Henere
2500s
Erfreulich: Bundesrat fordert Verlängerung der Steuerbegünstigung für Autogas bis 2023
Eine gute Botschaft kommt aus Berlin. Der Bundesrat hat sich am Freitag in das Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“, in dem auch die weitere Besteuerung von Autogas ab 1.1.2019 geregelt wird, eingeschaltet. Die dort formulierte Bitte des Bundesrates, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, beinhaltet, Erdgas u n d Autogas in der bisherigen Höhe bis Ende 2023 weiter steuerlich zu begünstigen.
Das Votum, das hohes Gewicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren hat, geht auf die Initiative der Umweltministerin des Landes Thüringen, Anja Siegesmund (Foto), zurück.
Ihr Plädoyer für die Weiterverlängerung traf im Bundesrat auf breite Zustimmung und lehnt sich an die gleichlautende Stellungnahme der das Gesetzgebungsverfahren behandelnden Bundestagsausschüsse an. Mit dem Thüringer Vorstoß, der Bitte des Bundesrates und dem Votum der zuständigen Ausschüsse im Bundestag ist die Bundesregierung nun direkt aufgefordert, die bisherige Regelung zur Steuerentlastung bis 2023 fortzuführen.
Anja Siegesmund hierzu: „Gasbetriebene Fahrzeuge sind eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität. Es wäre ein falsches Signal, würden klimafreundliche Alternativkraftstoffe aus der steuerlichen Förderung herausfallen. Die Klimaschutzziele im Verkehrssektor sind so nicht zu erreichen.“
Flüssiggas sei einer der saubersten fossilen Energieträger und konventionellen Kfz-Kraftstoffen bei Treibhausgasemission und Feinstaubbelastung deutlich überlegen.Autogas-Fahrzeuge würden unter realen Fahrbedingungen 51 Mal weniger Stickoxide ausstoßen als Dieselfahrzeuge. Beim Feinstaub seien sie auch den Benzinmotoren deutlich voraus, hier seien die Emissionen 99 Prozent niedriger.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht einen Abbau der steuerlichen Vergünstigung für Autogas ab 2019 vor. Eine steuerliche Mehrbelastung würde die Akzeptanz der Alternativkraftstoffe deutlich schwächen, heißt es aus Erfurt. Zudem drohe die Ausdünnung des bislang gut ausgebauten Tankstellennetzes.
Wir halten unsere Leser hier auf dem Portal und im kommenden AutoGas Journal Nr. 2 über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens weiter auf dem Laufenden. Das Gesetzgebungsverfahren wird nach unserem Kenntnisstand vermutlich bis Ende Mai 2017 abgeschlossen sein.
Quelle: https://autogas-journal.de/cms2/arc...teuerbeguenstigung-fuer-autogas-bis-2023.html
Eine gute Botschaft kommt aus Berlin. Der Bundesrat hat sich am Freitag in das Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“, in dem auch die weitere Besteuerung von Autogas ab 1.1.2019 geregelt wird, eingeschaltet. Die dort formulierte Bitte des Bundesrates, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, beinhaltet, Erdgas u n d Autogas in der bisherigen Höhe bis Ende 2023 weiter steuerlich zu begünstigen.
Das Votum, das hohes Gewicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren hat, geht auf die Initiative der Umweltministerin des Landes Thüringen, Anja Siegesmund (Foto), zurück.
Ihr Plädoyer für die Weiterverlängerung traf im Bundesrat auf breite Zustimmung und lehnt sich an die gleichlautende Stellungnahme der das Gesetzgebungsverfahren behandelnden Bundestagsausschüsse an. Mit dem Thüringer Vorstoß, der Bitte des Bundesrates und dem Votum der zuständigen Ausschüsse im Bundestag ist die Bundesregierung nun direkt aufgefordert, die bisherige Regelung zur Steuerentlastung bis 2023 fortzuführen.
Anja Siegesmund hierzu: „Gasbetriebene Fahrzeuge sind eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität. Es wäre ein falsches Signal, würden klimafreundliche Alternativkraftstoffe aus der steuerlichen Förderung herausfallen. Die Klimaschutzziele im Verkehrssektor sind so nicht zu erreichen.“
Flüssiggas sei einer der saubersten fossilen Energieträger und konventionellen Kfz-Kraftstoffen bei Treibhausgasemission und Feinstaubbelastung deutlich überlegen.Autogas-Fahrzeuge würden unter realen Fahrbedingungen 51 Mal weniger Stickoxide ausstoßen als Dieselfahrzeuge. Beim Feinstaub seien sie auch den Benzinmotoren deutlich voraus, hier seien die Emissionen 99 Prozent niedriger.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht einen Abbau der steuerlichen Vergünstigung für Autogas ab 2019 vor. Eine steuerliche Mehrbelastung würde die Akzeptanz der Alternativkraftstoffe deutlich schwächen, heißt es aus Erfurt. Zudem drohe die Ausdünnung des bislang gut ausgebauten Tankstellennetzes.
Wir halten unsere Leser hier auf dem Portal und im kommenden AutoGas Journal Nr. 2 über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens weiter auf dem Laufenden. Das Gesetzgebungsverfahren wird nach unserem Kenntnisstand vermutlich bis Ende Mai 2017 abgeschlossen sein.
Quelle: https://autogas-journal.de/cms2/arc...teuerbeguenstigung-fuer-autogas-bis-2023.html