Lightbar

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
10. Aug. 2016
Beiträge
125
Reaktionspunkte
40
Ort
Hamburg
Moin,
ich habe über die Suche keinen passenden Beitrag gefunden. Sollte ich etwas übersehen haben, meinen Beitrag gerne verschieben.
Ich würde gerne eine Lightbar als Fernlicht verbauen. Ist es legal möglich, eine solche Lightbar, beim Gen 4 mit Rebel Grill aus dem Zubehör, diese unter dem RAM Schriftzug, in der Aussparung hinter dem Grill zu verbauen?
Hat das vielleicht schon jemand gemacht und kann mir eine passende Lightbar (Osram, Ltprtz…) empfehlen?


Viele Grüße
Sören
 
Ja, das geht.
1. Die Lightbar darf nicht über die Stoßstange stehen.
2. Wenn die Lightbar als Arbeitsscheinwerfer gedacht ist, darf sie mit keinem Licht kombiniert sein, also seperat schaltbar, und darf keine Kennzeichnung haben.
3. Man kann eine Lightbar mittlerweile auch als Fernlicht nutzen, da es Lightbars mit entsprechender Prüfung gibt.
Welche das sind🤷 Aber es wurde schon mal besprochen. Mußt halt weiter suchen.😁
 
Wenn als Fernlicht zusätzlich muss es eine E-Nummer haben welche exakt dafür gedacht ist. Die teuren Hersteller wie Hella und co. haben sowas mit Sicherheit im Programm. Halten genauso lang oder kurz wie das andere was auch aus China kommt-nur eben anderer Preis. Als Arbeitsscheinwerfer entfällt die E-Kennung,darf aber nicht offiziell mit dem Licht des Fahrzeugs gekoppelt sein. Wie du das im Endeffekt löst,deine Sache...Schalter extra extra quasi z.B.
 
Genesis Import hat viele gute Lösungen im Angebot.
Die hier gefällt mir ganz gut und ließe sich super unter dem Ram Schriftzug integrieren. Da die beiden LED-Balken in den Grill integriert sind, musst dir auch keine Sorgen machen, dass sie irgendjemand klaut oder abreißt...
Alles legal mit E-Prüfzeichen und mit dem Fernlicht koppelbar :driving:
 
Beim GEN III hatte ich zusätzliches Fernlicht (auch mit Fernlichtkennung auf dem Glas!) hinter dem Kühlergrill verbaut.
Das ist auch legal möglich, weil die originalen Fernlichter erhalten bleiben und die nicht verdeckt sind.

Man muss jetzt nur die richtige Größe und Zulassung finden für die Scheinwerfer finden.
Ich würde Abstand von Arbeitsscheinwerfern ohne Zulassung nehmen, das wirft nur unnötig Fragen in Kontrollen und beim TÜV auf.

Kurzer Auszug aus der FAQ Scheinwerfer
  • A = Begrenzungs-/Positionslicht, auch Standlicht genannt.
  • RL = Tagfahrleuchte, (Daytime) Running Light.
  • H = Steht NICHT für Halogen, wie es so oft zu lesen ist. Grob gesagt, ist es die Kennzeichnung für einen Scheinwerfer der Klasse B nach ECE-Regelung R112. Mehr dazu findet ihr hier: H = Halogen?.
  • C = Abblendlicht.
  • R = Fernlicht.
  • HCR = Abblendlicht und Fernlicht (kann beides gleichzeitig eingeschaltet werden), HC/R = Abblendlicht oder Fernlicht (kann beides nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).
  • B = Nebellicht.
 
Genesis Import hat viele gute Lösungen im Angebot.
Die hier gefällt mir ganz gut und ließe sich super unter dem Ram Schriftzug integrieren. Da die beiden LED-Balken in den Grill integriert sind, musst dir auch keine Sorgen machen, dass sie irgendjemand klaut oder abreißt...
Alles legal mit E-Prüfzeichen und mit dem Fernlicht koppelbar :driving:
Wenn man diese Kühlergrilleinsätze hat, würde ich das Fernlicht dahinter setzen. Die hatte ich beim GEN III auch drin und das nimmt nicht nennenswert Leuchtstärke weg, man spart sich aber das Kühlergrill zerschneiden.

Ich habe Lamellen und kein Gitter im Grill und da geht halt kein Licht durch.
 
Willst du zum Serienlicht nur besseres Fernlicht?
Mir würde das nicht reichen, weil
a) ich zu 80% Abblendlicht fahre (Gegenverkehr).
b) mir die Umschaltung von grandiosem Fernlicht zur Serien-Abblendlichtfunzel zu krass ist.

Ich würde erst das Abblendlicht und dann ggf das Fernlicht verbessern.
Ist leider teuer oder nicht legal.
 
Ich würde Abstand von Arbeitsscheinwerfern ohne Zulassung nehmen, das wirft nur unnötig Fragen in Kontrollen und beim TÜV auf.
Warum sollte ein eingetragener Arbeitsscheinwerfer irgendwelcher Fragen aufwerfen.🤷
Und welche Zulassung kann ein Arbeitsscheinwerfer haben, wenn er keine Zulassung haben darf?🤔
 
Okay falsch ausgedrückt, ich würde Scheinwerfer nur mit Zulassung verbauen und von Arbeitsscheinwerfern die Finger lassen.
Arbeitsscheinwerfer die als zusätzliches Fernlicht geschalten sind, werden auch so genutzt (Warum baut man die auch sonst ein?) und da besteht die Gefahr auch so erwischt zu werden. Und dafür wäre mir die Strafe zu hoch, wenn man jetzt schon die Entscheidung treffen kann und welche mit Zulassung nimmt.
SoKo Poser ist in Hamburg ja auch nicht gerade untätig...
 
