quatsch!!!
interessant, wo ihr alle euer halb-nicht-wissen her habt! :twisted: :twisted:
auch in den vorigen antworten war viel schmarrn dabei,
alles richtig zu stellen, dauert mir zu lang,
macht euch mal schlau, bevor ihr euer stammtisch-wissen schreibt!
[/quote]
Hallo hudsonbay :mrgreen:
Wenn du mir aufzeigen kannst wo geschrieben steht , das über 7,5 to eine Fahrtenschreiberpflicht entfällt wäre dies super . § 57a StVZO ist dahingehend recht eindeutig.
Gruß Jens[/quote]
ich geb zu, es ist wirr ohne ende, man muss sich durch unterverordnungen, gerichtsurteilen, querverweisen u.s.w. lesen, wo ich auch keinen bock dazu habe. ich hab mal alles gelernt und gleich wieder vergessen, wo es steht.
bis 12t zGG gibt es die möglichkeit von privat-fahrten, dann fällt man nicht unter das FPersG:
Fahrten für private Zwecke
Gemäß Nr. 12 gilt die VO nicht für Fahrzeuge, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet
werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein eigenes oder ein gemietetes Fahrzeug benutzt wird. Es muss sich aller-
dings um „echte" Fälle nichtgewerblicher Verwendung für private Zwecke handeln. Fahrten, die im zeitlichen und sachli-
chen Zusammenhang mit gewerblichen Güterbeförderungen durchgeführt werden (z. B. Fahrten zwischen der Wohnung
des Fahrers und seiner Arbeitsstätte), erfüllen nicht die Voraussetzungen der Nr. 12.[/quote]
Genau so isses auch ..
Unter 12 t sind erfassungsgeräte für private zwecke nicht notwendig.
Aaaber..
Z.b. Der kleingärtner von neben an ( als fiktives beispiel) muss dann klar dokumentieren was im geschäftlichen sinne eine geschäftsfahrt ist..
Eine sehr schwere sache .,z.b. Wenn die kollegen in blau kontrollieren und du mal die aussage ziehst... Öh, bin privat brauch nich nicht...
Der 3500er bei uns wurde ohne reglementierungen usw. Zugelassen...
Mittlerweile weiss ich wo man sowas macht :mrgreen: