PKW / LKW Steuer

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na das ist doch super... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

ich muss ja auch noch zum vermessen...hoffentlich vermessen die sich beim ZOLL nicht :roll: :roll: :roll:
 
@ Würstl:
Dann sollten es gut gegangen sein für dich!
;)

Bei mir haben sie zuerst den hohen Betrag abgebucht, und als mein Einspruch durch war, habe ich die Differenz zurück bekommen.

Ich sach dann mal: Glückwunsch! :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe gestern auch mal mit der Hotline des Zoll telefoniert um eine allgemeine Aussage über die Fahrzeugklasse N1G mit Aufbau BE zu bekommen ...

Die freundliche Dame an der Hotline konnte mit diesen Angaben rein gar nichts anfangen ... hat aber gemeint das sei alles sehr kompliziert und das man da auf jeden Fall nachmessen müsste usw. :roll:

Naja wenigstens konnte Sie mir die Email Adresse und Telefonnummer meines Hauptzollamtes geben ... da werd ich auch mal fragen gehen.

Wir befinden uns wirklich in einer Bananenrepublik ... :idea:

Gruß

Karl
 
Wir befinden uns wirklich in einer Bananenrepublik ... :idea:

Gruß

Karl

das kann man wohl sagen - N1G BE - speziell das BE ist eine 'neue' Fahrzeugklasse -> Pick-Up - da wird überhaupt nichts vermessen, Sitzplätze sind auch nicht relevant. Diese Vermesserei gilt nur für die 'alte' Aufbauart BA (LKW offener Kasten).

Gruß Dirk
 
ja genau das steht überall im Internet ... nur die Dame vom Zoll scheint nicht mal die Fahrzeugklassen zu kennen .... :cry:
 
Wenn du nur mit der vermittlungsdame sprichst.


Dein zuständiger Sachbearbeiter musst du damit konfrontieren.
Grins

write by blueskyofheaven
 
ja das mache ich nächste Woche
;-)


Die arbeiten Freitags nur bis 12 ... und sonst bis 15 Uhr .... :shock:

Gruß

Karl
 
ja das mache ich nächste Woche
;-)


Die arbeiten Freitags nur bis 12 ... und sonst bis 15 Uhr .... :shock:

Gruß

Karl

wenn ich das richtig verstehe hast du noch keinen RAM. Was für eine Aussage willst du vom Zoll wenn du nicht weißt welchen RAM oder welches Baujahr?

Die Eintragung bzw. Umschlüsselung liegt auch wesentlich am Fahrzeug ob möglich oder nicht. Wenn man die hat bekommt man automatisch LKW Steuer, egal was dir ein einzelner Beamter sagt.
Der andere Weg ist der des Vermessens/Gewicht, unkalkulierbarer aber möglich.

Ich würde da nicht die Pferde scheu machen. Wenn du einen RAM gekauft hast kannst du dich informieren was für diesen RAM und dem Baujahr möglich ist. Und wenn es normale Steuer ist sollte das kein Ausschlusskriterium sein. Ein annähernd 3t schweres Auto mit V8 und bis 400PS kann schon mal hier und da was mehr kosten im Unterhalt.
 
nein habe ich nicht ... aber das ist doch letztendlich egal ... ich möchte vom Zoll nur die schriftliche Aussage, dass ein Pickup mit Fahrzeugart N1G und Aufbauart BE in den Papieren nach Gewicht versteuert wird.

Diese Aussage sollte einem der Zoll doch machen können ?

Es gibt anscheinend hier im Forum und auch an anderen Stellen im Internet genügend Fahrzeuge bei denen das anstandslos funktioniert. Ich würde mich nur ärgern wenn mein zuständiges Zollamt das anders sieht. Dabei gehts mir nicht mal um die Mehrkosten pro Jahr, sondern ausschließlich um den Fakt, dass nicht alle gleich behandelt werden. Meine vorherigen Fahrzeuge haben auch alle über 500 € Steuer im Jahr gekostet, aber das waren eindeutig PKW's und da war alles klar.

