Light Bar nach 78/2009/EG - wo finde ich die???

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Der Cellonde, seine Lightbar. :mrgreen: Natürlich darfst du mir auch antworten, hast ja auch eine.
;)

(Macht sich vielleicht gut als Cargobeleuchtung... hihihi :mrgreen: :twisted: )
 
Ich hab die von Rigid. Ist nicht wirklich billig. Hat damals etwa 1500 Teuros gekostet und kostet das Ding heute noch. Ist ein 30" Teil. Ich hab noch so Chinaböller hier liegen. Muss ich mal testen. Mein Kumpel hat ein Chinateil drin. Sind halt relativ schnell kaputt. Sind halt günstig aber wohl sehr Steinschlagempfindlich.
Mein Rigid war ganz am Anfang undicht und wurde aber völlig problemlos umgetauscht.

https://www.rigidindustries.com/
 
Ammu, ich habe ein von washbaer genanntes "Chinagedöns"

wirkt qualtitativ erstaunlich stabil, ist verdammt schwer.

habe ich für € 140 in der Bucht geordert. ist ein 300W LED Scheinwerfer mit aussen je Punkt und innen Flutlicht

Da ich den auf dem Dachträger montiert habe, kann ich schnell demontieren und oder montieren.

Ein teures Teil ist es mir nicht Wert, da ich den nicht oft oben habe.
 

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Der Cellonde, seine Lightbar. :mrgreen: Natürlich darfst du mir auch antworten, hast ja auch eine.
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(Macht sich vielleicht gut als Cargobeleuchtung... hihihi :mrgreen: :twisted: )


:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: soll ich derer 2 montieren? einer leuchtet nach vorn, der 2. nach hinten? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
140€ klingt schon vernünftiger als 1500€. Klar, you get what you pay for. Aber wenn ich mir wirklich mal ein Headache Rack zulege (was ich aktuell vorhabe) und das Teil lediglich als übertriebenes Cargolicht will (sieht bestimmt auch im ausgeschalteten Zustand böse aus :mrgreen: ), dann sind 1500€ definitiv zu viel. Sofern der Chinaböller Wetterfest ist und nicht gleich kaputt geht, weil er selten mal angemacht wird, passt das schon. Hast du zufällig den Namen des eBay Shops?
 
Logo sind 1500.- Teuros zu viel, aber die Unterschiede sind schon deutlich. War mal neben meinem Kumpel gstanden und wir haben direkt verglichen. Die Lichtausbeute war deutlich besser. Der Chinaböller war zwar hell aber es ist so ähnlich wie bei den Nachrüst-Xenon. Jede Menge Licht aber wirklich gut ist dann doch anders, vor Allem wenn man sieht wie es sein könnte. Der Chinakracher hat auch leider nur 4 Wochen gehalten dann war die Scheibe zerschossen.
Für den 50 Zöller Dachscheinwerfer gebogen ruft Rigid sogar an die 2000.- Dollar auf. Mit Dachhalterung und Gedöns ist man da Ratzfatz auf 2500.- und mehr. Muss jeder für sich entscheiden ob ihm der Spass das wert ist. Ich persönlich fahre viel in Osteuropa und da ist die Straßenbeleuchtung bzw. die Markierungen ausserorts mehr als sparsam. Da hat man schon mal gerne etwas mehr Licht als sonst. Auch hatte ich es schon sehr oft mit Hirschen und Widschweinen zu tun. Wenn man die etliche Meter vorher sieht ist das mehr als angenehm. Hat mir schon mehr als einmal den Arsch gerettet. So gesehen, gut angelegtes Geld.
 
Habe 2 Chinaböller drin und bin sehr zufrieden. Habe sie so montiert, dass sie nicht gleich zerschossen werden :mrgreen:
 
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Vision-X Lightbar als Fernlicht mit 8800 Lumen und E-Zulassung. Ganz legal.

13967966mq.jpg


Die fetten Lightbars kriegst du im Leben nicht legalisiert, da viel zu stark.
(Ich hatte am Defenderdachträger auch einen mit 24000 Lumen.Das war krass hell)
 
Wie habt ihr das mit den Stromanschlüssen geregelt, dass sie als Fernlicht leuchten?
Ich hab auch zwei hinter dem Kühlergrill...hab mich aber noch nicht getraut sie anzuschliessen.

Möchte gerne, dass sie mit dem Fernlicht zusammen angehen.
 
Relais Schaltung und Steuerung über Fernlicht.

Meine sind von Horntools in Dornbirn 120€ das Stück. Machen schön hell.

Haben einen leichten Blaustich da auch noch je 6 blaue LEDs mit leuchten
:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir haben hier ja das Glück, dass wir nicht jeden scheiss eintragen müssen. Felgen, verschiedene Reifen, alles kein Problem. Zubehörteile mit Beiblatt müssen auch nirgends eingetragen werden. Daher kam mir die Idee, ob ich die Westin Light Bar nicht einfach anbauen soll? Wohlgemerkt, ich will damit kein gesetzesbrechender Outlaw sein. Aber ich denke mir, dass so eine kleine kack Lightbar nicht Eintragungspflichtig sein sollte? Ich muss auch kein Bakflip oder auch kein Headache Rack eintragen.

