Rheinbrücke Leverkusen

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Das ewige Sorgenkind " Rheinbrücke Leverkusen " ist ja seit ein paar Wochen wieder für Fahrzeuge über 3,5t gesperrt .
Da ich jetzt wieder für 3 Monate in Köln bin Fahre ich auch täglich 2 mal drüber .
Diese Woche wurde ich 2 mal aus richtung Euskirchen kommend geblizt , jedes Foto kostet 180 € und bei 3 Fotos wird die Kiste stillgelegt , so stand es zumindest die Woche in der Zeitung , ausgelöst wird der Blitz wohl über eine Wage wenn das Fahrzeug über 3,5t wiegt .
Ich war devinitiv nicht über die erlaubten 60km/h also kann es nur am gewicht gelegen haben , was mich jetzt wundert von Leverkusen kommend passiert nichts , aus richtung Euskirchen hat der blitz 2 mal ausgelöst , also auch nicht immer .
Jetzt weiss ich nicht so Richtig was ich machen soll , werde morgen mal versuchen einen verantwortlichen ans telefon zu bekommen und mich erkundigen hab auch keinen Bock das wieder Theater gibt und mir nachher noch das Auto stillgelegt wird und ich dafür Blechen darf .
Abgelastet ist er auf 3,5t also Laut Papieren weit unter 3,5t. Werde trotzdem die Woche mal aus intresse auf die Wage fahren .
 
Könnte interessant werden, denn ein 2011 Longbed 4x4 mit Cummins, Fahrer und Dieseltank voll...könnte
bestimmt an den 3,5 to kratzen...
;)
 
Kann mir nicht vorstellen das die extra eine Waage einbauen nur um Kohle zu machen.....obwohl.....in Doofland ist alles möglich.

Kein Geld für Reparatur aber Geld für Messeinrichtung.
 
Kann mir nicht vorstellen das die extra eine Waage einbauen nur um Kohle zu machen...

Dann schau Dir doch mal an, wieviel Kohle die in die 4 Blitzanlagen investiert haben, die dort kürzlich auf der Brücke installiert wurden.
Wenn die die Kohle in die Brücke gesteckt hätten, wäre das Ding vermutlich schon restauriert :twisted: :twisted: :twisted:
 
Ich geh mal von aus das die messeinrichtung nur die achslast eine achse misst und dann hochrechnet.
Jetzt bist wahrscheinlich in so ner grenze drin wo es je nach tankstand,frühstück etc auslöst weil vorne ne verhältnismäßig hohe achslast ist und hinten entsprechend wenig.

Ich denke nicht das erst beide achsen über den messstreifen fahren und es dann erst auslöst.


Wenn in deinem schein unter 3,5t eingetragen ist und du nicht überladen warst kannst ja erfolgreich gegen angehn
 
Wie wollen die denn bitte die erste Achslast aufs ganze hochrechnen? Und wie bitte schön willst du beweisen das du bei der Messung nicht überladen warst?
 
Die gehn vielleicht von aus das 2to achslast zuviel ist und die kiste dann mehr wie 3,5 wiegen muss.nur so ne idee.

Zwecks überladen:
Man hat ja das beweisbild.
Man könnte die bodenfreiheit als beweis anführen oder man sieht anhand des bildes das hinten nix drauf ist.
 
Lest doch einfach mal den Artikel, den "Drinkey" verlinkt hat und dann ist doch gut :mrgreen:
 
wie ist das bei euch in D?
wenn jetzt einer mit über 3,5T geblitzt wird und nur den normalen PW führerschein hat... dann wäre das ein verstoss oder nicht... da ja der normale führerschein nur zum führen eines fahrzeuges mit max. 3,5T berechtigt oder seh ich das falsch?
 