Dass bei anderen Aufbauarten (bspw. BA) vermessen wird usw. ist mir ja alles bekannt.

Gruß

Karl
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ja das mache ich nächste Woche
;-)


Die arbeiten Freitags nur bis 12 ... und sonst bis 15 Uhr .... :shock:

Gruß

Karl

Das ist doch human. Bei mir arbeiten die da nur von 8-11 Uhr :shock:
Jedenfalls sind so die Öffnungszeiten. Vielleicht arbeiten sie ja noch ne Stunde hinter verschlossenen Türen :mrgreen:
 
So nun habe ich es auch schwarz auf weiß! Danke nochmal Rudi =D>

Nun wurde mein (vorher bereits als LKW anerkannt) Dicker endlich (mal wieder ) als lkw anerkannt. Schon ein merkwürdiger Verein diese Bundesrepublik Deutschland GmbH :crazy:
 

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So nun habe ich es auch schwarz auf weiß! Danke nochmal Rudi =D>

Nun wurde mein (vorher bereits als LKW anerkannt) Dicker endlich (mal wieder ) als lkw anerkannt. Schon ein merkwürdiger Verein diese Bundesrepublik Deutschland GmbH :crazy:

Na siehst Du - geht doch !
 
So nun hats mich auch erwischt. Statt 185 Euro sinds nun 384. Das lustige im Schreiben ist, daß oben Lastkraftwagen steht und unten als PKW versteurt wird. Na, mal mit denen reden, u.U. Einspruch einlegen. Und wsenn alles nix hilft umschlüsseln.
 
Dann haste ja noch das lange Wochenende, um ein Stück Ladefläche anzuschweißen
:)

Viel Glück nächste Woche!!
 
So nun hats mich auch erwischt. Statt 185 Euro sinds nun 384. Das lustige im Schreiben ist, daß oben Lastkraftwagen steht und unten als PKW versteurt wird. Na, mal mit denen reden, u.U. Einspruch einlegen. Und wsenn alles nix hilft umschlüsseln.

Ja das ist das lachhafte and er ganzen Thematik. Du kannst bei der Zulassung frei entscheiden, ob du ihn als LKW oder PKW zulässt.
Die Besteuerung beim Finanzamt oder neuerdings Zoll ist von der Zulassung völlig unberührt
:!:


Auch nicht viel besser geht`s bei der 1% Regel zu.... Meinereiner ist als LKW zugelassen und wird als LKW besteuert!! Trotzedem darf ich für die Privatnutung 1% abdrücken
:evil:

Alle Argumente sprechen für eine Lieferwagen der lt. Finanzamt nicht privat genutz wird - Einspruch hierbei zwecklos gibt ein Gerichtsurteil über das Ganze.
 
Die Erläuterung: Ihr Fahrzeug wurde gemäß § 18 (12) KrStG als PKW besteuert.

§18 (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

Daraus resultiert:

§2 2 Abs.2 (2a ist weggefallen) (...)sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.

... weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

Personenkraftwagen

a)
mit Hubkolbenmotoren bei erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon, wenn sie

durch Fremdzündungsmotoren angetrieben werden und durch Selbstzündungsmotoren angetrieben werden und
aa) mindestens die verbindlichen Grenzwerte für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 500 kg nach Zeile A Fahrzeugklasse M der Tabelle in Nummer 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, einhalten oder wenn die Kohlendioxidemissionen, ermittelt nach der Richtlinie 93/116/EG der Kommission vom 17. Dezember 1993 zur Anpassung der Richtlinie 80/1268/EWG des Rates über den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 39) in der jeweils geltenden Fassung, 90 g/km nicht übersteigen 6,75 EUR

Echt jetzt. Da schließt sich doch das Eine gegen das Andere direkt aus. Halt nur nicht für die. Hab jetzt Einspruch eingelegt. Stellen die sich weiter quer wird umgeschlüsselt.
 
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