LKW - Zulassung Van 250

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19. Mai 2008
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Hallo,
möchte alle Mitglieder in diesem Forum grüssen, bin neu hier.
Habe mir einen Dodge Ram 250 Van günstig zugelegt, möchte nun Eure Erfahrung bezüglich TÜV und Anmeldung ausnutzen.
EZ 12/93, hat deutschen Brief(Zulassungsbescheinigung Teil II), eingetragen als LKW geschlossener Kasten mit 5 Sitzplätzen, 5,2L V8 mit 110 kw (?), zGG 2903 kg, Nutzlast 758 kg, ehemaliges Army-Fahrzeug, abgemeldet seit 11/07, Tüv bis 04/07.
Der Van hat Scheiben, Sitz- und Gurtbefestigungen im Laderaum. Abgeschlossener Laderaum (durch Trennwand o.ä.) nicht vorhanden.
Wird es bei der Neuzulassung als LKW Probleme geben? Wie sieht es mit Laderaumabtrennung und den Scheiben im Laderaum aus? Habe da was gelesen von Verhältnis der Fläche Fahrgastraum / Laderaum.
Falls Zulassung als PKW, in welcher Schadstoffklasse wird er wohl eingestuft (hat einen KAT)?
Vielen Dank,
Achim
 
am besten beim zuständigen finanzamt fragen, da kocht jedes sein eigenes süppchen oder einfach versuchen und dann reagieren. ist leider so, die sind an nichts gebunden
:evil:
:evil:
 
pokerspiel
dadurch das lkw drinnen steht müßen sie ihn nicht in frage stellen.
können es aber
kann aber auch durch gehen
wenn du sie mit der nase drauf stößt werden sie es mit sicherheit.
ne wand einbauen möglich??
 
Irgendwie ist `ne Wand einbauen wohl möglich, will ich eigentlich nicht. Die Scheiben sind egal? Was ist mit der Größe des Laderaums?
 
Kann es sein, dass die besagten Umbauarbeiten nur nötig sind, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Vans unter 2,8t liegt? Meiner hat 2,9.
 
ich würd erst mal nichts machen und einfach zulassen. sollte das finanzamt sich doch melden und du vorfahren musst, kannst ihn ja immer noch umbauen.

Falsch! Handeln BEVOR er zugelassen wird! Wichtig ist nur WIE...

Mehr ggf. über Telefon, Nummer gibt´s bei Bedarf per PN.
 
Irgendwie verstehe ich das nicht. Der Van hat doch schon eine deutsche LKW-Zulassung, ist z.Zt. nur abgemeldet und muss zum TÜV. Kann der TÜV bzw. Finanzamt denn jetzt sagen: nein, so wie er da steht, gibt es keine LKW-Zulassung? Kann ich den zur Not ohne Umbauten zum PKW umschreiben lassen? Wenn ja: wie geht das und was muss ich beachten?
Andere Frage: Was mache ich mit den Scheinwerfern? Da waren auf der Stossstange 2 Zusatzscheinwerfer montiert. Muss ich die haben? Gibt es keine andere Möglichkeit, z.B. Scheinwerfer eines anderen Fahrzeugs montieren (wenn denn welche passen)?
Fragen, Fragen, Fragen....
Danke,
Achim
 
Irgendwie verstehe ich das nicht. Der Van hat doch schon eine deutsche LKW-Zulassung, ist z.Zt. nur abgemeldet und muss zum TÜV. Kann der TÜV bzw. Finanzamt denn jetzt sagen: nein, so wie er da steht, gibt es keine LKW-Zulassung?

Nein bzw. Ja. Der TÜV könnte dir ggf. nur die verkehrsrechtliche Zulassung als LKW verwehren. Das Finanzamt kann dir auf jeden Fall die Steuerrechtliche Anerkennung als "anderes Fahrzeug" (LKW gibt es im Steuerrecht nicht!) verwehren.
 
Nein bzw. Ja. Der TÜV könnte dir ggf. nur die verkehrsrechtliche Zulassung als LKW verwehren. Das Finanzamt kann dir auf jeden Fall die Steuerrechtliche Anerkennung als "anderes Fahrzeug" (LKW gibt es im Steuerrecht nicht!) verwehren.


Und was heißt das jetzt für mich, so daß ich das verstehe? Hat jemand `ne Antwort zu den Frontscheinwerfern?
 
Was genau haste daran denn nicht verstanden? Ein LKW kann sehr wohl als solcher im Fahrzeugschein eingetragen sein, das Finanzamt braucht ihn aber dennoch nicht als anderes Fahrzeug nach Gewicht zu versteuern da die FA nicht an die Eintragungen im Fahrzeugschein gebunden sind.
 
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