Kommt drauf an wann du den Führerschein gemacht hast. Ich darf 7,5to plus 10,5to Anhänger mit dem PKW-Schein fahren :shock: :mrgreen: Bei der Jugend von heute ist bei 2,8to Schluß (nicht ganz sicher).
 
wie ist das bei euch in D?
wenn jetzt einer mit über 3,5T geblitzt wird und nur den normalen PW führerschein hat... dann wäre das ein verstoss oder nicht... da ja der normale führerschein nur zum führen eines fahrzeuges mit max. 3,5T berechtigt oder seh ich das falsch?
Ist es so oder so, weil das Fz auf nicht mehr als 3.5t zugelassen ist. Ich hab A, BE, CE, D1E und darf somit alles fahren, was sich auf unseren Strassen bewegt und zugelassen ist. Ich darf lediglich nicht mehr als 17 Personen transportieren. Wenn ich nen Sprinter mit 3.6, 3.7t oder was auch immer belade, dann ist das genau das selbe, wie wenn jemand der nur die Kat. B hat überlädt. Bis zu einem gewissen Prozentsatz Übergewicht gehts in der CH als Ordnungsbusse durch, alles andere entscheidet der mit Perücke und Holzhammer. Die genauen Zahlen hab ich nicht im Kopf, müsste ich recherchieren.

Kommt drauf an wann du den Führerschein gemacht hast. Ich darf 7,5to plus 10,5to Anhänger mit dem PKW-Schein fahren :shock: :mrgreen: Bei der Jugend von heute ist bei 2,8to Schluß (nicht ganz sicher).
Kat. B ist 3.5t, das ist in ganz Europa standardisiert. 2.8t gibts nirgends. Lediglich die Kat. B1 ist Leergewicht max. 550kg, das macht heute keine Sau mehr, zumal es sowieso erst ab 18 erlaubt ist - da macht man gleich den "richtigen" Lappen (B). Wie du auf 7.5t und 10.5t kommst, kann ich mir jedoch nicht erklären. Die Kat. C1 berechtigt zu 7.5t + 750kg Hänger (wie übrigens bei Kat. B auch: 3.5t + 750kg Hänger), die Kat. C1E berechtigt zu 7.5t Zugfahrzeug + schwerem Anhänger, jedoch nicht über 12t zGG. Alles darüber ist dann ausnahmslos Kat. CE. Früher kriegte man für den Autoschein wohl das C1E, aber mehr als 12t liegen trotzdem nicht drin. Vielleicht willst du mir ja nennen, was genau im Schein drinsteht?

Gilt übrigens auch für Druckluftrams, die bspw. einen 10t Hänger ziehen. 10t GG + 3.5t GG = 13.5t = Kat. CE! Finde ich persönlich auch richtig so. Wer solche Massen bewegen will, der soll auch dazu ausgebildet sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der alte Klasse 3 Führerschein ist bis 7,5Tonnen + das 1,5 fache Gewicht auf dem Anhänger.
Damit kann man sogar einen zweiachs-Tandemanhänger fahren, wenn der Achsabstand ein bestimmtes Maß unterschreitet.
 
Habs grad gegoogelt. Krass. Das war dann wohl was Deutschland-Exklusives:
Genau genommen durften (und dürfen weiterhin von Altinhabern, die ihren Führerschein noch nicht auf die neuen Fahrerlaubnisklassen haben umschreiben lassen und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) mit der alten Fahrerlaubnisklasse 3 dreiachsige Züge bis zu 18,5 Tonnen Gesamtmasse geführt werden (7,5 t zGM des Zugfahrzeuges + 11 t zulässige Anhängemasse).
Quelle: de.wiki

Beim Umschreiben auf die neuen Führerausweise gilt das aber nicht mehr. Offenbar bekommt man dann das C1E erteilt und nur auf besondere Bewilligung hin das CE, aber mit der Begrenzung auf eben 7.5t + 11t, also kein vollwertiges CE.

Also stimmt mein geschriebenes und kann auf alle heutigen EU- (und CH-) Führerscheine angewandt werden. Die einzige Ausnahme scheint die Klasse 3 zu sein, wenn man sie tatsächlich noch auf dem alten Fetzen hat. :shock:
 
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