LKW oder nicht LKW - ich bin maximalverwirrt.

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Toolman

QuadCab
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Felixdorf
Da ich den geplanten RAM als Firmenfahrzeug unbedingt vorsteuerabzugsberechtigt benötige möchte ich Gewissheit haben dass das auch so bleibt.

Hier herrscht ja die einhellige Meinung: Radstand mehr als doppelte Ladeflächenlänge, soweit so gut, der Quadcab fällt da klar rein, der CrewCab knapp nicht.

Jetzt bieten aber sämtliche Händler hier in .at eben den CC als Fahrzeug als Klein-LKW N1 bis 3, 5t einzelgenehmigt oder Sondergenehmigung für Österreich, keine Nova, kein CO2, bei uns mit LKW- Typisierung trotz kurzer Ladefläche,... an.

In der Liste des Finanzministeriums

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachi...erab_5549/Pritschenwagengem7d_5553/_start.htm

steht bloß unverbindlich Dodge Ram Pick Up.

Ziehe ich jetzt mit dem CC die Arschkarte und bin vom Goodwill der Behörden abhängig oder gilt "wenn einmal als LKW zugelassen dann bleibt's auch so?"

Mir wurde vor 15 Jahren mal der Fiskal-Cherokee vom Finanzamt aberkannt und ich durfte brav nachzahlen. Das brauche ich nicht nochmal.

Mir kommt überhaupt vor, dass sich da die Bestimmungen laufend ändern.

Wie läuft das bei all den Japan/Thailand Pickups die ja als DoKa eine noch deutlich kürzere Ladefläche haben?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

frag deinen zuständigen Finanzfritzen, er alleine entscheidet ob Du einen LKW fährst....

Auch bei den Japanern gilt mitlerweile dass die zum Personentransport gedacht sind und damit PKW-Steuer zahlen.

Alles andere ist Glückssache

...bis die Nachzahlung kommt :roll:
 
Was meinst du denn eigentlich genau? Die Vorsteuer oder die 1% Regelung? Das sind 2 Paar Schuhe. LKW Zulassung, dann auch keine 1% Regelung. Oder wie bei mir. LKW Zulassung trotzdem versteuern. Nicht soviel aber immerhin.
Willkommen im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten, leider halt nicht für uns.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bist du in AT oder in D mit deiner Firma?

Wie Waschi schon geschrieben hat: Der Vorsteuerabzug geht immer! Egal ob er hinterger als LKW oder als PKW versteuert wird.
Die Dinger sind auch immer als LKW zugelassen.
Es steht also im Fahrzeugschein LKW offener Kasten.... Die Besteuerung ist davon aber unabhängig.....
 
Kannst du so nicht vergleichen. Österreich tickt da noch ein wenig anders. Mir ist nur bekannt, was im Schein steht gilt. In diesem fall LKW offener Kasten. Keine Nova Und Vorsteuer Abzugsberechtigt wenn du eine Firma hast. Aber du hast bestimmt einen Steuerberater, der sollte dir das Beantworten können.


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Ich bin in Österreich.

Meine Steuerberaterin ist diesbezüglich unfähig.

Ich hätt eh lieber den QC, aber als Laramie sind die hier recht rar, die werden hauptsächlich als CC angeboten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin in Österreich.

Meine Steuerberaterin ist diesbezüglich unfähig.

Ich hätt eh lieber den QC, aber als Laramie sind die hier recht rar, die werden hauptsächlich als CC angeboten.

Ist doch egal. Bei beiden steht LKW offener Kasten in den Papieren. Somit LKW und keine NOVA :mrgreen:
Was für ein Wort: NORMVERBRAUCHSABGABE
 
Ich bin in Österreich.

Meine Steuerberaterin ist diesbezüglich unfähig.

Ich hätt eh lieber den QC, aber als Laramie sind die hier recht rar, die werden hauptsächlich als CC angeboten.

Wäre vielleicht nicht unklug den oder die Steuerberaterin zu wechseln. Wenn die das nicht drauf hat, wo fehlts dann noch überall? Nur mal so´ne Idee. :mrgreen:
 
Da ich den geplanten RAM als Firmenfahrzeug unbedingt vorsteuerabzugsberechtigt benötige möchte ich Gewissheit haben dass das auch so bleibt.

Hier herrscht ja die einhellige Meinung: Radstand mehr als doppelte Ladeflächenlänge, soweit so gut, der Quadcab fällt da klar rein, der CrewCab knapp nicht.

Jetzt bieten aber sämtliche Händler hier in .at eben den CC als Fahrzeug als Klein-LKW N1 bis 3, 5t einzelgenehmigt oder Sondergenehmigung für Österreich, keine Nova, kein CO2, bei uns mit LKW- Typisierung trotz kurzer Ladefläche,... an.

In der Liste des Finanzministeriums

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachi...erab_5549/Pritschenwagengem7d_5553/_start.htm

steht bloß unverbindlich Dodge Ram Pick Up.

Ziehe ich jetzt mit dem CC die Arschkarte und bin vom Goodwill der Behörden abhängig oder gilt "wenn einmal als LKW zugelassen dann bleibt's auch so?"

Mir wurde vor 15 Jahren mal der Fiskal-Cherokee vom Finanzamt aberkannt und ich durfte brav nachzahlen. Das brauche ich nicht nochmal.

Mir kommt überhaupt vor, dass sich da die Bestimmungen laufend ändern.

Wie läuft das bei all den Japan/Thailand Pickups die ja als DoKa eine noch deutlich kürzere Ladefläche haben?

Ich bin ja auch aus Ö. Also ich war auch beim Finanzamt. Meiner war sehr kompetent. Er meinte der QC geht gerade so durch,Mega Cab,Crew Cab geht alles nicht ausser du nimmst einen mit Langer Ladefläche. 8" Box. Aber Short Box und CC geht meiner Meinung nirgends offiziell durch.

Aber LKW geht auch der CC. LKW N1 Anmeldung hat mit der Nova nix zutun. Darum muss bei Nova Befreiung die Ladefläche länger sein als der halbe Radstand. Beim QC geht es sich auf paar cm aus, beim CC niemals ausser mit long Box.
 
Danke, das war jetzt klar genug. Viva la QuadCab.
;)
 
Toolman:

auch von mir aus Österreich nochmals die Bestätigung.

Keine CC nehmen, bekommste nie durch. QC geht schon, aber Achtung, wenn du das Teil aus D. holst, gibts zumindest bei mir in Tirol auch Probleme der Anerkennung.
 
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