LKW und Hänger am Sonntag ???

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GTfastbacker

QuadCab
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Moin, isch hab da mal ne Frage:

Wie läuft das mit dem RAM, Zulassung LKW offener Kasten und einen Hänger am Sonntag?

Gibts da nicht ein Fahrverbot? Oder hat das was mit dem Gesamtgewicht zu tun?

Oder muß man den RAM dazu auf PKW umschlüsseln?

Ich will ja damit auch den Trailer und den Oldie drauf durch die Pampa ziehen...
Das natürlich meist am Wochenende...

Danke

Joe
 
Anhänger hinter LKW über 3,5t benötigen eine Sondergenehmigung, darunter kannste fahren wenn diese zu Freizeitzwecken dienen.
 
Bin selber mit dem Thema vertraut, da ich solche Ausnahmegenehmigungen erteile.
In Bayern gilt folgendes: Hinter Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to dürfen Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt werden, geführt werden (richtig schönes Amtsdeutsch :mrgreen:) Stand: 10.06.2008, daran hat sich bislang nix geändert. Wenn sich was ändert, lasse ich es euch umgehend wissen.

Gruß
Steve
 
Wie sieht es mit den anderen Bundesländern aus? Wo darf ich noch? Wie kann es sein das ein Gesetz/Regelung gibt, die den öffentlichen Strassenverkehr betreffen aber nur bundesländerweit gelten?
 
Wie sieht es mit den anderen Bundesländern aus? Wo darf ich noch? Wie kann es sein das ein Gesetz/Regelung gibt, die den öffentlichen Strassenverkehr betreffen aber nur bundesländerweit gelten?


weil zur verbindlichen bundesweiten umsetzung eine änderung der STvO notwendig wäre!

sicher weiß ich, das es in Hessen NICHT umgesetzt wurde
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie sieht es mit den anderen Bundesländern aus? Wo darf ich noch? Wie kann es sein das ein Gesetz/Regelung gibt, die den öffentlichen Strassenverkehr betreffen aber nur bundesländerweit gelten?

Es haben zwar alle Bundesländer an einer Vereinheitlichung mitgewirkt, aber leider noch nicht umgesetzt. Wenn man also außerhalb Bayerns wohnt
:(
muss man sich im Zweifelsfall wirklich schlau machen, sollte aber eigentlich kein Problem sein, zumindest dann eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, da man ja den Anhänger (Wohnwagen, Sportanhänger o. ä.) ja nicht gewerblich nutzt. Werde mich mal schlau machen, was man beachten muss, wenn man z. B. von Bayern nach Hessen fahren will, kann ja nicht sein, dass ich kurz nach Aschaffenburg stehen bleiben muss.
:|
 
soweit ich mich informiert habe ist es in ganz deutschland zu freizeitzwecken erlaubt bis 3,5 to.
bei höherem gewicht kann ich nichts sagen...darüber hab ich mich nicht informiert.

gruß aus erlangen
:)
 
Wie sieht es mit den anderen Bundesländern aus? Wo darf ich noch? Wie kann es sein das ein Gesetz/Regelung gibt, die den öffentlichen Strassenverkehr betreffen aber nur bundesländerweit gelten?

gilt in NRW auch, das weiß ich!!!
 
Ich mach mal ne Liste, da kann dann jeder eintragen wo man darf und wo nicht. Aber bitte nur wenn man es genau weiß!

Fahrverbot aufgehoben:
Bayern
NRW


Fahrverbot besteht noch:
Hessen
 
Ich mach mal ne Liste, da kann dann jeder eintragen wo man darf und wo nicht. Aber bitte nur wenn man es genau weiß!

Fahrverbot aufgehoben:
Bayern
NRW
Nettetal :mrgreen:

Fahrverbot besteht noch:
Hessen
 
Fahrverbot aufgehoben:
Bayern (siehe Anhang)
NRW (siehe Anhang)
Bremen (siehe Anhang)
Schleswig Holstein (siehe Anhang)
Niedersachsen (siehe Anhang)
Baden Würtemberg (siehe Anhang)
Sachsen

Interessant dürfte noch der Verordnungsentwurf des Bundesrates sein. Ist aber bis dato noch nicht beim Bundestag durch.
 

Anhänge

  • Bayern2.pdf
    414,2 KB
  • Nordrhein Westfalen2.pdf
    130,9 KB
  • Bremen.pdf
    27,8 KB
  • Schleswig Holstein.pdf
    24,5 KB
  • Niedersachsen.pdf
    259,5 KB
  • Baden Würtemberg.pdf
    39,8 KB
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eigentlich sollte es im ganzen Bundesgebiet so sein. Jedenfalls habe es die Verkehrsminister der Länder beschlossen. Siehe Anhang.

Ist wohl noch nicht überall durchgesickert.

Gruss Stefan
 

Anhänge

  • Ausnahmen_Sonn_und_Feiertagsfahrverbot.pdf
    1,1 MB
es ist definitiv nicht in allen Bundesländern "genehmigt", habe gerade mit dem Verkehrsministerium gesprochen... Vor einer Fahrt quer durch die Republik mit entsprechenden Anhängern sollte man sich also immer noch vorher schlau machen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn das nicht überall geht,

gibts denn dann die Möglichkeit aus dem RAM einen PKW zu machen?

Ich hab das so mit meinen 2 Sprintern. 1x LKW und 1x einmal der gleiche als PKW.
Damit komme ich zB. über für LKW gesperrte Grenzübergänge.

2x das gleiche Auto _ darf man gar nicht drüber nachdenken.....

Joe
 
Rein theoretisch kann ein RAM nie ein PKW werden weil er keine Leuchtweitenregulierung hat und weil das Standgeräusch zu hoch ist. Es soll aber Leute geben bei denen das geklappt hat.
 
Eine automatische LWR ist ab x.x.1990 für neuzugelassene PKW mit Gasentladungslampen(XENON) pflicht
Bei den Anderen(Glühbirnen) reicht eine manuelle Verstellung.z.B.direkt an den Scheinwerfern.
 
Eine automatische LWR ist ab x.x.1990 für neuzugelassene PKW mit Gasentladungslampen(XENON) pflicht
Bei den Anderen(Glühbirnen) reicht eine manuelle Verstellung.z.B.direkt an den Scheinwerfern.

Leuchtweitenregulierung direkt an den Scheinwerfern??? Ja ne is klar! Mit manuell ist wohl eher gemeint das man die selbst mit einem Rädchen am Lichtschalter einstellen muß!!! Hab noch kein Auto gesehen wo man das bei geöffneter Motorhaube macht!
 
Doch, das hat jedes Auto, damit man die Scheinwerfer einstellen kann! Wird z.B. beim Lichttest gemacht.
 
Doch, das hat jedes Auto, damit man die Scheinwerfer einstellen kann! Wird z.B. beim Lichttest gemacht.
Das ist für die Grundeinstellung und nicht im das Licht bei beladem Zustand korrekt einzustellen. Oder fährst du nach jedem Großeinkauf in Werkstatt um nen Lichttest machen zu lassen??? Die Schrauben sind zum einstellen und die LWR ist zum regulieren! Das sind zwei verschiedene Wörter mit verschiedener Bedeutung!
 
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