E-Prüfzeichen wäre schon wieder eine Deklaration als irgendein Scheinwerfer. Also.... OHNE Prüfzeichen !
Das E-Prüfzeichen gibt keine Auskunft über den Verwendungszweck. Es besagt nur, dass der Scheinwerfer geprüft und genehmigt wurde.
Wenn du kein Prüfzeichen drauf hast, musst du die Leucht abnehmen lassen (TÜV, Dekra,...)
Ich habe auf meiner Lightbar ein E-Prüfzeichen drauf. Daher eintragungsfrei.
Als Arbeitsscheinwerfer geschaltet und somit legal.
Jedoch kann dir immernoch die Rennleitung einen Strich durch die Rechnung machen.
Der TÜV kann nur prüfen, was verbaut ist und ob das gesetzlich OK ist.
Die Grünen (oder jetzt Blauen) stellen ggf. den Zweck des Arbeitsscheinwerfers infrage. Ist es realistisch, dass an genau diesem Fahrzeug ein Arbeitsscheinwerfer verbaut ist und genutzt wird???
Bist du Förster, Landwird oder sonst irgendwas, das einen Arbeitsscheinwerfer rechtfertigen würde?
So haben 3 von meinen Prüfern mir das erzählt. Unabhängig voneinander!
Für sie als Prüfer in Ordnung. Wie die Rennleitung das sieht, bleibt ungeklärt.
Bei mir am Toyota ist das vielleicht noch was anderes, als am Ram. Ich werde einfach sagen, dass wir eine Landwirdschaft haben. Aufm Dort ist das ja glaubwürdig.
Fraglich ist nur, ob die mir das abnehmen, dass ich da mit nem Kombi rumfahre :roll: :mrgreen: