Henere
2500s
Das Thema Verbot von LED-Leuchten am/im Fahrzeug (geht momentan wie heiße Semmeln durch die sozialen Medien) betrifft keine Arbeitsscheinwerfer, laut Hr. Schäfer vom TÜV Süd in Forchheim. Ich hatte explizit nach LED-Arbeitsleuchten gefragt.
Hier seine Antwort:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Schäfer, Michael (TSC Forchheim)
Gesendet: Samstag, 17. Februar 2018 21:22
An: Henner Jung
Betreff: AW: Anfrage zulässigkeit Arbeitsleuchten
Sehr geehrter Herr Jung,
Arbeitsscheinwerfer sind nach wie vor Scheinwerfer welche nicht als andere Leuchten genehmigt sind (also kein Prüfzeichen!) - über den Anbringungsort schweigt sich §52(7) aus - weitere als dort genannte Vorschirften sind mir nicht bekannt (Einschränkung auf Mehrspurige Fahrzeuge). Schaltung nur unabhängig zu sonstigen Leuchten zulässig (z.B. nicht parallel Fernlichtscheinwerfer)
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Michael Schäfer
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Hans-Böckler-Str. 6a
91301 Forchheim
...snip
*******************************************
Jetzt können wir große Diskussionen anfangen, warum der eine Händler da mit seinem Anwalt öffentlich so rumheult oder abwarten ob auch all die anderen in Zukunft keine LED-Bars mehr anbieten dürfen.... Zumindest im Falle einer Kontrolle die richtigen Antworten parat haben.
Das hier war heute auf Fratzenbuch zu finden:
Hier seine Antwort:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Schäfer, Michael (TSC Forchheim)
Gesendet: Samstag, 17. Februar 2018 21:22
An: Henner Jung
Betreff: AW: Anfrage zulässigkeit Arbeitsleuchten
Sehr geehrter Herr Jung,
Arbeitsscheinwerfer sind nach wie vor Scheinwerfer welche nicht als andere Leuchten genehmigt sind (also kein Prüfzeichen!) - über den Anbringungsort schweigt sich §52(7) aus - weitere als dort genannte Vorschirften sind mir nicht bekannt (Einschränkung auf Mehrspurige Fahrzeuge). Schaltung nur unabhängig zu sonstigen Leuchten zulässig (z.B. nicht parallel Fernlichtscheinwerfer)
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Michael Schäfer
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Hans-Böckler-Str. 6a
91301 Forchheim
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Jetzt können wir große Diskussionen anfangen, warum der eine Händler da mit seinem Anwalt öffentlich so rumheult oder abwarten ob auch all die anderen in Zukunft keine LED-Bars mehr anbieten dürfen.... Zumindest im Falle einer Kontrolle die richtigen Antworten parat haben.
Das hier war heute auf Fratzenbuch zu finden: