PKW / LKW Steuer

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Vielleicht müsste man das ganze Thema mal mit den passenden Medien wie Fernsehen oder Radio mit KFZ-Sendungen in die Öffentlichkeit ziehen, so das ein ausführlicher Bericht darüber läuft.
Es kann doch nicht sein das der Staat sich immer das beste der Besteuerung raus sucht....
Wenn man einen Ram aus den Staaten importiert ist es ein LKW, fahren oder Zulassung auch LKW, aber Steuer dann für nen PKW erheben....

Ach, und Du glaubst wirklich, daß das den deutschen Durchschnittsgolffahrer interessiert ?
Der grinst doch höchstens vorm Fernseher, und denkt sich: Recht hab´m se ! Soll´n nur zahlen mit ihren Spritschleudern ! :twisted:
 
Ach, und Du glaubst wirklich, daß das den deutschen Durchschnittsgolffahrer interessiert ?
Der grinst doch höchstens vorm Fernseher, und denkt sich: Recht hab´m se ! Soll´n nur zahlen mit ihren Spritschleudern ! :twisted:

Naja klar werden die einen oder anderen dabei die tollsten Sprüche ablassen und sich darüber lustig machen...
Man muß es ja auch nicht nur auf den Ram beziehen. Gibt ja auch genug Amarok, Ranger, F150 ect. die eine Ladefläche haben und wenn alle an einem Strang ziehen und etwas Rabatz machen, könnte es aber auch sein das es was bewirkt....
Wer nicht kämpft hat schon verloren...
Könnte ja auch sein das in Zukunft, nach dem Bericht, Pick Up's mit Ladefläche generell als LKW besteuert werden :mrgreen:
 
[OT]
Aus aktuellem Anlass wird so ziemlich alles Dumm treibst erhöht was geht um die Milliarden die täglich von unserer Regierung verübeln werden einzutreiben . Oder glaubt ihr ernsthaft das es nur Willkür einzelner Beamten ist.

Schaut mal genauer hin, z.B. bei der Grundsteuer die mancherorts über Nacht erhöht wurde.

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Aus aktuellem Anlass wird so ziemlich alles Dumm treibst erhöht was geht um die Milliarden die täglich von unserer Regierung verübeln werden einzutreiben . Oder glaubt ihr ernsthaft das es nur Willkür einzelner Beamten ist.

Schaut mal genauer hin, z.B. bei der Grundsteuer die mancherorts über Nacht erhöht wurde.

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Da ist schon was wahres dran. Aber wenn mein Nachbar mit der gleichen Grundstücksgröße mehr oder weniger Steuern entrichten muss wirft das schon Fragen auf. Nix wird billiger das ist schon klar aber was bei unserer Besteuerung gemacht wird finde ich ganz schön planlos.
Also ich halte die Idee mit so einem Automagazin für interessant
;)
.
 
Ach, und Du glaubst wirklich, daß das den deutschen Durchschnittsgolffahrer interessiert ?
Der grinst doch höchstens vorm Fernseher, und denkt sich: Recht hab´m se ! Soll´n nur zahlen mit ihren Spritschleudern ! :twisted:

Ganz genau so wird es sein, Radi.
Egal um welchen Wagen es geht. Die Masse wird sagen: Wer so ein großes Auto fährt (und sich leistet), der soll/kann auch viel Steuern bezahlen :roll: :roll:
 
Kann das FA bzw. jetzt der Zoll uns wirklich im Nachhinein die Kohle aus der Tasche ziehen nur weil sie über Jahre hinweg keinen Plan hatten :shock: ? Ich kann doch nix dafür wenn die Jungs ihren Job nicht anständig machen. Wenn ich an der Arbeit Mist baue muss ich auch dafür gerade stehen.

Ja, leider. Meine rückwirkend bis zu 10 Jahren.

Lg Alex
 
Muß jetzt mal fragen, da ich auch einen LKW habe. In welchem Zusammenhang ist denn bei euch der neue Steuerbescheid gekommen?
Einfach so, oder wäre die Steuer bei euch sowieso bald fällig gewesen?
 
Aber wenn mein Nachbar mit der gleichen Grundstücksgröße mehr oder weniger Steuern entrichten muss wirft das schon Fragen auf. Nix wird billiger das ist schon klar aber was bei unserer Besteuerung gemacht wird finde ich ganz schön planlos.