Ich lass hier einfach mal gesunden Menschenverstand walten: Interessiert es den Fussgänger, ob er die schlanke Westin ans Bein bekommt oder meine Laramie-Stahlstossstange direkt dahinter? Ich denke kaum. Zumal er sich dann - mit oder ohne bar - die Birne an der Motorhaube anschlägt und eh auf den Boden knallt. Klingt vielleicht brutal, aber ich glaub uns allen ist bewusst (und das muss es auch während der Fahrt sein!), dass unsere Autos keine Fussgängerkuschelairbags haben à la Volvo V60...

Ich muss mich nicht schikanieren lassen und es einfach hinnehmen, wenn mir irgend ein Bürofuzzi vom Amt lediglich die 78/2009/EG zitiert, ohne Hintergrundinformationen oder Wissen. Denn Ahnung hat der Wicht garantiert nicht, wenn ich seinen Schreibstil und seine arroganten Antworten anschaue... Die gesamte RAM-Front entspricht nicht der EG-Verordnung (Stahlstossstange, Towhooks??? Glaube kaum dass das der Richtlinie entspricht!), die Light bar ändert diesen Zustand ja nicht, auch nicht ins negative. Ganz objektiv, ohne rosa Brille o.ä., die Bar kann kaum mehr Schaden anrichten!

Ich will aber auch nicht dass ich damit Probleme bekomme wenn es mal zu einem Unfall kommen sollte oder die Polypen am Rand stehen.

Leute, insb. die Schweizer Fraktion, was tun? Hinbauen und glücklich sein? Ich brauch mehr Licht und ich will die Optik!
:evil:


Achja kleiner Nachtrag: Es ist mir bewusst, dass diese Argumentation bei einem gigantischen TUFF-Kuhfänger nicht anwendbar ist. Wie gesagt will ich keine Ramme gutreden (obwohl ich auch gerne eine hätte), ich will lediglich einen Träger für Lampen, nichts anderes!
 
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Wir haben hier ja das Glück, dass wir nicht jeden scheiss eintragen müssen. Felgen, verschiedene Reifen, alles kein Problem. Zubehörteile mit Beiblatt müssen auch nirgends eingetragen werden.

bist du dir da ganz sicher?
falls ja... scheinen die versch. kantone rsp MFKs... nicht gleich zu sein...
 
Ist schon möglich, aber der VTS unterstehen alle. Vielleicht wird es minim anders gehandhabt, aber grosse Unterschiede kann ich mir nicht vorstellen, resp. wären dann einfach willkür o.ä., also nicht gestattet.

Guck dir mal die ganzen Zubehörtöpfe bei den Zweirädern an. Keiner davon ist eingetragen, es muss halt ein Beiblatt mitgeführt werden, bei vielen Autoteilen verhält es sich gleich. Ich für meinen Teil habe ein paar Rammbügel am Motorrad dran ( :mrgreen: :mrgreen: ), naja nennen wir sie lieber Sturzbügel... dazu noch tonnenweise anderen Kram, nix davon muss eingetragen werden. Wir dürfen ja auch Radial- und Diagonalreifen mischen (gleicher Reifentyp auf gleicher Achse beim Auto, beim Motorrad hingegen verboten), wir dürfen auch vorn einen Slick und hinten einen groben Geländereifen spazieren fahren (auch beim Motorrad). Dürfen unsere Nachbarn alles nicht.

Wie gesagt, die Front entspricht sowieso nicht der 78/2009/EG. Mit oder ohne Rammbügel nicht. Die Fahrzeuge sind nur genehmigt weil einzeln Typengeprüft. Eine Lightbar macht bei einem Unfall sowieso keinen Unterschied. Hier gilt es dann aber wieder Laramie von Sport und SLT zu unterscheiden. Letztere haben Plastikstossstangen, da gilt die Argumentation einer Stahlstossstange dann nicht mehr.
 
Ist schon möglich, aber der VTS unterstehen alle. Vielleicht wird es minim anders gehandhabt, aber grosse Unterschiede kann ich mir nicht vorstellen, resp. wären dann einfach willkür o.ä., also nicht gestattet.

Guck dir mal die ganzen Zubehörtöpfe bei den Zweirädern an. Keiner davon ist eingetragen, es muss halt ein Beiblatt mitgeführt werden, bei vielen Autoteilen verhält es sich gleich.

bei mir ist der auspuff des motorrads im ausweis eingetragen...
beim drittauto ist das fahrwerk und die felgen auch im ausweis eingetragen...
beide fahrzeuge waren bei der MFK BS/BL
;)
 
Ein Beiblatt ist hier in der Schweiz nur was wert wenn die Typenprüfung in der Schweiz gemacht wurde...

Was Zubehör angeht kann man viel wie überall... ob alles erlaubt ist....nein.... zum Vorführen wird man vieles wieder abbauen müssen oder hoffen das es der Prüfer nicht interessiert.....

Hier in der Schweiz gilt wie vielerorts Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und neben dem schönen Kantönligeist wo alles immer etwas ein wenig anders gehandhabt wird.... gibt es die Gesetzes-Texte VTS (Verordnung über Technische Anforderung an Strassenverkehrsfahrzeuge) sowie die Verkehrsregelverordnung wo das meiste drin steht... was erlaubt ist und was nicht.
 
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