Leergewicht + Zuladung SRT10 Regular Cab 3-Sitzer

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
19. Juli 2008
Beiträge
212
Reaktionspunkte
0
Ort
Regensburg
hallo leute,

ich wollte morgen meien srt zulassen. als ich gerade alle papiere zusammensuchte stellte ich fest, dass bei der vollabnahme ein
leergewicht von 2440kg :shock: eingetragen wurde. das zul.-gesamtgewicht wird mit 2881kg angegeben.
somit ergibt sich eine differenz von nur 441kg.

kann das finanzamt deshalb die lkw steuer ablehnen, da eine zuladung von nur 441kg Lkw-untypisch ist? halltet mich bitte nicht für
verrückt aber bei unseren ämtern ..... ihr wisst was ich meine, denen trau ich alles zu!

zudem ist mir noch aufgefallen, dass obwohl ein ahk-bock verbaut ist, keine stützlast und keine anhängelast eingetragen wurde.
auch wenn keine ahk verbaut wird, sollten doch diese angaben im gutachten erfasst sein?


brauche dringend einen rat.
 
Das FA hat mir u.A. mit 614kg Zuladung die LKW-Besteuerung als untypisch ausgesprochen!
Einspruch läuft!
Kannst auch noch eine Blattfernlage dazu packen und den SRT auflasten lassen!
Steht an Deiner Stoßstange nichts von Ah-Gewichten?
Bei mir ja, aber in den Papieren auch nichts.
Reg-Cab sollte aber LKW kein Problem sein.
Im Notfall muß Du es vom TÜV od. DEKRA das Anhängegedöns eben nochmal abnehmen lassen und bei der Zulassungsstelle nachtragen lassen.

Grüße Andy
 
die werte sind korrekt. und ein srt-10 wird auch nicht aufgelastet, das ist ein rennwagen und kein lkw...
:)
wenn in deinem datenblatt keine anhängelast eingetragen war, hast du dort evt. gespart, oder ein billigdatenblatt erwischt. das könntest du aber evt. auch mit briefkopie oder herstellerbescheinigung nachtragen lassen
 
Das FA hat mir u.A. mit 614kg Zuladung die LKW-Besteuerung als untypisch ausgesprochen!
Einspruch läuft!

genau vor sowas hab ich etwas schiss. deswegen würde mich das wirkliche leergewicht des srt's interessieren.
wobei mir das zul.-gesamtgewicht von 2881kg auch sehr wenig vorkommt. da hat ja mein alter vw t3-bus
mehr.
 
da finanzamt hält sich weder an zuladung, größe der ladefläche, anzahl der sitze oder sonst was, die machen was sie wollen und wir können nichts dagegen tun. ist halt so.
:evil:

entweder du hast glück oder pech, ein patentrezept beim FA gibt es leider nicht.
:!:
:idea:

die zuladung von meinem willst du garnicht wissen :oops:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
was meint ihr, drauf ankommen lassen und sollte es unglücklich ausgehen einspruch erheben?
 
Du hast mich ja per PN gebeten hier auch was dazu zu schreiben, der Bitte will ich gern nachkommen aber das was ich schreibe wird dir wahrscheinlich nicht sehr gefallen.

Wenn Du Glück hast schaut das FA ausnahmslos auf die Anzahl der Sitzplätze (Cance von ca. 60:40), dann hast Du bei 3 Sitzplätzen kein Problem.
Wenn Du Pech hast schauen sie aber zusätzlich auf das zGG, die Nutzlast und auch auf so profane Dinge wie die eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Diese Daten sprechen bei einem SRT10 leider eine sehr deutliche Sprache pro PKW.
 
dann müssten die ganzen Hundefänger ( Fiat Fiorino und der gleichen ) ja auch nicht mehr nach Gewicht besteuert werden ,denn die haben manchmal auch nur eine Zuladung von 440 kg. Wie schon geschrieben machen die was sie wollen und wie jeder Finanzbeamte den Gesetzestext lesen kann. Daran habe ich aber so meine Zweifel.
Mathias
 
dann müssten die ganzen Hundefänger ( Fiat Fiorino und der gleichen ) ja auch nicht mehr nach Gewicht besteuert werden ,denn die haben manchmal auch nur eine Zuladung von 440 kg.

