TÜV- Vollabnahme Ram 1500 Gen2 " was tun mit den Scheinwerfern"?

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suzimichel

QuadCab
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Ich stehe kurz davor meinen frisch gemachten Gen 2 dem TÜV zur Abnahme vorzustellen.
Leider ist es nicht so einfach wie erhofft.

Da dies ein Import-Modell ist (noch nie in Deutschland zugelassen war, wird / muss eine Vollabnahme gemacht werden.

Dazu gehört das man beim TÜV Süd oder Nord oder Rheinland etc... ein Datenblatt beantragt und sich ausstellen lässt. Die kosten für solch ein Datenblatt sind übrigens reine Abzocke. (416,50 €)
=O
:thumbdown:
Aus diesem Datenblatt geht hervor was und wie es gestaltet sein muss, um den Richtlinien zu entsprechen.

So weit so gut. Ich habe alles den EU-Richtlinien entsprechend umgerüstet, außer die dumme Sache mit den Scheinwerfern.
US-Fahrzeuge haben ALLE ein symmetrisches Licht. In der EU ist es aber Pflicht asymmetrisches Licht zu haben. Für manche Import-Fahrzeuge und/oder Oldtimer gibt es Umrüstmöglichkeiten , die bescheinigt werden . Für unsere Ram´s der 2. Generation gibt es das aber nicht. Nun spricht man von Einzelgenehmigungen. Die schimpfen sich : In-etwa-Wirkung . Ok, aber wer vergibt diese? Wen man auch fragt... Schulterzucken! Bei der Kacke wird man dann im Regen stehen gelassen.
Wenn man sich aber mal die Zulassungszahlen für den beliebten Ram anschaut und auch die in Deutschland zugelassenen Importe aus den Staaten der Gen2 ( wie bekannt fahre ich selbst schon seit Jahren einen-den schwarzen V10) , da fragt man sich: wer hat die denn abgenommen? Wer hat denen denn TÜV gemacht? Wer war so cool und hat die Scheinwerfer abgesegnet, die kein "E-Prüfzeichen haben?

Warum muss bei jedem weiteren Ram, der auf deutschen Straßen fahren soll das Problem wieder aufgegriffen und zum "Unlösbaren" gemacht werden ??
:cursing:
Jeder besch. Prüfer fängt mit diesem Schwachsinn an und verzögert eigentlich nur den Ablauf. Tatsache ist: ES GIBT KEINE SCHEINWERFER FÜR DEN GEN2 MIT E-PRÜFZEICHEN!!! Wie auch??? Das verlangen sie aber irgendwie. Was soll die Sch....?
:cursing:
:cursing:
:cursing:


Nun endlich zu meiner Frage.
Wer hat das leidige Thema schon einmal durchgemacht und erfolgreich abgeschlossen?
Wer kann mir sagen mit wem ich sprechen muss, um diese Hürde zu überwinden?

Ich freue mich über jeden Tipp, der mich dem Ziel näher bringt.

Gruß Michael
 
Ich habe das Thema Vollabnahme auch durch. Zwar mit einem selbstimportierten F150 aber auch mit Datenblatt von der Dekra usw. Das Datenblatt wurde dann bei der Abnahme einbehalten. Später sollte ich es dann bei der Zulassung wieder vorlegen. Ich babe gesagt, das habe ich nicht mehr. Die dann so, wir brauchen das aber zur Zulassung. Sonst geht hier garnix. Dabei stand eindeutig auf dem Wisch „ Nach Prüfung durch einen Sachverständigen ist das Dokument einzubehalten“.
Konnte ihn dann nur zulassen, weil ich mir den Wisch vorher kopiert hatte und somit vorzeigen konnte. Wenn auch nicht im
original. Das nur schon mal
als Tipp vorm abgeben der Dokumente.
Mein Fall war in Hessen. Eventuell bei euch nicht so.

Ich würde es bei dem Scheinwerfer“problem“ drauf ankommen lassen. Bei mir haben sie noch nie einen Lichttest gemacht. Weder Vollabnahme noch TÜV.
Bei meiner Vollabnahme ist der Prüfer ein mal unten durch, einmal außen rum und ich konnte wieder fahren. Bremsenwerte hatte er sich dann selber überlegt.;-)

Und wenn auf dem Wisch steht „nachgewiesen in etwa bla bla bla“ Ist doch alles ok.
Es gibt keine anderen Lampen und gut is.
Ich glaube nicht, dass es dann zu Problemen kommt.
Pack dir ne Rolle Klebeband ein und im
Notfall klebste „kurz“ den Scheinwerfer ab, bis es im Messgerät passt.
Macht man ja mit Linkslenkern theoretisch in England zb nicht anders.

Jo, das wäre meine Vorgehensweise.
 
