Sonntags mitm Anhänger

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So kenne ich das auch, aber bei mir steht nix von LKW. Siehe weiter oben
:!:

So stehts bei mir auch im Schein... alles gut =D> :thumbleft:
 
Ist ja auch alles verständlich…. aber…gilt der Eintrag Pick-up als LKW oder PKW :idea:
Die Steuer sagt PKW…und jetzt gewerblich genutzt am Sonntag
:?:


Darf ich fahren oder nicht
:?:
 
boa hier wird man ja zum Hirsch.... so kompliziert ist das doch nicht, der Hudson ist bestimmt bald am ausflippen...
8)

Einer der Gründe warum ich speziell zu diesem, und zum Thema Steuern nix mehr schreibe, Oli. Mir steht einfach kein Geweih :mrgreen:
Es ist mithin alles (mehrfach) und nach meinem Empfinden mehr als deutlich verständlich hier im Forum sogar an mehreren Stellen nachzulesen.
 
Ist ja auch alles verständlich…. aber…gilt der Eintrag Pick-up als LKW oder PKW :idea:

Dazu vielleicht ein Satz da bisher nicht beschrieben:

Speziell dieser Eintrag ist Verkehrsrechtlich nicht relevant. Einfache Begründung: Das Verkehrsrecht kennt den Begriff Pick-up nicht. Der Pick-up ist nicht anderes als eine besondere Form des sog. Pritschenwagens. Letztere werden (Verkehrsrechtlich!) in aller Regel als LKW angesehen (Ausnahmen bestätigen diese Regel).
Steuerrechtlich ist der Eintrag als solcher erst recht völlig "schnurzel", die Begründung hierfür erübrigt sich m.E. da hier im Forum an anderer Stelle nachzulesen.
 
Es gibt auch Straßen in DE, wo man im Juli und August auch am Samstag zwischen 7 und 20 Uhr nicht fahren darf. Nur mal eben um die Sache noch komplizierter zu machen :lol:

Achja, Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen etc. dürfen aber am Sonntag auch fahren
8)
Auch wenn sie schwerer sind.
 

stimmt, ich gebs auf, der deutsche autofahrer ist einfach doof, nichts persönliches hier, aber ich muss es jeden tag zig-mal draussen auf der strasse schon ertragen, da brauch ich es hier nicht auch noch.
:evil:

ich/wir haben es 100000000x versucht zu erklären, wer lesen kann, sollte es irgendwann kapieren oder dann bei mir zahlen, wenn ich ihn erwische :twisted: :twisted: :twisted:
 
Schade Chris, dass wir in unterschiedlichen Ecken Deutschlands wohnen.
Sonst hättest du mich gerne mal anhalten dürfen :mrgreen:
Hätte gerne mal ne runde mit dir geschnackt. Nicht, weil ich mich mit dir anlegen will, sondern aus reinem Interesse und weil du
anscheinend viele informative Dinge aus erster Hand zu berichten hast :mrgreen:
 
Schade Chris, dass wir in unterschiedlichen Ecken Deutschlands wohnen.
Sonst hättest du mich gerne mal anhalten dürfen :mrgreen:
Hätte gerne mal ne runde mit dir geschnackt. Nicht, weil ich mich mit dir anlegen will, sondern aus reinem Interesse und weil du
anscheinend viele informative Dinge aus erster Hand zu berichten hast :mrgreen:

A9 nördlich von München ist mein Revier , wenn du mal die Richtung kommst

Gesendet von meinem SM-G928F mit Tapatalk
 
A9 nördlich von München ist mein Revier , wenn du mal die Richtung kommst

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Ja, wenn dann gerne.
Muss mal sehen, was ich mir einfallen lasse, um deine Aufmerksamkeit zu gewinnen
:-D
 
Es scheint sich langsam was zu bewegen...

https://forum.buschtaxi.org/sonntagsfahrverbot-t28737-45.html#p788933

der korrekte link zum Bundesrat wäre https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/tagesordnung-954.html?nn=4732016#top-82

Nach Studium der verschiedenen Dokumente sieht die Situation als Laie wie folgt aus:

Der Bundesrat hat mehrheitlich beschlossen der Bundesregierung zu empfehlen die Vorschriften zum Sonntagsfahrverbot dahingehend neu zu formulieren das sie zukünftig nur auf den gewerblichen Güterverkehr zutreffen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi zusammen,

ich habe das immer dabei damit ich zur Not was in der Hand habe.
Vielleicht hilft das jemandem zumindest für NRW.
8)
 

Anhänge

  • Erlass_Sonn-_u_Feiertagsverbot_Fassung_08_2013.pdf
    41,5 KB
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