Und wieder die klassische Fehlinterpretation. Die genannten Fahrzeuge sind per Schlüsselnummer vom Hersteller als Fahrzeug zum Gütertransport deklariert. Wie alle VW T4, Ford Transit, etc. Kasten, Pritschen, DoKa auch. Wie des öfteren beschrieben liegt der Teufel in der Tatsache das die Importfahrzeuge ausgenullt sind was diese Schlüsselnummer betrifft. Die sind somit "Freiwild" wenn man so will.
 
deswegen fragte ich auch nach dem tatsächlichen leergewicht des srt's. ich habe z.b. eine kopie eines srt gutachtens vor
mir liegen in dem ein leergewicht von 2160 eingetragen wurde.

jetzt bin ich am überlegen ob ich das fahrzeug mal wiegen lasse und mit dem wiegeprotokoll beim tüv-prüfer
vorstellig werde um das gewicht entsprechend zu ändern.

da ich die befürchtung habe, sobald das fahrzeug zugelassen ist, ich nichts mehr ändern kann
:(
 
danke Thorsten,nun verstehe ich die Beamten. Ich hatte damals Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, musste mein Fahrzeug vorführen.Der Beamte sagte ,sieht nicht nach PKW aus, die 4 Sitze sind eher Notzitze und da ich meine Plane und Spriegel montiert hatte sah der Ram echt aus wie ein LKW. Dann bekam ich einen neuen Steuerbescheit mit 175,00 Euro.
Mathias
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
deswegen fragte ich auch nach dem tatsächlichen leergewicht des srt's. ich habe z.b. eine kopie eines srt gutachtens vor
mir liegen in dem ein leergewicht von 2160 eingetragen wurde.

jetzt bin ich am überlegen ob ich das fahrzeug mal wiegen lasse und mit dem wiegeprotokoll beim tüv-prüfer
vorstellig werde um das gewicht entsprechend zu ändern.

da ich die befürchtung habe, sobald das fahrzeug zugelassen ist, ich nichts mehr ändern kann
:(

Kannst Du machen, aber ganz ehrlich, ich fürchte das wird ziemlich ernüchternd ausfallen. 2160kg Leergewicht für´n SRT10 halte ich schlichtweg für unmöglich. Das erscheint mir doch zu wenig. Probieren kannst Du´s aber natürlich. Bei uns auf der Genossenschaft kostet ne Wiegenote auf der geeichten Waage 5,- Euro. Die kann man schonmal investieren um dann sicher sagen zu können wie schwer das Auto wirklich ist. Wenn dann doch was geringeres als bei dir eingetragen rauskommen sollte, umso besser. Wenn Du dann beim TÜV bist kannst Du auch gleich noch den unnützen 3. Sitz austragen lassen, da kann beim Schalter sowieso keiner sitzen...
8)
 
Also, um Dir den Tag mal richtig zu versauen: Was bei mir, aber nicht bei Dir sein muß!
LKW, offener Kasten, 4 Türer, 3 Sitzplätze eingetragen, 3017kg Ges.gewicht.
Begründung des FA: Versteuerung als PKW, da Fhzg. 4 Türen und eine Nutzlast von 617 kg hat.
Zul Ges.gewicht 3017kg, Höchstgeschwindigkeit 180 km/h
sind keine typischen Merkmale eines LKW, daher Versteuerung als PKW.
:evil:
:cry:
:evil:


Einspruch läuft !!!
 
Tobi meinte grad, mein SRT wär mehr Laster als alle anderen ... :roll:
Er hat Recht.
Leergewicht: 2160 Kg
Zul. ges.Gew.: 2881 Kg

Holladiewaldfee..... nützt aber nix. :mrgreen:
 

Anhänge

  • kfzschein.jpg
    kfzschein.jpg
    709,3 KB
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast mich ja per PN gebeten hier auch was dazu zu schreiben, der Bitte will ich gern nachkommen aber das was ich schreibe wird dir wahrscheinlich nicht sehr gefallen.

Wenn Du Glück hast schaut das FA ausnahmslos auf die Anzahl der Sitzplätze (Cance von ca. 60:40), dann hast Du bei 3 Sitzplätzen kein Problem.
Wenn Du Pech hast schauen sie aber zusätzlich auf das zGG, die Nutzlast und auch auf so profane Dinge wie die eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Diese Daten sprechen bei einem SRT10 leider eine sehr deutliche Sprache pro PKW.

Dann hatte ich wohl Glueck, mein SRT QC wurde nach Einspruch als LKW versteuert. Bei mir sind im Fahrzeugschein auch weder Hoechtgeschwindigkeit noch Sitzplaetze oder aehnliches eingetragen...
 
Tobi meinte grad, mein SRT wär mehr Laster als alle anderen ... :roll:
Er hat Recht.
Leergewicht: 2160 Kg
Zul. ges.Gew.: 2881 Kg

Holladiewaldfee..... nützt aber nix. :mrgreen:


Bei dir sind 17" eingetragen ? Ist schon doll die bekommst doch an der VA garnicht drauf.

Hab nen QC da steht Leergewicht: 2630 GG: 3017

Hat auch LKW Zulassung !
 
LKW, L = Last Kraftwagen

trotz aller ungerechtigkeit gegenüber anderen Europäern, wir fahren keine LKW !!! und das sollte jeder im Vorfeld einschätzen können, und die die jetzt ne LKW Versteuerung haben,bin gespannt wie lange die Ämter brauchen diesen Bescheiden zu widersprechen!?!
 
Oben