Toter Winkel Spiegel ab 3,5 t

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oli 1500

Mannschaftskabine
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Die Kernaussagen der EG-Verordnung 2007/38/EG vom 12.12.2006 (basierend auf der Richtlinie 2005/27/EG):

- Ab dem 26. Januar 2007 müssen alle neu zugelassenen LKWs mit Toter-Winkel-Spiegeln ausgestattet sein.

- Alle anderen seit dem Jahr 2000 zugelassenen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen im Rahmen einer Frist von 2 Jahren, also bis zum 31. März 2009, mit entsprechenden Spiegeln nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung ist Pflicht und kann nicht umgangen werden.

:roll:
 
Die Kernaussagen der EG-Verordnung 2007/38/EG vom 12.12.2006 (basierend auf der Richtlinie 2005/27/EG):

- Ab dem 26. Januar 2007 müssen alle neu zugelassenen LKWs mit Toter-Winkel-Spiegeln ausgestattet sein.

- Alle anderen seit dem Jahr 2000 zugelassenen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen im Rahmen einer Frist von 2 Jahren, also bis zum 31. März 2009, mit entsprechenden Spiegeln nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung ist Pflicht und kann nicht umgangen werden.

:roll:

na da bin ich ja froh, dass ich die "Dumbo Ohren" Spiegel an meinem Ram habe!! :mrgreen: :mrgreen:
 
Ich habe einen RAM light! zGG 3044Kg
:-D
 
...
- Alle anderen seit dem Jahr 2000 zugelassenen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen im Rahmen einer Frist von 2 Jahren, also bis zum 31. März 2009, mit entsprechenden Spiegeln nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung ist Pflicht und kann nicht umgangen werden.

:roll:

heißt "ab 3,5t" nun 3.500kg oder >3.500kg (also eingetragen im Schein)? Nur mal so gefragt!
Gleicher Hintergrund der Frage: ist ein Fzg mit eingetragenem zgG <= 3.500kg nur mit der "LKW-Füherscheinklasse" zu fahren oder erst ab 3.501kg?
 
Bei meine Lkw nur andere Spiegelgläser mit andere Wölbung !




Teuer genug
:evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
heißt "ab 3,5t" nun 3.500kg oder >3.500kg (also eingetragen im Schein)? Nur mal so gefragt!
Gleicher Hintergrund der Frage: ist ein Fzg mit eingetragenem zgG <= 3.500kg nur mit der "LKW-Füherscheinklasse" zu fahren oder erst ab 3.501kg?

Soweit ich weiß ist 3499, die Grenze. Aber die Prüfung ist schon ne Weile her!! :mrgreen: :mrgreen:
 
Soweit ich weiß ist 3499, die Grenze. Aber die Prüfung ist schon ne Weile her!! :mrgreen: :mrgreen:[/quote]





3490Kg
 
Soweit ich weiß ist 3499, die Grenze. Aber die Prüfung ist schon ne Weile her!! :mrgreen: :mrgreen:





3490Kg[/quote]

naja fast hatte ich es!!!!
8)
Pfff.... Streber :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Klasse B (PKW)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

Klasse C1 (LKW bis 7,5t)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).

Klasse C (LKW über 7,5t)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

Alles klar? Klar! :mrgreen:
 
Klasse B (PKW)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

Klasse C1 (LKW bis 7,5t)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).

Klasse C (LKW über 7,5t)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

Alles klar? Klar! :mrgreen:

Na, da du das wenigstens ordentlich erklären kannst, würde ich dich gerne morgen in die Fahrschule einladen.
Heute hat mich der Horst von Fahrlehrer erstmal zusammen gestaucht, weil ich gesagt habe, dass ich meine, dass mit der Fahrzeugklasse B nur 750kg gezogen wurden. Er hatte auch nichts von der Leermasse erzählt.
Naja, jetzt weiß ichs ja richtig :twisted:
 
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