Nutzungsausfallgeld für einen Dodge Ram 1500

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Nach meinem unverschuldetem Unfall steht mir für den geschäftlich genutzten RAM ( LKW Zulassung ) eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Hat hier der eine oder andere schon Erfahrung mit der Höhe der Entschädigung gemacht ?
Mein RAM wird in der Firma aus Zugfahrzeug eingesetzt mit Anhänger ( 2,7 to GG ).
 
2,7 to. wirklich? Du bist doch schon leer bei 2,4.
 
der Anhänger hat sicherlich 2,7t. Die Nutzungsausfallentschädiging steht mit im Schadensgutachten
 
Hallo und moin moin,

ja der Anhänger hat 2,70 to GG.

Und nein der Gutachter hat nicht geliefert, Er verweist auf den Anwalt.

Habe hier im Forum schon die Suchen Funktion benutzt und von 65 € bis 175 € pro Tag so einiges gefunden. Aber die Meinungen gehen halt sehr weit auseinander. Hat schon jemand aktuelle, oder nicht so alte Berichte hier zu diesem Thema für mich ?
Ich mein bei 175 € pro Tag und mal Unterstellt die Ersatzteilversorgung dauert mit Reparatur noch 8 Wochen.... Junge junge junge, da kommt eine Menge an Ausfallgeld zusammen. Über den Daumen sind das 5.250,-- € pro Monat......mal 2 ...... gleich 10 Riesen......was kostet es eigentlich den Dodge folieren zu lassen ? Oder ein Luftfahrwerk ? oder oder oder ...????

Na ja man wird doch noch träumen dürfen...
 
So bei LKW gibt es keinen Nutzungsausfall wie es bei einem Privat genutzten PKW gibt. Hier ist nun dein Steuerberater gefragt, der die Vorhalten- und die Betriebskosten errechnen muss.

Oder hier einfach lesen mit Urteilen die machen es vielleicht einfacher.
Voraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfall ist grundsätzlich, dass der Ausfall des Fahrzeugs mit einer fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung einhergeht. In den Fällen, in denen das ausgefallene Fahrzeug unmittelbar gewerblicher Transportleistung dient, wie etwa ein Taxi oder ein Lkw eines Fuhrunternehmens, erhält der Geschädigte entweder die Mietkosten eines Ersatzfahrzeugs, den entgangenen Gewinn oder die Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs erstattet. Den durch Ausfall entgangenen Gewinn muss der Geschädigte konkret darlegen und beziffern. Ist dies nicht möglich, können nur die Vorhaltekosten geltend gemacht werden. Das sind die allgemeinen Kosten der Anschaffung, des Kapitaldienstes sowie der Unterhaltung. Sie liegen deutlich niedriger als die Nutzungsausfallentschädigung und sind in etwa identisch mit den leistungsbezogenen Fixkosten eines Fahrzeugs.

Noch nicht höchstrichterlich entschieden ist bislang, wie bei Fahrzeugen, die lediglich unterstützend bei der Gewinnerzielung und nicht nur für Transportleistungen zum Einsatz kommen, zu verfahren ist.

Mit Urteil vom 06.12.2018, Az. VII ZR 285/17, hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilaspekt entschieden: Jedenfalls dann, wenn die materiellen Auswirkungen des Ausfalls des Fahrzeugs quantifiziert werden können, muss der Geschädigte die wirtschaftlichen Auswirkungen der Gebrauchsentbehrung darlegen und den Erwerbsschaden konkret bemessen.

Im Streitfall ging es um den Ausfall eines Kippladers, der nicht unmittelbar der gewerblichen Transportleistung, sondern nur mittelbar der Gewinnerzielung gedient hat. Dennoch sprach der BGH keine pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung zu. Denn dem Kläger war es im konkreten Fall möglich, die materiellen Auswirkungen des Ausfalls seines Fahrzeugs zu quantifizieren. Der Schaden war bezifferbar. Er bestand zum einen in den Mehrkosten durch die Fremdvergabe von Transportleistungen und zum anderen in den Kosten des Einsatzes der Arbeitskräfte, um die fehlende Kranunterstützung zu kompensieren. Ein Bedürfnis, bei dieser Sachlage den Schaden stattdessen durch eine pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung abzugelten, bestand nicht.

