Rote Blinker beim RAM

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Ich fahre 4 Jahre mit roten Blinker und orangenen Standlicht umher - bisher ohne Probleme in keiner Ecke von Deutschland.

Wisst ihr was interessant ist? An unseren Winterauto (BMW E46) ging vorne ein Standlicht kaputt, das Auto schaltet dann auf den Blinker um, sprich man fährt einseitig im US Style umher. Blinkerbirne hinten wenn kaputt geht, schaltet er den Blinker auf das Bremslicht. Meldung „defekte Birne“ kommt zwar, aber trotzdem.
Als ich vorne den Blinker leuchten sah, wollte ich schon fast nach einen Massefehler das suchen anfangen, zum Glück hat es mir dann jemand gesagt was da Sache ist... Möchte mal wissen was da die Cops machen...


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Mal ganz ehrlich, was soll passieren wenn du rot blinkst?(bitte keine Grundsatzdiskussion über den angeblichen Verlust der Betriebserlaubnis/Versicherungsschutz)
Die legen dir den bestimmt nicht still.Wenn jemand mit defekter Blinker Birne umher fährt kümmert das auch niemanden.Und schon gar nicht wird der Wagen dann stillgelegt.
Ich habe auch schon 2 Kontrollen mit roten Blinkern ohne Probleme überstanden.Machen und fertig.


Mir würde das ja nichts machen, aber ich verleih die Karre sehr oft und denen möchte ich die Diskussion ersparen.
Ich mein ein Eintrag im Fahrzeugpapier wäre schon top. (Unabhängig ob der beim nächsten TÜV Besuch wieder gestrichen wird)
Ich könnte ja mal die roten aktivieren und dann zum TÜV fahren und sagen, die wurden nicht eingetragen ob das noch gemacht werden kann.
Weil die Möglichkeit einer Ausnahme Genehmigung gibt es ja dann, wenn es keine andere Lösung gibt. Da die Blinkeranlage LED ist, ihr wisst schon worauf ich hinaus will
:-D

jetzt bin ich ja da Tuning voll Amateur, den blinker bekomme ich sicher easy zurück gesteckt, aber das Rückfahrlicht ist unten am Kennzeichen verkabelt....
 
jetzt bin ich ja da Tuning voll Amateur, den blinker bekomme ich sicher easy zurück gesteckt, aber das Rückfahrlicht ist unten am Kennzeichen verkabelt....

so easy mit nur etwas umstecken ist es leider nicht
mit den gelben Blinkern wird schon etwas mehr in die Elektrik eingegriffen

ich fahre auch mit original Beleuchtung und habe seit 4 Jahren keine Probleme mit der Rennleitung
allerdings zum TÜV brauchst du mit roten Blinkern nicht hinfahren 0% Chance ausser deine Karre ist Bj vor 1970
danach ist Umrüsten Pflicht

ich habe mir dafür einen Kabelbaum gemacht ist in 15 min eingebaut und in 10 wieder raus
 
TÜV gabs bei mir im Dezember mit roten Blinkern und ohne Eintragung ohne Probleme...

Und nein, ich kenne den Prüfer nicht. Oranges Standlicht war auch kein Thema, Flowmaster und die LEDs im Abblend- und Fernlicht auch nicht.


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TÜV gabs bei mir im Dezember mit roten Blinkern und ohne Eintragung ohne Probleme...

Und nein, ich kenne den Prüfer nicht. Oranges Standlicht war auch kein Thema, Flowmaster und die LEDs im Abblend- und Fernlicht auch nicht.


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den prüfer bitte nicht weitersagen, könnte der gleiche sein, den ich hab :twisted: :twisted: :mrgreen:
 
den prüfer bitte nicht weitersagen, könnte der gleiche sein, den ich hab :twisted: :twisted: :mrgreen:

Nene, keine Angst, den verrate ich net weiter, musste lange suchen [emoji41][emoji41]


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TÜV war bei mir auch kein Thema, die Eintragungen haben auch gepasst. 2 Polizeikontrollen habe ich auch unversehrt überstanden.

Nur dann kam der Tag an dem ich rausfand dass Cops ein DinA4 Buch im Ledereinband im Auto dabei haben. Da wirst du dann schon lesen was geht und was nicht
:-)
 
Ich fahre 4 Jahre mit roten Blinker und orangenen Standlicht umher - bisher ohne Probleme in keiner Ecke von Deutschland.

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Dann hast du anscheinend bis jetzt Glück gehabt. Wir sind auch fast drei Jahre mit dem orangenen Licht gefahren ohne zu wissen, dass es nicht erlaubt ist (Neuzulassung 2015). Dann an so einen „netten“ auf Streifzug geraten..... Wie jemand zuvor schon schrieb, irgendwas um die 100 EUR und 1 Punkt.
 
so easy mit nur etwas umstecken ist es leider nicht
mit den gelben Blinkern wird schon etwas mehr in die Elektrik eingegriffen

ich fahre auch mit original Beleuchtung und habe seit 4 Jahren keine Probleme mit der Rennleitung
allerdings zum TÜV brauchst du mit roten Blinkern nicht hinfahren 0% Chance ausser deine Karre ist Bj vor 1970
danach ist Umrüsten Pflicht


ich habe mir dafür einen Kabelbaum gemacht ist in 15 min eingebaut und in 10 wieder raus

Stimmt so nicht!
Bei meinem ist rot hinten eingetragen!
 
