Light Bar nach 78/2009/EG - wo finde ich die???

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Sieht aus wie die von washbaer, ist es die hier?
https://mudflaps.com/i-6630389-n-fab-d094lb-light-bar-dodge-ram-1500-2009-2013.html

Ein Beiblatt ist hier in der Schweiz nur was wert wenn die Typenprüfung in der Schweiz gemacht wurde...
Stimmt - solches Zubehör geht beim RAM mit dem X überhaupt nicht.

Was Zubehör angeht kann man viel wie überall... ob alles erlaubt ist....nein.... zum Vorführen wird man vieles wieder abbauen müssen oder hoffen das es der Prüfer nicht interessiert.....
Es gibt aber Dinge, die haben ihn garnicht zu interessieren. Dachträger, Headache Rack, Bakflip, Trittbretter, Kotflügelverbreiterungen... darf alles angebracht oder abgeändert werden ohne eine Eintragung.

Hier in der Schweiz gilt wie vielerorts Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und neben dem schönen Kantönligeist wo alles immer etwas ein wenig anders gehandhabt wird.... gibt es die Gesetzes-Texte VTS (Verordnung über Technische Anforderung an Strassenverkehrsfahrzeuge) sowie die Verkehrsregelverordnung wo das meiste drin steht... was erlaubt ist und was nicht.
Muss ich es denn akzeptieren, dass mir das Strassi einfach kurzangebundene Antworten gibt à la "EG 78/2009"? Und wenn ich frage ob das bei der gewünschten Lightbar überhaupt greift kommt als Antwort ein freches "Die Antwort haben wir Ihnen bereits gegeben" - muss ich das auch akzeptieren? Wer sagt mir denn, dass das Strassi recht hat? Das war keiner von FAKT und auch keiner vom DTC, das war ein beschissener Bürogummi der noch nie ein Auto von unten gesehen hat.

Wie gesagt, die ganze Front eines Laramies entspricht, Stahlstossstange und Tow-Hooks sei dank, keiner EG-Richtlinie. Es ist ein Amerikaner und kein von verschissenen EU-Parlamentariern und Sesselfurzern geprüftes und genehmigtes Auto. Die Lightbar wird an ab Werk vorhandenen Halterungen der Tow Hooks befestigt und nicht irgendwie am Hauptrahmen verschweisst. Die Lightbar ist so schlank, dass sie beim randrücken der Fahrzeugfront an eine Wand (einfach Bremse lösen und den Wandler arbeiten lassen) bereits verbogen wird und an die Stossstange drückt. Eine Ramme hält bedeutend mehr aus. Und eben, das Hauptargument: Ob ich nun nen Auffahrunfall verursache und meine Lightbar oder die Towhooks in den Kofferraum des Vordermannes eindrücken - der Schaden ist beide Male gleich. Und der Fussgänger? Der schlägt sich seinen Schädel an der Motorhaube auf und knallt unsanft auf den Asphalt, mit oder ohne Lightbar.

... weiss immer noch nicht, ob ich mir wirklich eine zutun soll. :roll: Am wollen würds nicht liegen...
 
Ammu: Vorsicht: als Beispiel: Die Reifen, Mischbereifung ist erlaubt, wenn von Hersteller bestätigt, habe ich bei der Afrika Twin drauf

Dann Auspuff: auch wenn Originalzubehör mit entpsrechender Nummer, wenn dieser zu laut ist, kann es sein, dass Dich der Polizist zur Prüfung schickt, wenn die Messung ergibt, der Auspuff ist zu laut, dann nutzt Dir auch ein Beiblatt oder weiss der Teufel was, nichts, wegschrauben....
 
