Guten Tach. Ich möchte mir einen 1982er 3 Sitzer W 150 shortbed kaufen. Die Zuladung beträgt allerdings nur 385 kg.
Ich habe gehört, daß mir mein Finanzamt aufgrund der geringen Zuladung die LKW-Zulassung verweigern kann.
Stimmt das?
Wenn ich das Fahrzeug als PKW anmelden muß, wie hoch werden dann die jährlichen Steuern ungefährt sein. Das Auto hat natürlich keinen KAT.
Danke für Antworten, auch wenn sie nur nur vage sind.
Ach, noch was: In zwei Jahren könnte ich den ja mit H-Kennzeichen anmelden. Leider sind anstatt der Original Stossstangen irgendwelche Rohre verbaut.
Wo bekomme ich also Originalstossstangen für einen W 150 Bj. 1980. Ich bräuchte sie auch nur für einen halben Tag.
Gruß
Lars
Ich habe gehört, daß mir mein Finanzamt aufgrund der geringen Zuladung die LKW-Zulassung verweigern kann.
Stimmt das?
Wenn ich das Fahrzeug als PKW anmelden muß, wie hoch werden dann die jährlichen Steuern ungefährt sein. Das Auto hat natürlich keinen KAT.
Danke für Antworten, auch wenn sie nur nur vage sind.
Ach, noch was: In zwei Jahren könnte ich den ja mit H-Kennzeichen anmelden. Leider sind anstatt der Original Stossstangen irgendwelche Rohre verbaut.
Wo bekomme ich also Originalstossstangen für einen W 150 Bj. 1980. Ich bräuchte sie auch nur für einen halben Tag.
Gruß
Lars