LED-Arbeitsscheinwerfer nach wie vor erlaubt.

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Henere

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Das Thema Verbot von LED-Leuchten am/im Fahrzeug (geht momentan wie heiße Semmeln durch die sozialen Medien) betrifft keine Arbeitsscheinwerfer, laut Hr. Schäfer vom TÜV Süd in Forchheim. Ich hatte explizit nach LED-Arbeitsleuchten gefragt.

Hier seine Antwort:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Schäfer, Michael (TSC Forchheim)
Gesendet: Samstag, 17. Februar 2018 21:22
An: Henner Jung
Betreff: AW: Anfrage zulässigkeit Arbeitsleuchten

Sehr geehrter Herr Jung,
Arbeitsscheinwerfer sind nach wie vor Scheinwerfer welche nicht als andere Leuchten genehmigt sind (also kein Prüfzeichen!) - über den Anbringungsort schweigt sich §52(7) aus - weitere als dort genannte Vorschirften sind mir nicht bekannt (Einschränkung auf Mehrspurige Fahrzeuge). Schaltung nur unabhängig zu sonstigen Leuchten zulässig (z.B. nicht parallel Fernlichtscheinwerfer)

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Michael Schäfer

TÜV SÜD Auto Service GmbH
Hans-Böckler-Str. 6a
91301 Forchheim
...snip

*******************************************

Jetzt können wir große Diskussionen anfangen, warum der eine Händler da mit seinem Anwalt öffentlich so rumheult oder abwarten ob auch all die anderen in Zukunft keine LED-Bars mehr anbieten dürfen.... Zumindest im Falle einer Kontrolle die richtigen Antworten parat haben.

Das hier war heute auf Fratzenbuch zu finden:
 

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  • LED-Mängelkarte.jpg
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Durch welche soziale Medien geht das denn und auf welcher Grundlage?

Die Mängelkarte alleine lässt ja leider doch viel Spielraum.
Eventuell hat der Kollege die Lightbar im Straßenverkehr im Betrieb genommen oder die vorschriftsmäßige Schaltung nicht eingehalten.

Aber wenn er sich nix vorzuwerfen hat und alles vorschriftsmäßig ist, wird ihm das die Prüfstelle schon so bestätigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Glanzleistungen... was mir Sorgen macht ist das Ordnungshüter ernsthaft so denken.

Wichtig ist das man alle fängt die ein Nummernschild und eine Steuernummer auf der Stirn haben, dann wird es garantiert sicherer in D, Schengenraum gibts ja nicht.

Da ich weiß das hier Ordnungshüter im Forum sind, nicht persönlich nehmen, ist mir bewusst das es ein politisch-strukturelles Problem ist.
 
Durch welche soziale Medien geht das denn und auf welcher Grundlage?

Die Mängelkarte alleine lässt ja leider doch viel Spielraum.
Eventuell hat der Kollege die Lightbar im Straßenverkehr im Betrieb genommen oder die vorschriftsmäßige Schaltung nicht eingehalten.

Aber wenn er sich nix vorzuwerfen hat und alles vorschriftsmäßig ist, wird ihm das die Prüfstelle schon so bestätigen.

Warum ist sie nicht eingetragen ? :roll:
ECE wird bemängelt ? War wohl parallel geschaltet ? In diesem Fall, absolut korektes Ticket ! :twisted:
 
Der Kollege hatte geparkt. !!!
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist das Ordnungsamt für sowas überhaupt zuständig ? :-k
 
Für ruhenden Verkehr... eindeutig JA

Für abgemeldete Fahrzeuge, oder Fahrzeuge, die offensichtlich länger nicht mehr bewegt wurden, o.k.
Für abgelaufene TÜV Steppel, vielleicht.
Nicht eingetragene Sachen ? Ich denke nicht. Oder was kommt als nächstes ? Ihre Bremsen sind runter ?
;)
 
Für abgemeldete Fahrzeuge, oder Fahrzeuge, die offensichtlich länger nicht mehr bewegt wurden, o.k.
Für abgelaufene TÜV Steppel, vielleicht.
Nicht eingetragene Sachen ? Ich denke nicht. Oder was kommt als nächstes ? Ihre Bremsen sind runter ?
;)

Ob das das Ordnungsamt überhaupt etwas angeht, habe ich mich heute Morgen auch schon gefragt, als ich den Post auf FB gelesen hatte.
 
