hmm sorry.... bin gespannt wie das endet, ich vermute aber dass die einzigen Sieger dabei die Anwälte sind. Meines Erachtens wirst du da nicht ganz schuldfrei raus kommen, daher halte ich ein Gang vors Gericht für überflüssig....

quote]

Es geht auch gar nicht darum schuldfrei raus zu kommen.
Meine Versicherung hat den Schaden vom Gegner schon reguliert zu 100 %.

Es geht darum was ich vom Gegner bekomme. Und es nicht einfach hinnehme das die Versicherung nicht zahlen will.
 
Okay das ist ja mal eine Frechheit.... wobei ich kenne das Gesamtschaden geteilt durch 2....
 
Der Schaden der Gegnerin waren über 4000 aber die Karre war nur noch 2300 wert.
Wurde von meiner Vers. bezahlt = 6 schadenfrei Jahre weg bei mir.
:|


Mein Schaden laut Gutachten 2600 € von denen wir aber bis jetzt nur 50% von der gegnerischen Versicherung fordern. Und die 50 % oder weniger will die Versicherung nicht zahlen.
 
Wenn deine Versicherung den Schaden vom Gegner voll bezahlt hat, dann ist sie der Meinung, dass du zu 100% Schuld an dem Unfall bist. Die gegnerische Versicherung scheint der gleichen Ansicht zu sein.

Unter diesen Vorgaben würde ich nur mit einer Rechtsschutzversicherung vor Gericht ziehen.
 
ich habs nur grob überflogen, aber:

- die polizei klärt NIE die schuldfrage, nur die vermutliche ursache des unfalls!
- wenn die ursache klar ist, kann es ein verwarnungsgeld oder geldbuße geben.
- bei blechschäden braucht es i.d.R. keine polizei, die tauschen auch nur die personalien aus, das verwarnungsgeld/geldbuße kann man sich sparen.
- die schadensregulierung interessiert die polizei einen pfurz, machen die versicherungen untereinander aus.
- die polizei arbeitet auch nicht für irgendwelche firmen oder autovermieter, weil das oft angegeben wird, interessiert keine polizei!
- i.d.R. hat der rückwärtsfahrende die arschkarte beim unfall gezogen, bei widersprüchlichen angaben zahlt erfahrungsgemäß jeder seinen schaden selber bzw. 50:50
- das wichtigste zur ursache sind unbeteiligte neutrale zeugen, damit hat man die besten karten.
- dashcam wird normal als beweis nicht anerkannt, ich kenn aber nun fälle, wo es doch anerkannt wurde (ich hab selber 2, eine nach vorn, eine nach hinten).
- noch fragen?
 
- dashcam wird normal als beweis nicht anerkannt, ich kenn aber nun fälle, wo es doch anerkannt wurde (ich hab selber 2, eine nach vorn, eine nach hinten).
- noch fragen?

Ja: Bringt die Dashcam nach hinten beim RAM überhaupt was? :mrgreen: Ich hab nur vorne eine und schon mehrmals dran rumstudiert, hinten eine hinzuklatschen. Aber ich habs jedes Mal sein lassen, weil ichs als mehrheitlich Sinnfrei abgestempelt habe. Und wenn mir einer hinten auffährt hat sowieso erstmal er schuld, bis er das Gegenteil beweisen kann.
 
Ein Zeuge ist dabei der den kompletten Unfall von der Türe aus beobachtet hat.

Und der hat schon gesehen als die Gegnerin hin gefahren ist das es zum Zusammenstoß kommen musste
 
Ja: Bringt die Dashcam nach hinten beim RAM überhaupt was? :mrgreen: Ich hab nur vorne eine und schon mehrmals dran rumstudiert, hinten eine hinzuklatschen. Aber ich habs jedes Mal sein lassen, weil ichs als mehrheitlich Sinnfrei abgestempelt habe. Und wenn mir einer hinten auffährt hat sowieso erstmal er schuld, bis er das Gegenteil beweisen kann.

sinn oder unsinn, ich hab die direkt hinter der heckscheibe, wenn mir einer dicht auffährt und blinkt, mach ich das heckfenster auf, dann sieht man die kamera, plötzlich wird der abstand größer. :mrgreen:
8)
 
Rechtschutzversicherung ist vorhanden.

Das Problem ist nur dass die Rechtsschutzversicherung nicht jeden Fall auch übernimmt. Es muss immer eine gewisse Aussicht auf Erfolg bestehen. So war es zumindest damals bei meiner.

Drück dir weiterhin die Daumen.

lg Alex
 
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