husabergpower
1500s
Ich verstehe mal wieder nur Bahnhof :mrgreen:
Ich habe mir heute, nachdem ich ja die billig-scheinwerter aus USA bestellt habe, mal etwas näher angeschaut...
Nun, bei mir habe ich:
1 Abblendlicht
1 Fernlicht
1 Blinker
1 Standlicht (dieses ist im Nachhinein eingesetzt worden).
So, wenn ich Tagsüber fahre, habe ich die Scheinwerfer entweder ganz aus oder halt an. Das Standlicht benutze ich überhaupt nicht. (Wann soll man das überhaupt?! Im stand?!:mrgreen: )
Ich verstehe es bei den "neueren" Fahrzeugen... Die haben dann ja oft so ne Tagfahrbeleuchtung (ggf. ist das das Standlicht?)
Also, wenn ich das Standlicht NIE benutze (was ja auch wirklich der Fall ist), könnte ich es doch rein theoretisch auch "deaktivieren", oder?
Ja ok, wenn der Tüv oder die Polizei bei einer Verkehrskontrolle explizit nach meinem Standlicht fragt (was in 20Jahren mir noch nie passiert ist), bin ich fällig. Aber das Risiko würde ich eingehen.
Jetzt steinigt mich
Das Standlicht muss immer zusammen mit dem Abblendlicht /Fernlicht / Nebelscheinwerfer leuchten. Das hat z.B. den Hintergrund, dass man auch dann noch erkennen kann, dass es ein zweispuriges Fahrzeug ist, wenn ein Scheinwerfer mal ausgefallen ist.