Vielen Dank Kollege
:thumbup:

Ich bin übrigens Hesse......
8)


Das mit dem Klebeband ist ne gute Idee.
Zum Sache Dokumente aus der Hand geben bin ich ebenfalls sehr vorsichtig.
Oftmals weiß die linke Hand nicht was die rechte macht und dann stehst da, wenn du nichts doppelt oder gar dreifach hast.
Ich kopiere immer alles mehrfach!
Es ist immer wieder verblüffend was da für "Fachpersonal" hinter dem Schreibtisch sitzt.
:evil:

Dank dir....
 
Ok. Dann gehen deine Unterlagen nach der Prüfung eines Sachverständigen noch mals über den Schreibtisch in Marburg. Dort prüfen die Damen dann noch mal -ohne am Auto zu stehen und zu schauen- ob alles soweit passt, was die Sachverständigen bereits geprüft haben. Kostet noch mal ~40€ und dauert ca 3 Tage. Erst dann gehts zur Zulassung.
Ich konnte den F150 NICHT zulassen ohne die Dokumente aus Marburg.

Kannst mir auch gerne ne PN schreiben mit deiner Nummer, dann können wir mal telefonieren. Eventuell hilft das ja…
Nach dem F150 und nem komplett restaurierten Dodge RAM B250 kann ich eventuell helfen;-)
 
Ich habe gerade vor zwei Wochen mit meinem F-250 TÜV gehabt und der nette Mann meinte dann (trotz eingetragener "INETWA WIRKUNG NACHGEWIESEN", dass das so nicht OK sei - ich sollte vorne Lampen mit E-Prüfzeichen anbringen.

Die Inetwa Wirkung wird soweit ich weiß bei der 21er durch (pro Ausnahme zu zahlende Ausnahmegehemigung §70 oder so) eingetragen und sollte dann deine originalen DOT-SAE Lämpchen legitimieren.

Testweise kannst du die DOT-SAE Nummer anschauen, welche auf dem Scheinwerfer zu finden ist und diese bei der DEKRA o.ä anfragen - wenn du Glück hast, haben Sie die Lampen getestet und als Sicher für die EU eingestuft. Dann dürfen die mit dem entsprechenden Lichttechnischen gutachten bleiben und gehen auch durch.

FRÜHER gingen die alle "in etwa" durch - nachträglich geht nichts mehr und viele stellen sich auch bei neuen quer.

Beim Ford habe ich ne Ausweichoption gefunden: Ein Kunststoffrahmen mit Sealed Beam Scheinwerfern statt den Composite Teilen (die ähnlich der RAM-Lampen sind) - diese gibts bei nem deutschen Hersteller als E-Variante damit alles OK - obs sowas auch fürn Gen2 gibt weiß ich nich.

Ich kenne aber einige ziemlich hässliche Umbauten mit auf die Stoßstange geschraubten HELLA-Scheinwerfern.
<X
 
wenn sie mir auch nur annähernd gefallen würden.......Edit: aber das ist mein Problem! Ich hoffe, dass der TÜVler bei mir einfach abnickt und ihm meine anderen Fragen so ablenken, dass ich da meine Ruhe habe. Ich habe das Problem, dass Zusatzscheinwerfer eigetragen sind und wollte die am liebsten draußen haben.
Ich hoffe auf die Formulierung, dass , wenn die Zusatzscheinwerfer funktionsfähig sind, die Originalscheinwerfer abgeklemmt sein müssen, ich es auf Nachfrage umdrehen kann und ich die Zusatzscheinwerfer abgebaut habe und dafür die originalen wieder funktionsfähig gemacht habe. ?
 
Ich bin gerade genau an diesem Punkt Michael, habe es auch schon Tom geschrieben.
Leider brauche ich hier echt viel Zeit für, mittlerweile schon fast 2 Monate
;(


Bei mir sind rechteckige Hella Scheinwerfer eingetragen worden mit der Kennung E1-44439, aber von diesen fehlte beim Kauf jede Spur, so dass ich genau diese Scheinwerfer gerade mit Hilfe vom 3D Drucker, GFK und Spachtel an den originalen Fassung an einbauen bin, Mein TÜV ist nächsten Monat und bis dahin sollten diese "hoffentlich" fertig sein.

Sobald ich hier alles fertig habe, kann ich Euch gerne den gesamten Prozess/Bilder und Co posten, vielleicht hilft es Euch ja weiter, wenn die denn nach was aussehen, was ich aktuell immernoch nicht weiß bis GFK/Spachtel fertig sind
8o
 
Hilft euch nicht eine Schein Kopie? Bei mir steht das genauso drin Wirkung in etwa usw.
Wenn du die original Scheinwerfer als "in etwa" eingetragen hast, würde ich bitte gerne eine Kopie haben, vielleicht hilft das ja auch bei meinem stressigen TÜVler
 
Auch wenn es ein ältere Thread idst, wäre ich an der Schein-Kopie interessiert.
 
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