hallo leute,
ich wollte morgen meien srt zulassen. als ich gerade alle papiere zusammensuchte stellte ich fest, dass bei der vollabnahme ein
leergewicht von 2440kg :shock: eingetragen wurde. das zul.-gesamtgewicht wird mit 2881kg angegeben.
somit ergibt sich eine differenz von nur 441kg.
kann das finanzamt deshalb die lkw steuer ablehnen, da eine zuladung von nur 441kg Lkw-untypisch ist? halltet mich bitte nicht für
verrückt aber bei unseren ämtern ..... ihr wisst was ich meine, denen trau ich alles zu!
zudem ist mir noch aufgefallen, dass obwohl ein ahk-bock verbaut ist, keine stützlast und keine anhängelast eingetragen wurde.
auch wenn keine ahk verbaut wird, sollten doch diese angaben im gutachten erfasst sein?
brauche dringend einen rat.
ich wollte morgen meien srt zulassen. als ich gerade alle papiere zusammensuchte stellte ich fest, dass bei der vollabnahme ein
leergewicht von 2440kg :shock: eingetragen wurde. das zul.-gesamtgewicht wird mit 2881kg angegeben.
somit ergibt sich eine differenz von nur 441kg.
kann das finanzamt deshalb die lkw steuer ablehnen, da eine zuladung von nur 441kg Lkw-untypisch ist? halltet mich bitte nicht für
verrückt aber bei unseren ämtern ..... ihr wisst was ich meine, denen trau ich alles zu!
zudem ist mir noch aufgefallen, dass obwohl ein ahk-bock verbaut ist, keine stützlast und keine anhängelast eingetragen wurde.
auch wenn keine ahk verbaut wird, sollten doch diese angaben im gutachten erfasst sein?
brauche dringend einen rat.