... ohne Worte ...
Ich hoffe, dein Auto macht noch Spaß.
Kopf hoch!
Grüße,
Christian
Ich hoffe, dein Auto macht noch Spaß.
Kopf hoch!
Grüße,
Christian
so ists halt in Deutschland, den Betrug zu beweisen bedeutet es schwarz auf weiß zu haben und die Absicht des Betruges nachvollziehbar aufzuzeigen.
Wäre es ein europäischer wagen mit Listenpreisen in der EU vom Hersteller wärs sehr einfach, ein Polo kostet nun mal weniger als ein Golf.
**** happens, mit der Begründung des Gerichts und ohne dass du nachweisen kannst, er hat ihn dir als 2500 wissentlich dass es nur ein 1500 verkauft, hast du wohl keine Chance in Germany, (Aber gerade die Hauptunterschiede: Radbolzenanzahl , Zuladung hätten auffallen müssen als Forums-Leser!!)
ok, man kann auf einen "2500er-Mex" mehr draufpacken, wenn man das Intervall bis zur 3,5to-Schallmauer berücksichtigt.
Aber ein echter 2500er hat nun mal ein ganz anderes Fahrwerk und ist für höhere Lasten ausgelegt als ein 1500/2500Mex.
Wenn man also richtig was laden will, z.B. ne WoKa, dann kommt man um einen 2500/3500 mit über 3,5to nicht herum.
Update zum Fall:
leider habe ich schon lange nichts mehr geschrieben, daher versuche ich das jetzt Revue passieren zu lassen
Neuer Anwalt: https://www.teamanwaelte.at
Berufung: Änderung auf "Rückgabe"
Erinnerung: mein alter Anwalt meinte auf Rückgabe sollte man in Österreich nicht klagen, weil das nicht so gut durchgeht. Daher hatten wir auf Preisminderung geklagt.
Neuer Anwalt: kompletter Blödsinn, weil eine Preisminderung (wie man ja sieht) viel schwieriger zu beweisen ist ... wieviel soll der nun weniger Kosten und solche Fragen ... daher Wandlung auf Rückgabe, weil schlicht das falsche Auto geliefert wurde.
Neue Verhandlung: klare Aussage von mir: "ich wollte einen 2500er haben".
Berufung angenommen, Verfahren wird wieder aufgenommen. Differentialschaden habe ich aber verloren, daher kann es nur noch ums Fahrzeug als solches gehen. Bei der Verhandlung wünscht die Richterin eine Gegenüberstellung eines 1500er und eines 2500er, damit ein Sachveständiger feststellen
kann, ob es hier überhaupt einen Unterschied gibt, was ja von der beklagten Partei bestritten wurde.
Die beklagte Partei wird also beauftragt einen 2500er zur Verfügung zu stellen. Sie stimmt zu.
Nach 3 Monaten kommt es zur Gegenüberstellung: ich komme mit meinem 1500er ... die beklagte Partei (Trommelwirbel) mit einem 1500er ... SV ist verdutzt, Sie sollten doch einen 2500er mitbringen. Gegner aufgebracht und laut (wie immer): "so was gibts gar nicht in Österreich, was der Kollin da immer will von ihm und alles Blödsinn und so weiter". SV, mein Anwalt und ich schauen gleich ins Internet ... in Graz wird ein echter 2500er zum Verkauf angeboten. Der Händler ist so nett und bringt uns das Fahrzeug nach Wien zur Gegenüberstellung nach einigen Tagen (gegen Bezahlung versteht sich).
Nun schaut sich der SV die Unterschiede an und erkennt, dass die beiden Fahrzeuge massive Unterschiede zeigen.
Es kommt zur nächsten Verhandlung ... SV gibt bekannt, dass die beiden Fahrzeuge unterschiedlich sind (der 2500er deutlich massiver gebaut ist). Verhandlungsende.
Ergebnis: Berufung gewonnen!
Gegnerische Partei muss das Fahrzeug Zug um Zug zurücknehmen für Euro 28.000,-
(Zug um Zug heißt schlicht: Treffen, er Geld, ich Auto, Austausch, Fertig).
Nun folgen mehrere Briefe der Anwälte, da die gegnerische Partei das Fahrzeug nicht um so viel Geld zurück nehmen will.
Wird aber abgelehnt, das Urteil ist fix.
Daraufhin (wie vor 2 Jahren vor Gericht angekündigt) geht die gegnerische Partei in Konkurs und will damit jeglicher Zahlungsverpflichtung aus dem Weg gehen. Mein Anwalt sieht allerdings, dass noch am gleichen Tag im selben Ort eine neue Firma gegründet wird für den Handel mit US Fahrzeugen.
So nun gehts also strafrechtlich weiter. Liegt mal wieder vor Gericht und wir warten auf Antwort.
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