Habs gerade gefunden.
https://ullsteinconcepts.com/ullste...riften-und-Hinweise-Zusatzbeleuchtungen_2.pdf
https://ullsteinconcepts.com/ullste...riften-und-Hinweise-Zusatzbeleuchtungen_2.pdf
Hab mich dann wohl falsch ausgedrückt. Das gilt nur wenn man eine einzige Lightbar als Zusatzfernlicht verwenden will. Mindestens 80 cm breit muß sie sein und nicht mehr als 40 cm von der Außenseite des Fahrzeugs entfernt.Das Problem ist eigentlich, das die Außenseite des Zusatzfernlichtes nicht weiter als 40 cm von der Außenseite des Fahrzeugs entfernt sein darf.
Hi Dario, hättest du mir mal die Quelle, wo ich das nachlesen kann?
Danke für den Link von Hella, sehr interessant.Meines Wissens betrifft das nur das Abblendlicht, nicht das (Zusatz)fernlicht.
Genau da liegt ja der Hund begraben. Der Prüfer wird dir nichts eintragen wo ohnehin schon eine E-Nummer drauf steht. Da hat der nichts mit zu tun.Eigentlich ist es ja auch egal, wer es eintragen lassen will sollte einfach vorher zu seinem Prüfer gehen und das mit ihm abklären.
Da hast du natürlich vollkommen Recht, Asche auf mein gebeugtes Haupt.Genau da liegt ja der Hund begraben. Der Prüfer wird dir nichts eintragen wo ohnehin schon eine E-Nummer drauf steht. Da hat der nichts mit zu tun.
In Erklärungszwang wollte ich dich nicht bringen. Mich hat nur die Quelle interessiert. Ich hab eben erst gesehen, dass du den Link dazu geteilt hast. Jetzt bin ich wieder etwas schlauer! Dank dir und LarsiAber ich weiß gar nicht, warum ich jetzt hier in Erklärungszwang komme.
Ich habe nur die Quelle gepostet wo meine Aussage herstammte, weil du danach gefragt hast.
Relativ gut bei Osram leddrive beschriebenHallo Hannes,
leider habe ich die Quelle nicht ad hock. Hatte das mal gegoogled und irgendwo ne Seite gefunden wo das gut beschrieben war.
Ich glauge das findest du relativ einfach bei Google.
Ich schaue aber auch noch mal ob ichs finde.
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