SO. KFZ WOHNM. UEB. 2,8 T ...

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MrTurbodiesel

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Mal ne Frage: wie wird denn so ein Pickup mit "Wohnmobilzulassung über 2,8 to" behandelt, wenn man z.B. ohne Kabine unterwegs ist?
Wie ein LKW über 3,5 to?
Denn da steht zu 5 noch: WW LKW GESCH: KASTEN (1003 71); D.GILT ZU S.1: 4, ZU 18-20: Länge, Breite, Höhe... ZUG: 3500 !!
Das wäre ja dann bis 3,5to.?!
Steuer beträgt 390,- jährlich
 

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ZU 18-20: Länge, Breite, Höhe... ZUG: 3500 !!

Da sicherlich steht ZU G und nicht ZUG.
In Feld G steht das Leergewicht. Und nur das wird bei der wahlweisen Zulassung als LKW auf 3500 kg gesenkt. Die Tischer Wohnkabine hat vermutlich 700kg Eigengweicht.
Das zulässige Gesamtgewicht ist in F1 angegeben und wird nicht angepasst.
 
Heißt also: 80km/h, jährlich TÜV, etc. ?
Wie sähe es aus, wenn evtl. mal eine Autobahnmaut für LKW über 3,5 to kommen würde?
Wäre man da mit Wohnmobilzulassung außen vor?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jährlich TÜV ist auch beim Wohnmobil über 3.5t, wenn es älter als 6 Jahre ist. Geschwindigkeit beim Wohnmobil wäre 100. Bei Fahrt ohne Kabine dürftest du nur 80.
Zur Maut kann man erst was sagen, wenn sie denn kommt.
 
schreib doch mal den Chris (hudson) an, wenn ich mich recht erinnere hatte er 2 Eintragungen,
einmal normal bis 3,5t und eine mit Woka bis 5,5t oder so.
 
schreib doch mal den Chris (hudson) an, wenn ich mich recht erinnere hatte er 2 Eintragungen,
einmal normal bis 3,5t und eine mit Woka bis 5,5t oder so.

genau :twisted:
:P
 
wie was Volvo als ausgebaute Dachbox aufm Ram goil ich will Bilder sehen :rofl:
 
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