Die Grundsteuer richtet sich (bei uns zumindest) nach Alter der letzten Bebauung.
Mein Nachbar mit seinem Neubau auf 800m² Grund zahlt auch mehr Grundsteuer als ich mit 2500m² (letzte Bebauung vor ca. 50 Jahren)
;)


Das Steuerrecht ist so kompliziert, da kennt sich ja noch nicht mal der Steuerberater vernünftig aus :silly:

Ich glaub nicht, daß man da mit einer TV-Sendung was bewegen kann.
Selbst wenn so eine Bürgeraufruhr was bringt, dann wohl eher, daß alle Pickups einheitlich PKW Steuer bekommen.
 
Muß jetzt mal fragen, da ich auch einen LKW habe. In welchem Zusammenhang ist denn bei euch der neue Steuerbescheid gekommen?
Einfach so, oder wäre die Steuer bei euch sowieso bald fällig gewesen?

Letztes Jahr noch LKW. Dieses Jahr kommt ein Schreiben (Steuer ist im April fällig), dass sie die Differenz zu den 419 EUR bald einziehen,
und dann ab April der Ram als PKW versteuert wird
:evil:
 
Hatte mich eigentlich gefreut, das der ohne weiteres als LKW versteuert worden ist. Dann kann ich dann sicher Mitte des Jahres auch mit einem neuen Bescheid rechnen. Bin gespannt.
 
Oh Mann !

Es sind 3 Jahre ! Evtl. 5 !
Hab jetzt echt null Bock zum recherchieren !
:evil:
 
Man muß es ja auch nicht nur auf den Ram beziehen. Gibt ja auch genug Amarok, Ranger, F150 ect. die eine Ladefläche haben und wenn alle an einem Strang ziehen ...

Und alleine hier liegt schon ein Problem! Mal abgesehen davon das Pickups immer noch ein Nischenprodukt sind, wenn auch inzwischen Salonfähig (Amarok & Co.), aber in Gesamtsumme der Zulassungszahlen unter ferner liefen und damit nicht interessant für z.B. TV und Co wenn es um Rechtsfragen geht. Ihr könnts drehen wie ihr wollt, der Pickup hat keine Lobby! Punkt! Und die Besitzer/Fahrer von Pickups vereinen zu wollen ist eine löbliche (wenn auch keine neue) Idee, aber...
Es ist ja nicht so das sowas nicht schon mal versucht worden wäre. Recht professionell sogar. Klagen fundiert begründet von einem der führenden Fachanwälte für Steuerrecht und Spezialist in Sachen KFZ-Steuer. Es gingt um Geländewagen aber auch in teilweise separat zu verhandelnden Klagen um Pickups. Weder das eine noch das andere führte zum Erfolg.
Es darf gerne jeder für sich versuchen was auf die Beine zu stellen und zu bewegen in dem Thema und ich würde mich wirklich aufrichtig freuen wenn es Erfolg hätte, aber mit den gewonnenen Erkenntnissen aus den damaligen Verhandlungen halte ich das für nahezu unmöglich.
Dennoch: Wenns (wieder) einer wagt, wünsch ich viel Glück und Erfolg.
 
Das ist ja an Willkür kaum zu toppen
:evil:
. Hätte ich echt nicht gedacht.

Doch - unser Staat kann das. Wie weit rückwirkend weiß ich auch nicht. 10 glaub ich nicht, 5 könnten es wohl sein.

Und so ergab es sich, ich meine es war 2008, da wurde der sogenannte Kombinationskraftwagen aus dem Steuergesetz eliminiert und zwar rückwirkend zu 2004.
Unter Kkw fielen PKWs mit mehr als 2,8to. Besteuert wurden die genauso wie LKWs. Die Änderung wurde durchgetrieben, damit solche Kisten wie M-Klasse, Cayenne und Co.nicht auch noch steuerlich begünstigt werden.
Depperterweise fielen da aber auch die Familien- und Handwerkerkutschen aka VW-Bus dazu. Davon hatte ich zum besagten Zeitpunkt 11. Diese wurden dann rückwirkend bis 2004 umbesteuert.
Der Bescheid hatte eine 1 vorne und war 5-stellig :shock: :twisted: Wir haben direkt Einspruch erhoben, Fotos gesendet und einen guten Sachbearbeiter beim FA. So wurden die Bullis dann als LKWs besteuert und es war keine Nachzahlung zu leisten. Für viele Familien war der Nachzahlungsbescheid allerdings ein kräftiger Tritt in den Arsch. Zumal die auch meistens 7-Sitzer hatten und somit keine Cahnce zur LKW-Besteuerung.
 
