Oli_gibt_Gas
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Das gilt früher nicht und heute auch nicht... .früher haben Akkuleuchten nicht gezählt, dafür durfte man zu Trainiszwecken auf Sporträdern am Tag auf der Straße fahren, heute darf man das auch, aber jedes Fahrrad muss mit Beleuchtung aus gestattet sein... der Witz daran, Akkuleuchten sind erlaubt, müssen aber am Tag nicht mitgeführt werden...90%der Rennräder welche im öffentlichen Verkehrsraum rumfahren sind sowieso illegal unterwegs weil nicht beleuchtet.
Da hat der Polizist dich abgezockt, oder dein MTB war zu schwer... Sporträder hatten ein Gewichtslimit, mein WettkampfMTB wog (wiegt) 9 kg... mein Rennrad war genau gleich schwer aber halb so teuer...Ich war früher viel mit dem MTB unterwegs. Klar auch nicht verkehrssicher weil keine Beleuchtung usw ... Ich durfte 15€ abdrücken- bei Tag,auf'm Radweg neben ner Landstraße.