Stimmt so nicht!
Bei meinem ist rot hinten eingetragen!

bei mir ist eingetragen "Beleuchtung nach US-Norm" also auch rot hinten

habe einen echt guten TÜV-Mann aber auch der sagt rote Blinker sind nur vor Bj 1970 (glaube ich) in D zulässig auch wenn sie eingetragen sind
habe das Problem immer mit der Vette die Bj 77 und hat natürlich rote Blinker
 
Rote Blinker hinten sind bei nach StVZO oder FZV zugelassenen Fahrzeugen seit den 1970er Jahren
nicht mehr legal möglich. Auch wenn eine Zulassungsbehörde dafür eine Ausnahmegenehmigung
erteilt, dann hat sie einfach nur ihre Kompetenzen überschritten. Es ist klar geregelt wofür die
Zulassungsbehörden Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfen. Auch wenn jemand solch eine
Eintragung hat wird er um eine Umrüstung nicht rumkommen, wenn er auf einen Cop trifft der
sich damit auskennt. Bloß weil etwas eingetragen ist ist es nicht automatisch zulässig.
Die Eintragung erspart unter Umständen ein Bußgeld, jedoch nicht die Umrüstung und
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Gruß Andy
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rote Blinker hinten sind bei nach StVZO oder FZV zugelassenen Fahrzeugen seit den 1970er Jahren
nicht mehr legal möglich. Auch wenn eine Zulassungsbehörde dafür eine Ausnahmegenehmigung
erteilt, dann hat sie einfach nur ihre Kompetenzen überschritten. Es ist klar geregelt wofür die
Zulassungsbehörden Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfen. Auch wenn jemand solch eine
Eintragung hat wird er um eine Umrüstung nicht rumkommen, wenn er auf einen Cop trifft der
sich damit auskennt. Bloß weil etwas eingetragen ist ist es nicht automatisch zulässig.
Die Eintragung erspart unter Umständen ein Bußgeld, jedoch nicht die Umrüstung und
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Gruß Andy

wir sind in DEUTSCHLAND
 
Ich möchte bestätigen dass mein Vorredner 100% recht behält. Der Fahrzeugschein ist nicht rechtsrelevant solange es der Gesetzgebung wiederspricht. Orangene Standlichter und rote Blinker sind auch mit Eintragung nicht legal und schlagen mit 1 Punkt und knapp 200€ zu buche. Für die Mängelkarte hat man aber eine ordentliche Frist von 2 Wochen.
 
Ich möchte bestätigen dass mein Vorredner 100% recht behält. Der Fahrzeugschein ist nicht rechtsrelevant solange es der Gesetzgebung wiederspricht. Orangene Standlichter und rote Blinker sind auch mit Eintragung nicht legal und schlagen mit 1 Punkt und knapp 200€ zu buche. Für die Mängelkarte hat man aber eine ordentliche Frist von 2 Wochen.

"In den USA gibt es Fahrzeuge, welche nach hinten rote Blinker haben. Ist das in Deutschland auch erlaubt?
Wie bereits im vorherigen Abschnitt erwähnt wurde, gibt die deutsche StVZO vor, dass ein Fahrtrichtungsanzeiger gelb leuchten muss. Das gilt sowohl für Blinker, deren Licht nach vorne, seitlich oder nach hinten abstrahlt.

Viele Tuner mögen den Look von einem roten Blinker, erlaubt ist er jedoch nicht. Diese Farbe ist für Blinker nicht zugelassen. Doch zieht der rote Blinker auch eine Strafe nach sich? In der Regel ist damit zu rechnen, dass dieser Verstoß das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach sich zieht. Das hat ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zur Folge. Ist das beim Blinker zu erkennende Licht rot und geht dieser Verstoß mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einher, steigt das Bußgeld auf 90 Euro, des Weiteren fällt ein Punkt in Flensburg an.

Eine Ausnahme gilt im Übrigen für Import-Fahrzeuge, die vor 1970 zugelassen wurden. Dort sind rote Blinker hinten am Kfz erlaubt, wenn diese original sind. Unter Umständen können Fahrzeughalter außerdem für rote Blinker eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO beantragen. Einem solchen Antrag wird in der Regel jedoch nur in seltenen Fällen stattgegeben."
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/blinker/
 
plus knapp 40€ Austragung + Arbeitszeit.
 

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Gebühren und sonstige Auslagen sind nicht im eigentlichen Bußgeld enthalten, aber wohl anhängend als Bestandteil dessen mit zu tragen...
und in deinem Fall passt das ja dann mit den 90 bzw. 95€
;)
 
Von Bußgeld hab ich nichts geschrieben sondern einen Anhaltspunkt über die Gesamtkosten gegeben.
 

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