Da hatte einer vom Ordnungsamt nen schlechten Tag.
Selber schon erlebt.
Wollte beim Arbeitskollegen einen Fernseher abholen.
Da er in einem Block wohnt wo die Parkplatzsituation mehr als scheisse ist, musste ich 3mal um den Block
fahren. Wo endlich ein Platz gefunden habe, habe ich längs entgegen der Fahrtrichtung geparkt.
(Das können nicht mal alle :mrgreen: )
Tja wo ich wieder rausgekommen bin hatte ich nen Ticket. Entgegen der Fahrtrichtung geparkt.
Es war 21:30uhr im November. Also das die faul sind kann man nicht sagen.
:-D
 
SCHNIPP...
Also das die faul sind kann man nicht sagen.
:-D


Absolut nicht! :roll:

Hier bekommst Du sogar ein Ticket, wenn Du statt der 5m von der Strassenecke nur 4,62m hast!
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Bitte zahlen Sie jetzt: 15.-€
:!:
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Händler nicht bauartgenehmigte Teile angeboten obwohl diese gem KBA in einer genehmigten Ausführung entsprechen müssen?

Hmm okay, dann ist das so....Vorschriften bleiben Vorschriften.

Das das alle LED-Leuchten betrifft....hmmm....nach was sollen die dann genehmigt sein?
Die Arbeitsleuchten dürfen ja nicht als andere zulässige LTE genehmigt sein und nicht genehmigte Teile dürfen nicht angeboten werden....aber Hella und Co bietet Arbeitsleuchten LED weiterhin an.

Klingt alles bissl abenteuerlich.

Wie hat sich der Beamte überzeugen können, dass der LED-Balken nicht eingetragen ist?
Bin ja mal gespannt wie das weitergeht oder ob es ein Fehler des Beamten war.
Eventuell hat er ihn fälschlicherweise als Zusatzscheinwerfer identifiziert und dann nach dem Prüfzeichen gesucht.

Wobei....welcher Drops sucht nachts willkürlich nach Genehmigungszeichen an geparkten Fahrzeugen.
 
Bei einer LED-Bar könnte man als Verkäufer dezent auf Gartenbeleuchtung hinweisen. Fällt somit nicht mehr in den Bereich der STVO.
 
Bei einer LED-Bar könnte man als Verkäufer dezent auf Gartenbeleuchtung hinweisen. Fällt somit nicht mehr in den Bereich der STVO.

Aber ging es in dem Video nicht sogar um die Sockel der LEDs? Sprich wenn eine LED ohne E Prüfzeichen mit dem Sockel XY verkauft wird und dieser sockel passt in ein Auto hat der Verkäufer ein Problem.

So hab ich es verstanden...
Belehre mich großer Meister
:-D
 
Wenn ich das gekritzel auf dem Knöllchen richtig lese, ist die LED Bar aber nicht auf dem Dach sondern vorne am Kennzeichen montiert.
Geht also dann nicht um das Licht sondern um ein Anbauteil ohne Zulassung, Stichwort Personenschutz.
 
Aber meine Kniebrechenden Tow-Hooks sind ein legales Anbauteil....
Die spinnen die Griechen, die Römer und die Knöllchenschreiber sowieso.

Mein TÜV hat die Position zwischen den Tow-Hooks abgesegnet.
 
Aber meine Kniebrechenden Tow-Hooks sind ein legales Anbauteil....
Die spinnen die Griechen, die Römer und die Knöllchenschreiber sowieso.

Mein TÜV hat die Position zwischen den Tow-Hooks abgesegnet.

Deine steht auch nicht hervor. Wenn sie wirklich hervorsteht, ist das Problem warscheinlich die 3mm Mindestradius Regel.
 

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