AmmuNation
Mannschaftskabine
Sieht aus wie die von washbaer, ist es die hier?
https://mudflaps.com/i-6630389-n-fab-d094lb-light-bar-dodge-ram-1500-2009-2013.html
Wie gesagt, die ganze Front eines Laramies entspricht, Stahlstossstange und Tow-Hooks sei dank, keiner EG-Richtlinie. Es ist ein Amerikaner und kein von verschissenen EU-Parlamentariern und Sesselfurzern geprüftes und genehmigtes Auto. Die Lightbar wird an ab Werk vorhandenen Halterungen der Tow Hooks befestigt und nicht irgendwie am Hauptrahmen verschweisst. Die Lightbar ist so schlank, dass sie beim randrücken der Fahrzeugfront an eine Wand (einfach Bremse lösen und den Wandler arbeiten lassen) bereits verbogen wird und an die Stossstange drückt. Eine Ramme hält bedeutend mehr aus. Und eben, das Hauptargument: Ob ich nun nen Auffahrunfall verursache und meine Lightbar oder die Towhooks in den Kofferraum des Vordermannes eindrücken - der Schaden ist beide Male gleich. Und der Fussgänger? Der schlägt sich seinen Schädel an der Motorhaube auf und knallt unsanft auf den Asphalt, mit oder ohne Lightbar.
... weiss immer noch nicht, ob ich mir wirklich eine zutun soll. :roll: Am wollen würds nicht liegen...
https://mudflaps.com/i-6630389-n-fab-d094lb-light-bar-dodge-ram-1500-2009-2013.html
Stimmt - solches Zubehör geht beim RAM mit dem X überhaupt nicht.Ein Beiblatt ist hier in der Schweiz nur was wert wenn die Typenprüfung in der Schweiz gemacht wurde...
Es gibt aber Dinge, die haben ihn garnicht zu interessieren. Dachträger, Headache Rack, Bakflip, Trittbretter, Kotflügelverbreiterungen... darf alles angebracht oder abgeändert werden ohne eine Eintragung.Was Zubehör angeht kann man viel wie überall... ob alles erlaubt ist....nein.... zum Vorführen wird man vieles wieder abbauen müssen oder hoffen das es der Prüfer nicht interessiert.....
Muss ich es denn akzeptieren, dass mir das Strassi einfach kurzangebundene Antworten gibt à la "EG 78/2009"? Und wenn ich frage ob das bei der gewünschten Lightbar überhaupt greift kommt als Antwort ein freches "Die Antwort haben wir Ihnen bereits gegeben" - muss ich das auch akzeptieren? Wer sagt mir denn, dass das Strassi recht hat? Das war keiner von FAKT und auch keiner vom DTC, das war ein beschissener Bürogummi der noch nie ein Auto von unten gesehen hat.Hier in der Schweiz gilt wie vielerorts Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und neben dem schönen Kantönligeist wo alles immer etwas ein wenig anders gehandhabt wird.... gibt es die Gesetzes-Texte VTS (Verordnung über Technische Anforderung an Strassenverkehrsfahrzeuge) sowie die Verkehrsregelverordnung wo das meiste drin steht... was erlaubt ist und was nicht.
Wie gesagt, die ganze Front eines Laramies entspricht, Stahlstossstange und Tow-Hooks sei dank, keiner EG-Richtlinie. Es ist ein Amerikaner und kein von verschissenen EU-Parlamentariern und Sesselfurzern geprüftes und genehmigtes Auto. Die Lightbar wird an ab Werk vorhandenen Halterungen der Tow Hooks befestigt und nicht irgendwie am Hauptrahmen verschweisst. Die Lightbar ist so schlank, dass sie beim randrücken der Fahrzeugfront an eine Wand (einfach Bremse lösen und den Wandler arbeiten lassen) bereits verbogen wird und an die Stossstange drückt. Eine Ramme hält bedeutend mehr aus. Und eben, das Hauptargument: Ob ich nun nen Auffahrunfall verursache und meine Lightbar oder die Towhooks in den Kofferraum des Vordermannes eindrücken - der Schaden ist beide Male gleich. Und der Fussgänger? Der schlägt sich seinen Schädel an der Motorhaube auf und knallt unsanft auf den Asphalt, mit oder ohne Lightbar.
... weiss immer noch nicht, ob ich mir wirklich eine zutun soll. :roll: Am wollen würds nicht liegen...