Und so ergab es sich, ich meine es war 2008, da wurde der sogenannte Kombinationskraftwagen aus dem Steuergesetz eliminiert und zwar rückwirkend zu 2004.
Sorry aber das ist kompletter Unsinn!
Das KraftStG enthielt damals keine eigenständigen Definitionen der Kraftfahrzeugarten. Ob ein Fahrzeug als der Hubraumbesteuerung unterliegender PKW anzusehen war (§ 8 Nr. 1 KraftStG), richtete sich nach Verkehrsrecht. Denn die Bedeutung der im KraftStG verwendeten verkehrsrechtlichen Begriffe bestimmte sich nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG grundsätzlich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Zu diesen gehörte bis zu seiner Aufhebung mit Wirkung ab 1. Mai 2005 auch § 23 Abs. 6a StVZO, der Kfz, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen und Gütern geeignet und bestimmt sind (sog. Kombinationskraftwagen), bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t den PKW zuordnete.
Mit der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO durch die Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 2. November 2004 (BGBl I, 2712) ist die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos entfallen. Daher kann auch die Rechtsprechung des Senats, nach der Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht als PKW zu besteuern sind (BFH-Urteil vom 31. März 1998 VII R 116/97, BFHE 185, 511, BStBl II 1998, 487), keine Geltung mehr beanspruchen.
Soweit mal zu den rechtlichen Fakten. Wenn das ganze bei dir bzw. deinem damals zuständigen FA erst 2008 umgesetzt wurde, dann haben diese bis 01.05.2005 rückwirkend besteuert, nicht bis zum Beschluss in 2004. Die Streichung von §23 Abs. 6a erlangte ja erst am 01.05.2005 Rechtsgültigkeit.
Was die Rückwirkung im Steuerrecht betrifft so ist hier zwischen echter und unechter Rückwirkung zu unterscheiden. Das würde an dieser Stelle aber zu weit führen, wer sich dafür interessiert kann sich diesbezüglich über einschlägig bekannte Suchmaschinen schlau lesen.