Und so ergab es sich, ich meine es war 2008, da wurde der sogenannte Kombinationskraftwagen aus dem Steuergesetz eliminiert und zwar rückwirkend zu 2004.

Sorry aber das ist kompletter Unsinn!
Das KraftStG enthielt damals keine eigenständigen Definitionen der Kraftfahrzeugarten. Ob ein Fahrzeug als der Hubraumbesteuerung unterliegender PKW anzusehen war (§ 8 Nr. 1 KraftStG), richtete sich nach Verkehrsrecht. Denn die Bedeutung der im KraftStG verwendeten verkehrsrechtlichen Begriffe bestimmte sich nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG grundsätzlich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Zu diesen gehörte bis zu seiner Aufhebung mit Wirkung ab 1. Mai 2005 auch § 23 Abs. 6a StVZO, der Kfz, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen und Gütern geeignet und bestimmt sind (sog. Kombinationskraftwagen), bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t den PKW zuordnete.
Mit der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO durch die Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 2. November 2004 (BGBl I, 2712) ist die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos entfallen. Daher kann auch die Rechtsprechung des Senats, nach der Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht als PKW zu besteuern sind (BFH-Urteil vom 31. März 1998 VII R 116/97, BFHE 185, 511, BStBl II 1998, 487), keine Geltung mehr beanspruchen.

Soweit mal zu den rechtlichen Fakten. Wenn das ganze bei dir bzw. deinem damals zuständigen FA erst 2008 umgesetzt wurde, dann haben diese bis 01.05.2005 rückwirkend besteuert, nicht bis zum Beschluss in 2004. Die Streichung von §23 Abs. 6a erlangte ja erst am 01.05.2005 Rechtsgültigkeit.

Was die Rückwirkung im Steuerrecht betrifft so ist hier zwischen echter und unechter Rückwirkung zu unterscheiden. Das würde an dieser Stelle aber zu weit führen, wer sich dafür interessiert kann sich diesbezüglich über einschlägig bekannte Suchmaschinen schlau lesen.
8)
 
Ich kann es zwar nicht ändern aber verstehen tue ich es trotzdem nicht. In einem Land wo es für jeden Pups eine Verordnung,einen Paragraphen oder ein Gesetz gibt ist es nicht möglich für das gleiche Auto vom selben Hersteller und aus dem selben Baujahr eine einheitliche Kfz Steuer einzutreiben, egal ob jetzt PKW oder LKW.
Und die Sache mit der Nachzahlung wird meinen Blutdruck noch eine Weile oben halten
:evil:
.
Ich kann auch nicht zu einem Kunden gehen dem ich vor fünf Jahren sein Dach gedeckt habe und kann sagen, Sorry ich hab mich damals verrechnet und hätte heute gerne noch ein paar tausend Euro von ihm. Der fände das bestimmt auch nicht witzig.
Aber Fakt ist, meinen RAM behalte ich trotzdem
:-D
egal wie es kommt !!
 
Das ist ja an Willkür kaum zu toppen
:evil:
. Hätte ich echt nicht gedacht.

Wer was von Crew Cab in seiner Signatur schreibt, kennt ja noch nicht mal das eigene Auto richtig. Der braucht sich um Steuer gar nicht erst Gedanken machen. :mrgreen:

Crew Cab sind Gen. 4 ab Modell 2009 :klug:
 
Aber mal zusammenfassend gesagt, wenn in diesem aktuellen Urteil selbst ein 2500er als PKW hinparagrafiert wird, dann brauchen wir uns mit den 1500ern keine große Hoffnung machen (PKW Motor, PKW Getriebe, PKW Vorderachskonstruktion, PKW Fahrleistungen, Geringe Zuladung, 5 Sitzplätze mit Aussicht,...)
Wie es ja so schön geschrieben steht, dass ein Fahrzeug zu Personenbeförderung nicht ausschließt dass man damit auch Lasten transportieren darf.

Was mich dann nur stört, dass ich mich bei ner Kontrolle Sonntags mit nem Hänger rumstreiten darf... Denn ich Zahl ja PKW.

Ich denke, wenn nicht jemand die Fahrzeugkategorie "Pickup" Steuerrechtlich erfindet, dann wird sich hier nichts an der PKW Besteuerung ändern.
 
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