So ... hab´ gerade mit "meinem" Sachbearbeiter telefoniert ...
CO2-Wert wird nachgetragen ... gibt hierfür also eine kleine Steuererstattung.
In Bezug auf LKW oder PKW Versteuerung wird bei uns im Landkreis erst dann nach LKW versteuert, wenn die Ladefläche "innen", ohne herunter gelassener Heckklappe, länger als der Abstand zwischen Bremspedalspitze und Rückwand der Kabine ist - und das unabhängig von Zuladung oder Anzahl der Sitzplätze. Die RB9 wird als Ladeflächenverlängerung nicht anerkannt, weil dies ein wieder entfernbares Zubehörteil ist ... gibt es nach Aussage des netten Herrn auch ein entsprechendes Gerichtsurteil zu.
Wenn´s Wetter stimmt, werde ich heute Nachmittag mal nachmessen ob sich ein Termin lohnt ...
CO2-Wert wird nachgetragen ... gibt hierfür also eine kleine Steuererstattung.
In Bezug auf LKW oder PKW Versteuerung wird bei uns im Landkreis erst dann nach LKW versteuert, wenn die Ladefläche "innen", ohne herunter gelassener Heckklappe, länger als der Abstand zwischen Bremspedalspitze und Rückwand der Kabine ist - und das unabhängig von Zuladung oder Anzahl der Sitzplätze. Die RB9 wird als Ladeflächenverlängerung nicht anerkannt, weil dies ein wieder entfernbares Zubehörteil ist ... gibt es nach Aussage des netten Herrn auch ein entsprechendes Gerichtsurteil zu.
Wenn´s Wetter stimmt, werde ich heute Nachmittag mal nachmessen ob sich ein Termin lohnt ...