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So ... hab´ gerade mit "meinem" Sachbearbeiter telefoniert ...

CO2-Wert wird nachgetragen ... gibt hierfür also eine kleine Steuererstattung.

In Bezug auf LKW oder PKW Versteuerung wird bei uns im Landkreis erst dann nach LKW versteuert, wenn die Ladefläche "innen", ohne herunter gelassener Heckklappe, länger als der Abstand zwischen Bremspedalspitze und Rückwand der Kabine ist - und das unabhängig von Zuladung oder Anzahl der Sitzplätze. Die RB9 wird als Ladeflächenverlängerung nicht anerkannt, weil dies ein wieder entfernbares Zubehörteil ist ... gibt es nach Aussage des netten Herrn auch ein entsprechendes Gerichtsurteil zu.

Wenn´s Wetter stimmt, werde ich heute Nachmittag mal nachmessen ob sich ein Termin lohnt ...
 
Hab´ schon mal oberflächlich gesucht ... aber noch nichts gefunden ... wenn ich wieder zu Hause bin ... :idea:
 
wenn die Ladefläche "innen", ohne herunter gelassener Heckklappe, länger als der Abstand zwischen Bremspedalspitze und Rückwand der Kabine ist -

Und da muß man wieder sagen, dass die ganzen Beamtenschnarchnasen in der Schule nicht aufgepasst haben. In irgend so einem Urteil ist von der Fläche die Rede.
Zu einer Flächenberechnung brauche ich Länge x Breite. Nutzt also garnichts, wenn der depperte Beamte nur die Länge mißt. :twisted:
Wenn Du ihm das aber so sagst, kannste hinter die Gewichtsbesteuerung direkt einen Haken machen.

Und ja, es gibt CC die bekommen die Gewichtsbesteuerung. Ich konnte meinem Finanzarsch sogar Referenzkennzeichen nennen. Die daruaffolgende Aussage war:"Im Unrecht gibt es keine Gleichheit".
Stempel -> PKW-Steuer

Es bleibt als nur die klitzekleine Hoffnung, dass es unterm Zoll endlich ein einheitliche und BINDENDE Regelung gibt. Aber da glaub ich nicht dran.
 
Obwohl es eine Sauerei ist ein Fahrzeug das im Brief und Schein als LKW beschrieben ist
als PKW zu besteuern.

Stimmt! Ist genauso ungerecht wie einen LKW (der augenscheinlich ein solcher ist) als PKW zu verzollen! Ich frage mich nur warum sich darüber keiner beschwert das das unter gewissen Umständen möglich ist? :-k
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist ja auch so. Echt zum Kotzen.

Wenn ich meinen Steuerbescheid bekomme und der unnormal hoch ist währe es
naturlich schon nicht schlecht wenn man einen Gerichtsbeschluss hätte
um diese Finanzsäcke fest zu nageln!
 
Habe einen neuen Steuerbescheid bekommen. Nach ausführlicher Nachfrage beim Finanzamt ist die Lage so.
Alle Fahrzeuge die eine LKW Zulassung haben und mehr als 2 Sitze werden als PKW versteuert. Und das Rückwirkend zum 1 Juli 2010. Das Deutsche Steuergesetz kennt keine Definition im Unterschied zwischen was ist ein PKW /LKW und kann somit von der Seuerbehörde festgelegt werden, wie besteuert wird. EU sagt LKW ist LKW aber Deutschland kann selber entscheiden. Die Klage eines Pick up Besitzers ist negativ in der letzten Instanz entschieden worden. So die konkrete Antwort der Finanzbehörde.
 
Da ist das Model egal. Zu privaten Nutzung , mehr als 2 Sitze, gild bei der Steuerbehörde als vorwiegend für den Personentransport und wird als PKW versteuert. Und diese Aussage vom Amt ist keine verarsche .
 