Arbeitsscheinwerfer dürfen kein Prüfzeichen haben. Und im öffentlichen Straßenverkehr auch nicht benutzt werden. Es gibt von Hella welche, die sind direkt als Fernscheinwerfer zugelassen.
 
Arbeitsscheinwerfer sind bei Privatpersonen nicht erlaubt auch nicht mit einem Extra Schalter. Für die Fernlicht Variante darf eine Reverenz Zahl von 100 gesamt nicht überschritten werden.Es ist eine Lightbar breiter als 80 cm auch zulässig als 2 Fernscheinwerfer.
 
Arbeitsscheinwerfer sind bei Privatpersonen nicht erlaubt auch nicht mit einem Extra Schalter. Für die Fernlicht Variante darf eine Reverenz Zahl von 100 gesamt nicht überschritten werden.Es ist eine Lightbar breiter als 80 cm auch zulässig als 2 Fernscheinwerfer.
Ich habe einen. Hatte noch keine Probleme beim Tatütatüv. Warum soll das nicht erlaubt sein? Ein Jäger ist auch eine Privatperson und fährt gerne mal mit licht in den Wald um das erlegte Wild zu bergen👋
 
Moin,

vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Ich möchte keinen Arbeitsscheinwerfer, sondern einen Fernscheinwerfer - legal, mit e-Prüfzeichen und was es sonst noch so braucht, der eben mit dem bisherigen Fernlicht mit leuchtet. Also auch keinen zusätzlichen Schalter o.ä.
Es sollte daher auch eine Lightbar sein, die entsprechend eine Zulassung hat, so dass nur „ein“ Balken installiert werden muss. Daher hatte ich in meinem Eingangspost Osram und Ltprtz aufgeführt. Andere Hersteller sind mir nicht bekannt.
Das verlinkte LazerLampz Kühlergrill Kit entfällt daher, weil es auch zwei Balken besteht.

Wo ich mir unsicher bin, ist die Regelung des Verbaus. Gibt es eine bestimmte Höhe o.ä. die ich beachten muss? Darf ich tatsächlich die Lightbar hinter der Grill verbauen (grob von außen gemessen passt eine 52x4cm Lightbar) und wie schaut es genau mit dieser Referenzzahl aus, wenn ich noch die Alpharex LED Scheinwerfer nachrüsten möchte?

Viele Grüße
 
Habe mich damit auch schon beschäftigt, weil ich auch eine Lightbar als Fernscheinwerfer möchte.
Du mußt theoretisch zwei Zusatzscheinwerfer als Zusatzfernlicht installieren, natürlich mit E-Prüfzeichen. Aber was @Adrenalin geschrieben hat stimmt auch. Eine Lightbar die mindestens 80 cm breit ist, gilt auch als zwei Scheinwerfer nebeneinander. Das Problem ist eigentlich, das die Außenseite des Zusatzfernlichtes nicht weiter als 40 cm von der Außenseite des Fahrzeugs entfernt sein darf.
D.h. bei einer Fahrzeugbreite von knapp 2,20m - 80 cm müßte die Lightbar ca. 1,4m lang sein. Ab hier wird es schwierig eine mit E-Prüfzeichen zu finden( obwohl es die wohl gibt) und in den Kühlergrill bekommst du sie auch nicht integriert. Selbst auf der Stoßstange, vor dem Kühlergrill, kommt man mit den Massen nicht hin.
Eigentlich bleibt in diesem Falle nur das Dach und da gibt es wohl von der Höhenbegrenzung keine Probleme.
Das beste (und auch preiswerter) ist eigentlich man nimmt 2 Stück. Dann kann man die seitlich so anordnen, das das mit dem Außenmaß passt.

Zu dieser Reverenzzahl die Adrenealin angesprochen hat. Die Gesamtreverenzzahl der Fernscheinwerfer darf die Zahl 100 nicht überschreiten. Die Reverenzzahlen sind auf Scheinwerfern mit E-Prüfzeichen aufgedruckt. D.h. du mußt die deiner Hauptscheinwerfer mit denen der Zusatzscheinwerfer addieren und darfst nicht über 100 kommen.
Bei unseren Originalscheinwerfern nach DOT SAE stehen keine Reverenzzahlen drauf, auch bei den Alpharex ( die habe die auch und habe geschaut) nicht.
Also deswegen keinen Kopp machen oder vorher mit deinem Prüfer besprechen.
Ich werde die jetzt so installieren wie es von den vorgeschriebenen Maßen paßt und es darf niemanden blenden, bzw rechtzeitig abblenden.

Ich war bei der Dekra zwecks Eintragung der Alpharex. O-Ton des Prüfers war: Was wolln se denn bei nem Scheinwerfer eintrfagen lassen ?
Er wollte nicht und ich wollte dann auch nicht mehr.
Deshalb baue ich die Zusatzscheinwerfer jetzt so an, daß es von den Maßen her paßt, sehe zu das ich niemanden damit belästige oder blende und dann schaun wir mal.

Ich weiß das es hier sicherlich andere Meinungen dazu gibt. Ist auch Ok. Das ist nur das Fazit was ich nur für mich gezogen habe und was jeder tut ist seine Sache.
Wollte nur mal die Fakten mitteilen, welche für Zusatzfernlichter in DE vorgeschrieben sind.

Übrigens die Chinesen drucken auf fast alles E-Prüfzeichen, egal ob geprüft oder nicht. Wenn man damit leben kann und will ??!"!o_O
:cool::unsure:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hannes,
leider habe ich die Quelle nicht ad hock. Hatte das mal gegoogled und irgendwo ne Seite gefunden wo das gut beschrieben war.
Ich glauge das findest du relativ einfach bei Google.
Ich schaue aber auch noch mal ob ichs finde.
 
Oben