Die Kernaussagen der EG-Verordnung 2007/38/EG vom 12.12.2006 (basierend auf der Richtlinie 2005/27/EG):
- Ab dem 26. Januar 2007 müssen alle neu zugelassenen LKWs mit Toter-Winkel-Spiegeln ausgestattet sein.
- Alle anderen seit dem Jahr 2000 zugelassenen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen im Rahmen einer Frist von 2 Jahren, also bis zum 31. März 2009, mit entsprechenden Spiegeln nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung ist Pflicht und kann nicht umgangen werden.
:roll:
- Ab dem 26. Januar 2007 müssen alle neu zugelassenen LKWs mit Toter-Winkel-Spiegeln ausgestattet sein.
- Alle anderen seit dem Jahr 2000 zugelassenen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen im Rahmen einer Frist von 2 Jahren, also bis zum 31. März 2009, mit entsprechenden Spiegeln nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung ist Pflicht und kann nicht umgangen werden.
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