So ist es.
Mir ging es um Empfehlungen, weil ich bei der Suche bisher zu kurze und zu schmale gefunden habe.
Mir ging es um Empfehlungen, weil ich bei der Suche bisher zu kurze und zu schmale gefunden habe.
Welche Höhe musst du da überbrücken?Ich habe diese in schwarz seit 2019:
Black Widow
Ich bin sehr zufrieden. Sie sind stabil und geben mir ein sicheres Gefühl beim Rauffahren.
Dank der Breite, kann ich auch auf halber Strecken anhalten und wieder anfahren. Das ist mir schon passiert ...
Ich habe lange Beine und zu jeder Zeit einen sicheren Stand.
Auf der Ladefläche steht eine Motoradwippe von ConStands. Da fahre ich das Vorderrad rein, verzurren, Abfahrt.
Cool muss ich mal bei Emily probieren
also würde das dann einfach zur Nutzlast gehören!?Der Kugelkopf hat die Stützlast eingetragen und limitiert das höhere Gewicht, der Motorradträger für den Einschub hat nichts mit dem Anhängerkupplung zu tun.
Der 2" Einschub als Class IV hat eine Zulassung von 490kg, also geht der Träger locker hinten ran, nur Beleuchtung sollte noch mit ran.
Ich wollte das nur kurz mal anmerken
Du hast natürlich völlig recht. Ich würde aber „Differenz zwischen tatsächlichem Fahrzeuggewicht und zGG“ schreiben.Die Nutzlast an sich hat nichts mit dem Einschub zu tun, das ist ja nur die Differenz aus Leergewicht und zGG. Überladen darf man in keinem Fall, auch Achslasten nicht.
Man muss nur wissen das der originale Einschub als Class IV für 490kg ausgelegt ist, da geht es um die Sicherheit im Verkehr. Man will ja keine Ladung verlieren und andere Gefährden.
Der Träger ist als Ladung zu sehen, da muss dann halt noch Beleuchtung und ein Folgekennzeichen dran und fertig. Und es egal ob da ein Motorrad, Fahrrad oder eine Kiste drauf steht.
Oder habe ich die Frage nicht verstanden?
Welches Mopped soll eigentlich da drauf?alles gut, dann besorg ich mir so nen Halter, Laderampen kosten ja auch schon ein kleines vermögen, und so hätte ich genug platz auf der Ladefläche für mein anderes gerödel!
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