Vorsicht: als Beispiel: Die Reifen, Mischbereifung ist erlaubt, wenn von Hersteller bestätigt, habe ich bei der Afrika Twin drauf
Hab ich so nie gehört. Ich hatte als OEM-Reifen Pirellis auf meiner GS, als der vordere unten war bin ich auf Metzeler umgestiegen. Als dann auch der hintere runter war, gabs da den baugleichen Metzeler. In D-Land brauchts solche Bestätigungen, aber hier nicht? Oder es kommt wieder der Kantönligeist zum Zuge. Oder ich hab nicht aufgepasst. :mrgreen:

Dann Auspuff: auch wenn Originalzubehör mit entpsrechender Nummer, wenn dieser zu laut ist, kann es sein, dass Dich der Polizist zur Prüfung schickt, wenn die Messung ergibt, der Auspuff ist zu laut, dann nutzt Dir auch ein Beiblatt oder weiss der Teufel was, nichts, wegschrauben....
Das stimmt, aber schön wärs, wenns nur beim abschrauben bleiben würde...
:evil:
Dabei hätten wir andere Probleme als Töpfe, welche 2dB über dem Limit laufen - siehe Zürich am Wochenende.
 
ich habe es so gelöst.....

.. jetzt stellt sich lediglich die Frage, ist dies legal?
Habe die RL 2a vom asa mittlerweile auf dem PC. Kann sie auch gerne per PN schicken.

Die Antwort lautet leider nein... auch nicht als Arbeitslicht, also eigentlich überhaupt nicht. Arbeits- und Zierlichter sind nur gestattet wenn sie in der Teilgenehmigung aufgeführt sind. Beim RAM mit Typenschein X ist das nicht möglich und somit verboten :roll: Rausnehmen einer Sicherung oder einer Glühlampe (geht bei LED ja nicht) gilt übrigens nicht. Eine Lightbar o.ä. muss tatsächlich entfernt und nicht einfach nur ausser Gefecht gesetzt werden. Danke an unsere Sesselfurzerarschlöcher, dass sie sich solchen ******** einfallen lassen, um uns das Leben schwerer zu machen. Dabei könnte man noch meinen, dass jemand mit zusätzlichen und Verkehrssicheren Lichtern eigentlich die Verkehrssicherheit steigern will, aber eben... :roll:

Nach Ziffer 5.22 ECE-R 48 „gilt
eine Leuchte als nicht vorhanden,
wenn sie nicht durch einfaches
Einsetzen einer Glühlampe oder
einer Sicherung in Betrieb gesetzt
werden kann, auch wenn sie ein
Genehmigungszeichen trägt“.

Umgebaute Fahrzeuge fallen unter
die Bestimmungen der VTS. Für
diese Fahrzeuge kommt obige
Regelung nicht zur Anwendung;
d.h. die „Ornamental-lights“ sind zu
entfernen.

Immerhin: Zugelassene Zuatzschweinwerfer sind und bleiben erlaubt, sofern sie eine E-Kennzeichnung haben und HR/DR/SR tragen. Siehe Anhang.
 

Anhänge

  • Richtlinien 2a.pdf
    171,9 KB
Keine Angst, werd ich. Meine (künftigen) Lichter werden nur mit Zulassung gekauft. :x-mas: Damit ist meine gewünsche Installation legal.

War eher als Hinweis an dich gedacht. So ne Lightbar darf nichtmal montiert sein wenn sie garnicht angeschlossen ist. :roll:
 
Keine Angst, werd ich. Meine (künftigen) Lichter werden nur mit Zulassung gekauft. :x-mas: Damit ist meine gewünsche Installation legal.

War eher als Hinweis an dich gedacht. So ne Lightbar darf nichtmal montiert sein wenn sie garnicht angeschlossen ist. :roll:


Mit dem 18er MF bist du auch illegal unterwegs :mrgreen:
 
Nein, wieso? Der Wagen ging so durch die Einzelabnahme und hat sie bestanden. Die Lärmwerte wurden eingetragen und gut ist. :-"
 
Nein, wieso? Der Wagen ging so durch die Einzelabnahme und hat sie bestanden. Die Lärmwerte wurden eingetragen und gut ist. :-"

Geräuschmessung erfolgt nach genauen Vorgaben. Beschleunigung bei 50 Km/h ohne Kickdown. Aktueller Grenzwert 74.0 dB. Wenn dieser Wert eingehalten ist, erfolgt die Standmessung (7.0m) bei 75% Motorleistung. Dieser Wert wird im Ausweis eingetragen.
 
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