Sonntagsfahrverbot

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würde mal sagen ja, weil zu freizeitzwecken!
;)
:mrgreen:
 
hier mal die ganz aktuelle Antwort vom LRA Starnberg vom 2.7.2008:

Sehr geehrter Herr xxx,

nach dem Stand vom 10.06.2008 sind die Anwendungshinweise des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug der
Straßenverkehrs-Ordnung geändert worden.

Generelle Ausnahmen vom Fahrverbot:
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt neben den bundesrechtlich
normierten Tatbeständen auch nicht für:
- Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar
gehören, wie z.B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie
Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t
geführt werden.

In allen vorgenannten Fällen entfällt also das
Ausnahmegenehmigungsverfahren.
 
Hallo.

ich wohne ja leider nicht in Bayern sondern im Schönsten Land der Bundesrepublik auch genannt Rheinland-Pfalz,

Ich hab grad mal wieder eine Infomail an unser Amt losgelassen damit auch ein armer Pfälzer nicht dumm sterben muss.

bin mal gespannt aufs Amt

Grüsse aus Bellheim bei 30 Grad
 
Hallo.

ich wohne ja leider nicht in Bayern sondern im Schönsten Land der Bundesrepublik auch genannt Rheinland-Pfalz,

Ich hab grad mal wieder eine Infomail an unser Amt losgelassen damit auch ein armer Pfälzer nicht dumm sterben muss.

bin mal gespannt aufs Amt

Grüsse aus Bellheim bei 30 Grad


ist meines wissens auch schon dabei :idea: :roll: :roll:
 
Hier soll die Ausnahmegenehmigung für 1 Jahr 150€ kosten, damit man den Wowa auch Sonntags vom Platz ziehen darf....
Falls man so eine Genehmigung erhält.
 
Hier soll die Ausnahmegenehmigung für 1 Jahr 150€ kosten, damit man den Wowa auch Sonntags vom Platz ziehen darf....
Falls man so eine Genehmigung erhält.


die regelung kommt bundesweit, nur wann, weiss keiner
:evil:
:evil:
kosten kann jedes LRA selber festlegen, bei mir waren es 120,-€. auch ob oder ob nicht, im nachbarlandkreis DAH gab es keine, hier schon
:evil:
:evil:
je nach sachbearbeiter, ähnlich dem finanzamt :redhotevil:
 
Hilfe! Ich würd gern am Sonntag mit dem SJ auf dem Hänger mit dem RAM nach Eisenberg fahren (Offroadgelände). Kann mir einer mal so einen "Bericht" mailen wo drinsteht das ich Sonntags Hänger fahren darf???
 
Hilfe! Ich würd gern am Sonntag mit dem SJ auf dem Hänger mit dem RAM nach Eisenberg fahren (Offroadgelände). Kann mir einer mal so einen "Bericht" mailen wo drinsteht das ich Sonntags Hänger fahren darf???


die mail, die ich vom LRA bekommen habe, ist hier im fred eingefügt. ob dein bundesland es schon umgesetzt hat, weiss ich nicht.
wenn nicht, würde ich es trotzdem drauf ankommen lassen, weil das strassenverkehrsrecht bundesrecht ist und somit gilt der gleichheitsgrundsatz. könnte aber vor ort mit der rennleitung etwas diskussions-bedarf geben.
 
Moin Moin, ich wollte für nen geliehenen Wohnwagen ne Sondergenehmigung haben, da wurde mir doch glatt gesagt, dass ich keine brauche. Wohnwagen oder andere Anhänger dürfen aufm Rückweg von Sportveranstaltungen ohne fahren. Ich versuch mal die Seite hier einzustellen, die mir geschickt wurde. Ist vielleicht interessant für die Reiter hier.
 

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