hudsonbay
3500s
neue anweisung von oben
Übermäßige Straßenbenutzung - § 29 StVO
6.1 Sondernutzung im Rahmen von motorsportlichen Veranstaltungen, die keine illegalen Autorennen darstellen
Das StMI stellt aus gegebenem Anlass fest, dass auch sog. „Sternfahrten“, die nicht als illegale Autorennen einzustufen sind, einer Genehmigung nach § 29 StVO bedürfen. Ein
Verstoß gegen die Genehmigungspflicht stellt einen gravierenden Verkehrsverstoß dar, der
regelmäßig zur Anzeige zu bringen ist.
Übermäßige Straßenbenutzung - § 29 StVO
6.1 Sondernutzung im Rahmen von motorsportlichen Veranstaltungen, die keine illegalen Autorennen darstellen
Das StMI stellt aus gegebenem Anlass fest, dass auch sog. „Sternfahrten“, die nicht als illegale Autorennen einzustufen sind, einer Genehmigung nach § 29 StVO bedürfen. Ein
Verstoß gegen die Genehmigungspflicht stellt einen gravierenden Verkehrsverstoß dar, der
regelmäßig zur Anzeige zu bringen ist.