Da ist das Model egal. Zu privaten Nutzung , mehr als 2 Sitze, gild bei der Steuerbehörde als vorwiegend für den Personentransport und wird als PKW versteuert. Und diese Aussage vom Amt ist keine verarsche .

Bevor Du hier son Schwachsinn weiter gibst, stell Dich erst mal ordentlich vor.
https://dodge-forum.eu/viewforum.php?f=4
Und nebenbei: .......Das Amt verarscht uns täglich
 
Dachte mir schon das das so nicht ganz richtig sein kann!

Ich denke es ist einfach Glückssache!

Mal sehen was ich demnächst bekomme!

Leider ja. Es liegt zur Zeit im ermessen des Sachbearbeiters. Wie es der Zoll dann macht, weiß ich nicht.
 
Mein Finanzamt sagt so .Es wird unterschieden zwischen Schwerpunkt Personentransport oder Gütertransport , da mein RAM 5 Sitzplätze hat und,oder ich kein Baugeschäfft oder änliches habe ist laut Aussage vom Finanzamt bei mir der Schwerpunkt Personentransport ( ist wahrscheinlich bei 90% hier im Forum auch so ) und deshalh wird mein RAM als PKW versteuert)
Ich habe mich damit abgefunden (kann eh nix daran ändern) und wenns Mal anders kommt freu ich mich .
 
Hab gerade mit dem Hauptzollamt in Cuxhaven telefoniert. Die Auskunft war, wie leider zu erwarten, negativ.

Es ändert sich überhaupt nichts, der Zoll bewertet unsere PU's genauso wie vorher das Finanzamt.
Es wird also nicht so versteuert wie es in der Zulassungsbescheinigung steht. :redhotevil:

Wäre ja auch zu schön gewesen, geglaubt hab ich sowieso nicht daran
:!:
 
Die neuen Programme laufen bei den Finanzämtern seit Januar 2014 an .
MV waren die Ersten mit der Einführung der Programme. Deshalb habe ich auch meinen Änderungsbescheid bekommen.
Wann die anderen Bundesländer diese Programme laufen lassen , kann ich nicht sagen. Und da alles automatisch geht hat auch kein Sachbearbeiter einen Ermessungsspielraum. Aber wie schon gesagt, es müssen einige Voraussetzungen für eine Versteuerung als PKW vorhanden sein. Für einige mag es sich ja , was ich schreibe , nach Schwachsinn anhören aber es ist nun einmal so. Das es nicht i.O. ist nach PKW zu versteuern aber im Straßenverkehr als LKW zu bewerten , wissen wir .
Kann man aber nicht so ganz verstehen. Es wird sich immer das Geldbringenste ausgesucht. Ich finde es auch scheiße aber ändern können wir es nun einmal nicht.
 
Moin zusammen,

habe mein CrewCab letztes Jahr im September zugelassen bzw umgemeldet. Er war vorher als LKW zugelassen und ist auch jetzt wieder als LKW zugelassen. Allerdings hat das Finazamt daraus im ersten Step ein "sonstiges Fahrzeug" gemacht > 660 € Steuern. Das habe ich dann beim Finanzamt reklamiert und bekam Recht. Ab einer Gesamtlänge von 5,80 m und einer Ladefläche, die mehr als 1/3 des Fahrzeuges ausmacht ist ein Zulassung bzw. Versteuerung als LKW möglich > also zahle ich aktuell 212,- € Steuern. ;-))
 
in etwa diese Aussage bekam ich heute beim Hauptzollamt in Hannover.
Denen ist das Problem bekannt und man versucht dort eine Lösung zu finden.
Grundsätzlich stehe einer LKW Besteuerung nichts im Wege
 
Ab einer Gesamtlänge von 5,80 m und einer Ladefläche, die mehr als 1/3 des Fahrzeuges ausmacht ist ein Zulassung bzw. Versteuerung als LKW möglich >


steht das wo zum nachlesen ?
 
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