Wie zu verfahren ist, wenn der Ausfall nicht konkret zu quantifizieren ist, hat der BGH auch in dieser Entscheidung offengelassen. Unterstützt das Auto nur die gewerbliche Tätigkeit (z.B. Auto des Rechtsanwalts, Sachverständigen, Handelsvertreters, Geschäftsführers) und ist der konkrete Ausfallschaden nicht bezifferbar, dürfte eine pauschalierte abstrakte Schadenberechnung nach der Nutzungsausfallentschädigungstabelle zulässig sein (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.1985, Az. VI ZR 267/83; OLG Hamm, Urteil vom 16.10.1992, Az. 9 U 54/91; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2006, Az. 3 U 62/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2009, Az. 5 U 147/07; AG Bremen, Urteil vom 03.04.2009, Az. 9 C 529/08).

Gruss Rainer
 
@ Rainer alias Rasa

wow klasse Ausführung, Danke schön dafür. Klingt so als hätte es mein Anwalt geschrieben. Zahlen hab ich jetzt leider nicht.
Und in der Tat ich betreibe ein Fuhrunternehmen, transportiere also Ware ( in diesem Fall Schüttgüter und Maschinenteile ) von A nach B. Und der Dodge ist in der Firma angemeldet in der Tat. Weiß jetzt aber nicht ob das gut oder schlecht ist.

Sportliche Grüße

Tom
 
ich hatte damals für meinen VW Bus ( der durfte 2,8to ziehen, auch gewerblich genutzt) 120€ pro Tag bekommen, allerdings nur für 5 Tage, unabhängig davon das der Wagen 2 Wochen nicht nutzbar war.
Der Gutachter muss aber etwas zur Reparaturdauer vermerkt haben, die Zeit bekommst Du sicherlich, wenn die Teile dann ein Jahr dauern ist das Pech.
 
ich hatte damals für meinen VW Bus ( der durfte 2,8to ziehen, auch gewerblich genutzt) 120€ pro Tag bekommen, allerdings nur für 5 Tage, unabhängig davon das der Wagen 2 Wochen nicht nutzbar war.
Der Gutachter muss aber etwas zur Reparaturdauer vermerkt haben, die Zeit bekommst Du sicherlich, wenn die Teile dann ein Jahr dauern ist das Pech.

Auch gibt es Unterschiede, ob man aus Gutachten abrechnet dann zählen die veranschlagte Tage oder es wird auf Werkstattrechnung repariert und hier ist eine Dokumentation(Reparaturablauf) vorhanden, sollte sich die Lieferung der Teile verzögern ist über den Anwalt sofort die Schädigerversicherung zu informieren.


Das sollte in jedem Gutachten stehen.

Angemessene Reparaturdauer: ? Arb.-Tg.
Wartezeiten durch Bestellfristen sowie bei der Durchführung von Fremdleistungen oder infolge Auslastung der Werkstattkapazität wurden nicht berücksichtigt.
Weiterhin kann es durch Lieferengpässe oder verzögerte Ersatzteilversorgung zu einer längeren Reparaturdauer kommen.


gruss Rainer
 
@ Rasa

Stimmt,

das Lenkgetriebe dauert schon mal 3 - 4 Wochen in der Lieferzeit. Bei den anderen Teilen weiss ich das noch nicht. Aber weniger Zeot brauchen die wohl auch nicht. Ich lehn mich mal entspannt zurück und rechne mit 175 € Ausfall pro Tag.....bin tiefenentspannt... das kann ja sehr lange dauern.
Wo gibts eigentlich einen Zubehörkatalog für den Ram ? Kann mir ja schon mal was schönes aussuchen...oder weit weg in den Urlaub fahren.....auch nicht schlecht...

Gruß

Tom
 
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